Kann man mich wegen Nötigung anzeigen und das mit Erfolg?

Hallo vor ungefähr 10 Minuten ist ein kleines Drama auf der Straße passiert weshalb ich noch sehe aufgeregt bin. Folgende Situation: ich arbeite für ein Getränke Lieferdienst für einen kleinen Laden, da bei uns die Park Platz Möglichkeiten sehr gering sind habe ich mir vor den Laden gestern Abend ein Park Platz gesichert, damit wenn ich dann morgens zu Arbeit komme meinen Sprinter raus parken kann und meinen kleinen Pkw rein parken kann. Da ich nur 2 mal die Woche arbeite mache ich das halt sehr selten und es ist eine Glücksache wenn ich dann einen Platz vor dem Laden finde. Während ich heute also den Sprinter raus fahre aufsteige und den kleinen Pkw rein fahren möchte sehe ich einfach wie sich ein Audi bis vorne hin schnell drängelt und den rückwärts Gang anlegt um schnell diesen Park Platz zu bekommen, ich also stehe hinter diesem Auto und versuche dem Fahrer zu erklären, dass ich die Autos umtausche da ich hier arbeite und das ich es unkorrekt finde obwohl er meine Situation sieht einfach so zu handeln. Der Fahrer steigt mit seiner Frau aus und wird lautstarke sagt ich hätte Pech und mich schnell verziehen soll ich dieses aber nicht tue. Während er dann anfängt Fotos von meinem Gesicht und meinem Auto zu machen, weil er mich anzeigen möchte als Nötigung nutzte ich die Gelegenheit und fahre mein Auto in die Lücke rein und parke. Jetzt hat er mich komplett fotografiert und möchte mich jetzt anzeigen meine Frage ist kann er da machen und wird er rechtlich gewinen können wegen sowas und was sind dann die Konsequenzen? Danke im Voraus

Nötigung, Parkplatz, Auto und Motorrad
Wie oft werdet ihr im Verkehr bedrängt und was macht das mit euch?

Ich finde das wirklich eine spannende Frage. Gestern wieder auf der Autobahn gewesen. Es war wie immer voll (lange Fahrzeugschlange), wir fuhren in einer Baustelle wo 80 erlaubt sind, ich fuhr ca. 90 mit gleichbleibendem Abstand zum Vordermann. Dann kam von hinten ein Mercedes immer näher und hielt geschätzt 7m Abstand. Als die Baustelle vorbei war beschleunigten wir alle, bei 120 erlaubten konnten wir aber höchstens 110 fahren, mehr ließ der Verkehr nicht zu. Irgendwann gab es mal die aller erste Lücke, wo ich überhaupt Platz hätte machen können. Ich bin aber nicht nach rechts gefahren, weil ich schließlich selbst schneller fahren wollte und nur meinem Vordermann hinterher gefahren bin - aber mit Sicherheitsabstand. Das war auch absolut zu erkennen und ist dort immer so, wenn nicht wie zur Rush-Hour dort kompletter Stau ist. Der Mercedes versuchte mich sofort rechts zu überholen, merkte aber, dass das gar nicht passt. Danach fuhr er noch dichter auf und immer links rechts. Nächste Lücke versuchte er es wieder.

Ebenfalls gestern: Es sind 120, ich fahre noch 160 und rolle aus und werde noch bedrängt. Was zum Teufel?! Ich bin oft deutlich schneller als erlaubt, ich hasse Mittelspurschleicher und fahre so weit rechts es immer geht und mache diese Erfahrung trotzdem so unfassbar oft.

Wie und wie oft erlebt ihr das? Setzt euch das unter Druck? Ist euch das völlig egal? Ich merke jedes Mal, dass mich das etwas stresst und ich viel öfter in den Spiegel schaue.

Nötigung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Drängler, Auto und Motorrad
Wiederholt gefährlich überholt: Anzeige erstatten?

Hallo,

ich habe in meinem Leben noch nie eine Strafanzeige gestellt, trotz vieler Jahrer Fahrpraxis und nicht wenigen "brenzligen" Situationen.

Heute aber habe ich etwas erlebt, was mich wirklich stark über eine Anzeige nachdenken lässt.

Waren mit unseren beiden Kindern auf dem Rückweg vom Familienbesuch mit Tempo 100 auf der Landstraße unterwegs als der Hintermann plötzlich trotz Kurve und Gegenverkehr stark beschleunigt und zu überholen ansetzt. Nur durch starkes Bremsen des entgegenkommenden Fahrzeuges als auch durch mich konnte eine Kollision und somit schlimmeres verhindert werden. Die Lichthupe des Entgegenkommenden zeigte mir, dass dieser die Situation gleichermaßen bedrohlich empfand.

