Anwalt von Lehrer kommt zu Schule?

Hallo,

also ich hatte einen Vorfall mit einen Lehrer in der Schule da hat er mich fast geschlagen und er hat mich und meine Klasse mehrmals gedroht und beleidigt da wo er mich schlagen wollte hat er dabei sehr sehr laut geschrieen ich hatte richtig viel Angst weil ich ein gewaltigen Vater hatte und er sich genau wie meinen „vater“ damals benommen dann musste ich vom Schulleiter einen Bericht schreiben und das wurde an die Schulamt geschickt der Lehrer ist seitdem nicht mehr da das ist ungefähr 1ubd Halb Monate lang und heute hat meine Lehrerin gesagt das eine Frau von der Schulministerium und ein Anwalt von den Lehrer kommen werden also zu Schule und die wollen mit mir reden was da passiert ist (kurz und knapp der Lehrer sucht ohne Grund Stress,ist ein Pedo,schreit immer Kinder an,beleidigt immer Schüler,und ist der strengste Lehrer der Schule) also ich stehe im recht und meine klassen Lehrerin meinte auch das sie und der Schulleiter sich darum sorgen werden das die keine unangenehme Fragen erstellen werden aber ganz ehrlich ich habe schieß von den Gespräch(der Lehrer kann nicht gekündigt werden weil er verbeamtet ist)

meine fragen:

1)was für fragen könnten gestellt werden und wird der Anwalt von ihn auch fragen stellen

2)muss ich auf jede Frage beantworten

3)habt ihr Tipps wie ich mich beruhigen kann in so eine Situation weil immer wen es über den Lehrer geredet wird weis ich nicht was mit mir passiert ich werde immer von nervös und bin dann am zittern

liebe Grüße

fayrouz

Schule, Angst, Bildung, Noten, Unterricht, Schüler, Lehrer, Lehrerin
Ungerechte Behandlung vom Lehrer oder nicht?

Hallo,

ich habe Geschichtsleistungskurs und wir haben ein gewisses System. Ungefähr 2 Wochen vor jeder Klausur, müssen wir zuhause einen Probeaufsatz schreiben zu dem Thema und diesen den Lehrer dann per E-Mail schicken. Man macht zuerst die Erste Fassung und gibt diese dem Lehrer ab. Dann korrigiert der Lehrer diesen Aufsatz und gibt Verbesserungsvorschläge. Daraus macht der Schüler dann die überarbeitete zweite Fassung und diese wird dann benotet.

Nun ist es so, dass ich beim diesmaligen Probeaufsatz in der ersten Fassung einen kleiner teil (Ungefähr ein Viertel) plagiatisiert habe aus einer Lösung eines dritten.

Der Lehrer hat das gemerkt und mir gedroht, dass wenn ich nicht alle Aufgaben überarbeite und dazu noch eine Extra Aufgabe machen, ich 0 Punkte darauf bekomme. Allerdings wurde ja zu Beginn des Schuljahres ausgemacht, dass nur die 2. Fassung benotet wird. Also die erste Fassung die Ich abgegeben habe darf ja eigentlich nicht benotet werden. Normalerweise würde ich ja für die zweite Fassung alles überarbeiten und den kleinen Plagiat-Teil neu schreiben aber nein. Das geht so nicht laut dem Lehrer. Er gibt mir nur nicht die 0 Punkte, wenn ich das Genannte mache und dazu noch eine Extra Aufgabe mache. D.H. wenn ich die zweite Fassung abgebe, inder ich nur meine jetzigen Fehler ausbessere und das Plagiat weglasse (sowie es eigentlich sein sollte) dann bekomme ich trotzdem 0 Punkte, weil ich dann nicht die Extra Aufgabe mache zur Strafe. Obwohl die erste Fassung nicht mitbewertet wird und ich das sonst was hätte hinschreiben können.

Darf der Lehrer dies Tun? Zugegebener Maße war es natürlich unfair von mir aber mal abgesehen davon...

Was meint ihr?

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