Fahrfehler; droht eine Anzeige?

Hallo, ich bin Fahranfänger und fahre seit knapp einem Jahr Auto. Gestern fuhr ich mit ein paar Freunden zum Badesee und da wir recht spät dran waren hatte ich es eilig. Auf dem Stadtring (einer Schnellstraße wo man 100 kmh fahren darf) gibt es teilweise 2 Spuren für eine Richtung. Auf der rechten Spur fuhren alle etwa 90-95 kmh. Ich fuhr auf der linken spur mit etwa 105kmh und überholte die Fahrzeuge rechts neben mir. Dann sah ich dass in ein paar hundert Metern die Überholspur endete und die Spuren zusammen geführt wurden. Wenige Zig meter vor mir fuhr auf der rechten Spur ein Golf GTI. Ich dachte mir, dass ich diesen noch überholen könnte, bevor die Spur endete. Dies war auch richtig eingeschätzt, denn ich schaffte es noch und setzte mich vor den Golf GTI. Jedoch war (was ich vorher nicht gesehen hatte) ab Ende der Überholspur ein Geschwindigkeitslimit von 70 kmh gesetzt. Dies sah ich in dem Moment als ich wieder einscherte, also bremste ich am dem Moment wo ich vor dem Golf GTI war recht stark ab (bei weiten keine Vollbremsung - aber auch keine entspannte Bremsung). Dies war natürlich, da der Fahrer hinter mir schnell reagieren und ebenfalls stärker bremsen musste eine dumme Idee. (glaubt mir ich schäme mir sehr für diesen Fehler.) Danach hingen wir beide (ich und der Golf GTI fahrer) hintereinander im Stau fest. Ich habe ihn im Rückspiegel beobachtet und gesehen, dass er (verständlicherweise) extrem angepisst war (er hat Grimassen gezogen etc). Denk ihr ich muss mit einer Anzeige wegen Nötigung o.Ä. rechnen? Und wenn ja würde er recht bekommen? Denn ansich habe ich mich ja nur an die Verkehrsregeln gehalten. Ich mache mir wirklich Sorgen um meinen Führerschein (bin noch in der Probezeit). Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Lieben Dank :) euer WaldBaumFuchs

Auto, Anwalt, Rechte, Gesetz, Autofahren, Nötigung, Rechtsprechung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
DRINGEND! Muss mein Mann den Handyvertrag zahlen?

Hallo ihr lieben,

Mein Freund (19 Jahre) hatte vor kurzem Post von einem Anwalt bekommen, weil er "seinen" Handyvertrag nicht bezahlt hat - die Kosten belaufen sich im Moment auf 2100 Euro. Er hatte mit dem Vertragsanbieter eine Ratenzahlung vereinbart, wo er jeden Monat 20 Euro abbezahlt. Aber daher das die 20€ bei den letztenbeiden Malen nicht abgebucht werden konnte - soll er jetzt die ganzen Kosten auf einmal zahlen. Jetzt aber der Knackpunkt. Der Vertrag ist garnicht ihm! Lediglich sein Name steht drauf - auch die Unterschrift. Seine damaligen Schwiegereltern haben ihn mehr oder weniger dazu genötigt den Vertrag auf seinen Namen zu machen, weil er ja bei Ihnen wohnte aber keine Miete zahlen musste/konnte. Seine Exschwiegereltern stehen in der Schufa und können/konnten sich deswegen kein Vertrag machen.... Bin stink sauer!! - deswegen auch meine Schreibweise. Mein Freund wird jetzt nämlich sehr übel zur Kasse geboten. Er hatte sie auch schon freundlich drum gebeten das sie den Vertrag selbst bezahlen sollen. Als Antwort kam nur das es im Moment nicht geht, weil sein Ex Schwiegervater angeblich die letzten beiden Monate kein Lohn bekommen hätte. Jetzt sitzt mein Freund auf beiden Verträgen...