Eine Situation wie ich sie leider öfters erleben muss. Nun habe ich als gutgläubiger Mensch ernsthaft gedacht der Fahrer habe seinen Fehler zumindest im Nachhinein erkannt und daraus gelernt.

Pustekuchen. Wenige Kilometer später musste ich als nun Hintermann das gleiche Spiel nochmal beobachten. Nur dass er dieses Mal gleich zwei Autos überholt hat und die Verkehrslage noch unübersichtlicher war. Die Überholten als auch der Gegenverkehr mussten stark bremsen. Ich kenne die Strecke, fahre diese regelmäßig und weiß wo man überholen könnte und wo nicht. Und diese Stelle ist vollkommen ungeeignet zum Überholen.

Spätestens nach dem zweiten gefährlichen Überholvorgang musste ich feststellen, dass es sich um eine notorischen Gefährder im Straßenverkehr handeln muss. Er gefährdet ja nicht nur sich und seine Beifahrerin, sondern ins Besondere auch andere unschuldige Verkehrsteilnehmer erheblich! So jemand gehört meiner Meinung nach aus dem Verkehr gezogen, mindestens aber gemaßregelt.

Daher denke ich nun ernsthaft über eine Anzeige nach, wobei sich mir aber noch ein paar Fragen ergeben, bei denen mir vielleicht jemand im ein oder anderen Punkt sein Wissen oder Erfahrung helfen kann:

1. Wie vielversprechend ist so eine Anzeige? Besteht überhaupt eine realistische Chance dass es zu einem Verfahren kommt? Gerade da es ja noch mal geradeso glimpflich ausging?

2. Wenn es zu einem Verfahren käme, wo ist der Gerichtsstand? Das ganze ereignete sich in meiner Region, der Fahrer hatte aber ein fremdes Kennzeichen. Müsste ich dort als Zeuge auftauchen?

3. In einer Vorladung taucht ja sicher auch mein Name als Zeuge auf. Jemand der sich im Verkehr so verhält hat ganz offensichtlich eine Schraube locker. Muss ich unter Umständen mit einem Psychopathen und Repressalien z.B. in Form von plattgestochenen Reifen oder schlimmer rechnen?

Vielen Dank schon mal vorab für konstruktiven Rat und Erfahrungen!

3.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Nötigung, Strafanzeige, Strafrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Rechtliche Hilfe Kinderheim?

Liebe Community,

Ich möchte euch über einen Fall berichten welcher heute vorgefallen ist und ich brauche gerne eure Hilfe und eure Meinungen. In unserem Unternehmen ist eine Mitarbeiterin welche das Heim leiten soll. Da es vor kurzem viel zu viele Beschwerden über sie gab dass sie in einer bestimmten Zeit unmöglich schaffbare Aufgaben an die Mitarbeiter verteilt hat der Besitzer des Unternehmens ihr gesagt sie solle einfach ihren Job machen und es wird sie nicht kümmern was die anderen machen.

Das hat ihr anscheinend überhaupt nicht gefallen und sie hat gleich am selben Tag eine Kündigung geschrieben und droht uns das Heim fristlos zu verlassen. Damit aber nicht genug, sie möchte direkt zum Jugendheim gehen und sagen, dass bei uns keine Heimleitung vorhanden ist. In dieser kurzen Zeit vor allem auch in der Corona Krise wird es sehr schwer sein in einer fristlosen Zeit einen neuen Heimleiter zu besorgen. Sie sagt aber wenn wir sie in Ruhe lassen und sie alles machen kann und der unternehmensbesitzer sich bei Nichts einmischt wird sie nichts rechtliches unternehmen.

Wir möchten das natürlich nicht auf uns sitzen lassen dass sie uns so in den schwitzkasten nimmt und möchten natürlich etwas gegen sie unternehmen und ihr somit auch deutlich zeigen wer falsch lag.

Wie seht ihr das was kann man dagegen tun? Ich bitte um euren Rat.

Vielen Dank im voraus

Recht, Anwalt, Gericht, Drohung, Erpressung, Jugendamt, Kinderheim, Nötigung
Ableser für Heizung kommen vieeeeel eher, muß ich mich zum 3 stündigen Sammeltermin nötigen lassen?

​Hallo,-

nach rechtzeitiger Ankündigung ( 11:50 bis 12:15 ) war ich um 2 Minuten ( 11:52 ) zu spät im Mietshaus ( 8 Parteien ) zum Ablesen. Auf dem Weg dorthin hatte ich gut 100 Meter freie Sicht zum Hauseingang. Angekommen stellte ich fest ( Briefkasten ), dass die 2 Ableser schon weg waren und in meinem Briefkasten das große Ankündigungsplaket gefaltet lag. Bei 4 Parteien konnte abgelesen werden ! @@@ Wie geht das denn in nur 2 Minuten inkl. das Haus verlassen und zusätzliches Anbringen eines Zettels mit Sammeltermin zwischen Tür und Angel ? @@@ Sofort rief ich an und mir wurde mitgeteilt, dass man gerade beim Italiener sei ( Restaurant ) und man gleich vorbei kommen würde. Unmittelbar danach klingelte ich beim Nachbarn im Erdgeschoss ( Projektleiter des Vermieters ), welcher mir bestätigte das die Ableser schon viel viel eher da waren und für das Haus keinen Generalschlüssel hätten. Also bin ich zum Restaurant ( 20 Meter entfernt an der Ecke ) und da waren die Ableser gerade beim Pizza essen. Später wurde mir von der Geschäftsführerin des Lokals bestätigt, dass die Ableser schon gegen 1/2 12 im Lokal gesessen sind ( kann an Hand der elektronischen Kasse auch bewiesen werden ). Das Lokal macht erst um 11 Uhr auf und es waren gerade einmal inkl. der Ableser 4 Gäste im Lokal. Habe dann gewartet bis 12:15 und bin dann in mein Geschäft zurück. Um 12:26 kam der Anruf eines der Ableser und dieser beschwerte sich, beschimpfte mich und auf genauer Anfrage von mir teilte dieser mir folgendes mit: wenn wir schon nur 1x im Jahr zur Ablesung kommen dann kann man vom Mieter erwarten, dass dieser 20 Minuten vor dem Ablesetermin zu Hause ist !!! Diese Aussage belegt eindeutig die Aussage der Geschäftsführerin des Lokals, dass die beiden Ableser um 11.50 gar kein 2.Mal in oder am Hause waren, geklingelt wurde um 11:50 bei keinem Mieter und zufällig aus dem Haus kam auch niemand. Dies belegt also, dass diese die Zettel mit dem Sammeltermin bei 4 Parteien vorher schon anbrachten und sich dachten, wenn jemand doch noch kommt, müssen diese warten denn wir sind ja zu zweit. Ich war alleine,- aber ich kenne alle in der Gegend bestens und kann somit einigen vertrauen und die stehen auch zu ihren Aussagen !!! Hauptfirma habe ich am selben Tag per Einschreiben davon unterrichtet. Der 2. Termin ist an einem Nachmittag im Zeitraum von 3 Stunden. Da ist auch mein Geschäft geöffnet und ich müsste mein Geschäft für fast 4 Stunden schliessen !. Welche Rechte habe ich ? Herzlichen Dank im Voraus !!!

Wohnung, Recht, falschaussage, Nötigung, Anwesenheitspflicht, Verarschung
Zuzahlung Rettungswageneinsatz - unter Drohung berechtigt?

Mein Cousin war auf der Suche nach einer ambulanten Psychotherapie. Er ging zu einer Institutsambulanz, und nachdem die Befragung vorbei war haben sie gesagt, sie müssen den Krankenwagen rufen, damit er in eine geschlossene Station eingewiesen wird. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits mehrfach bei einem Sozialpsychatrischen Dienst bei einem Facharzt für Psychologie (als Übergang, bis ein Psychotherapeut gefunden wird).

Er lehnte eine Zwangseinweisung ab und betonte, dass er bereits bei dem Sozialpsychatrischen Dienst einen Facharzt und eine Psychologin hat, die ihm übergangsweise unterstützen. Daraufhin wurde angedroht, dass die Polizei gerufen wird, sollte er das Gebäude verlassen und sich weigern. Ihm machte diese Drohung natürlich Angst und so ist er unfreiwillig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Er wurde dort nach einem kurzen Gespräch wieder entlassen.

Der psychologische Facharzt vom Sozialpsychatrischen Dienst hat gemeint, die Institutsambulanz sei dazu nicht berechtigt gewesen, schon gar nicht mit der Androhung die Polizei einzuschalten. Mein Cousin erhielt eine Rechnung von seiner Krankenkasse für den Rettungswageneinsatz (Zuzahlung).

Ist die Zuzahlung rechtens, wenn er unter Erpressung gezwungen wurde mitzugehen?

Recht, Krankenkasse, Krankenwagen, Nötigung, Psychiatrie, Strafrecht, Zuzahlung, zwangseinweisung, Zwangseinweisung in Psychatrie

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