Wisst ihr ob es da eine Möglichkeit gibt das der Vertrag storniert wird bzw seine Ex Schwiegereltern die gesamten Kosten tragen müssen? Ausser natürlich die ersten 3 Monate die er auch wirklich dort gewohnt hat.

Straftat wofür man die Schwiegereltern evtl anzeigen könnte? (Nötigung, Betrug....)

Schneidet er sich da selbst ins eigene Fleisch wenn wir zur Polizei oder zu einem Anwalt gehen würden?

ich bin gerade sooo sauer!!!!!!

Betrug, Polizei, Anwalt, Eltern, bezahlen, Ex-Freundin, Handyvertrag, Nötigung, Schufa
Laute Musik - uneinsichtige & rücksichtslose Nachbarin - was tun?

Es gibt natürlich schon mehrere Fragen zu diesem Thema, doch meine Situation ist in diesem Fall leider etwas speziell. Hier mal die Details:

Vor einigen Monaten ist unter mir ins unterste Geschoss eine junge Frau (Mitte 20, schätzungsweise Studentin) eingezogen. Doch kommt es immer häufiger zur Ruhestörung durch sie (oft genug nachmittags, doch vor allem zwischen 21 und 2 Uhr sowie früh morgens zwischen 4 und 8 Uhr, werktags sowie vermehrt am Wochenende, also auch sonn- und feiertags).

Möglicherweise ist mir das anfangs einfach nicht aufgefallen, weil ich 1. noch alkhoholabhängig war (also besser schlafen konnte) und 2. eine recht hohe Toleranzgrenze gegenüber lauter Musik (um die es hier letztendlich geht) habe, doch langsam verliere ich sämtliche Nerven und fange nach fast 1-jähriger Abstinenz wieder an, Alkohol zu trinken, weil ich es nicht mehr aushalte... :(

Sie feiert gerne und lädt regelmäßig (im 2-3 Wochen-Rhythmus) mehrere Leute zu sich nach Hause ein.

Aber meine Probleme sind dabei Folgende:

-> in dem Haus sind nur Eigentumswohnungen - jede Wohnung gehört sozusagen einem anderen Vermieter (das Recht mit der Mietminderung kann ich also schon einmal als Druckmittel vergessen)

-> es geht dabei vor allem um den Bass, der über die Wände übertragen wird - somit höre nur ich das (weil ich das Pech habe, direkt über ihr zu wohnen) und da das Nachbarhaus zur Zeit leersteht, gibt es auch nur einen einzigen Zeugen (einen Freund, der mich oft besucht)

-> mittlerweile haben mein Kumpel und ich uns schon mehrmals beschwert innerhalb kürzester Zeit (heute Nacht alleine schon 3x) und obwohl ihr das Problem mit der Übertragung des Basses bekannt ist und sie sogar sehr verständnisvoll reagiert hat, geht es immer wieder von vorne los

Die letzte Beschwerde war um 6 Uhr morgens, in der einer ihrer Gäste uns geöffnet hatte, der versprach, unser Anliegen an sie weiterzugeben und auch die Musik aus zu machen, doch nach wenigen Minuten hörte ich die beiden draußen am Balkon reden, woraufhin er sie fragte, ob sie nicht leiser machen wolle und ihr das alles total egal sei...

Sie war (trotz ihres vorigen Verständnisses) nicht bereit, die Musik auszumachen und an Schlaf war natürlich nicht mehr zu denken...

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass ich über die Polizei irgendetwas erreichen kann, da es denen vermutlich noch zu "leise" ist. Dass ich um 4 Uhr morgens gerne mal davon aufwache sei mal dahingestellt...

Mit Ruhe, Geduld und Friedlichkeit bin ich nicht weit gekommen. Doch stehe ich mit dem Problem - wie eben beschrieben - ziemlich alleine da.

Was also tun? Nach den ersten Beschwerden hat sie noch leiser gedreht, doch das funktioniert mittlerweile nicht mehr. Eher habe ich sogar den Eindruck, dass sie buchstäblich auf mein Bedürfnis nach Ruhe und Schlaf "scheißt" und teilweise sogar absichtlich weiterhört bzw. lauter dreht.

Ich hoffe, mir kann der ein oder andere behilflich sein!

Wohnung, Rechte, Bass, Lärmbelästigung, laute musik, Nachbarn, Nötigung, Ohnmacht, Ruhestörung
Kann man Verwalter wegen Nötigung und Gelder Veruntreuung anzeigen?

Ich habe im letzten Jahr meine Wohnung verkauft am 31.3.15 und jetzt in diesem Jahr bekomme ich zwei Hausgeldabrechnungen von 2014 und von 2015 (1.1. bis 31.3.15.) Jetzt ist es so, dass der neue Eigentümer über meine Belange abgestimmt hat, obwohl hier Rechnungen vom Mai 2015 und Juni 2015 und auch Dezember 2015 drin sind. Z.B. ist eine Rohrreinigung vom 21.5.15 dabei, obwohl ich kein Besitzer mehr war und seit Juli 2015 auch kein Eigentümer mehr bin und jetzt im April 2016 hat er mir die Abrechnungen erst zugesandt.. Darf der neue Eigentümer überhaupt über meine Belange und Abrechnungen abstimmen? Eine Abrechnung rührt von 2014 und die andere von Januar bis März 2015.

Über diese beiden Abrechnungen hat der neue ET abgestimmt? Beide Abrechnungen waren falsch, da er die ganzen Kosten, welche nach dem 31.3.15 angefallen sind, alle auf mich, bzw. in den zeitraum 1.1.15 bis 31.3.15 anteilig umgelegt hat. Z.B. Heizungsrechnung, Dezember 2015, Rohrreinigung 21.5.15 etc. Darüberhinaus waren alle Miteigentumsanteile falsch und nicht nach der teilungserklärung. Auch die Qudratmeterzahl war falsch. Im Protokoll steht, dass das mit der Quadratmeterzahl geringfügig ist. Ich weiß nicht, ob das geringfügig ist wenn eine Eigentümerin 11 QM mehr hat.

Dann hat er fürs letzte Jahr und vorletzte Jahr Hausgeldzahlung einbezogen, da es 5 Monate lang keinen Verwalter gab. 203 Euro mal 5, also habe ich 1015 Euro nachbezahlt. In diesem Betrag sind aber auch Verwaltervergütung enthalten. Fallen die jetzt auch an, wenn es keinen Verwalter gibt. Da von Oktober 14 bis Ende Februar 15 keinen Verwalter gab und der neue Verwalter erst ab 1.3.15 eingetreten ist.

Jedenfalls will der Verwalter jetzt aus beiden Abrechnungen Geld, obwohl die beide falsch sind. Die eine Abrechnung von 2014 die im April 2016 beschlossen wurde über 1300 Euro kann ich ja meinem Mieter gegenüber garnicht mehr abrechnen.

Jetzt droht er mir mit gerichtlichem Mahnbescheid wenn ich das nicht bis 23.5.16 bezahlt habe. Ist das nicht Nötigung?? Es hat im 7. April 16 eine EV gegeben. Der neue ET könnte ja theoretisch Klage gegen die Abrechnung eingereicht haben. Schliesslich hat er einen Monat Zeit und einen weiteren Monat Zeit die Klage zu begründen. Also bis 7. Juni 16. Ist das dann nicht Nötigung und kann ich dagegen Anzeige erstatten?

Vermieter, Drohung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Nötigung, Strafanzeige, Wohnungseigentum, hausgeld, Hausgeldabrechnung
Ist dauernde Lichthupe von hinten in Verbindung mit dichtem Auffahren Nötigung?

Hallo!

Gestern war ich abends mit meinem Kumpel unterwegs.. aufgrund starkem Regen udn abendlicher Dunkelheit waren die Sichtverhältnisse sehr schlecht, wodurch wir auf der Straße höchstens 70-80 fahren konnten (eher um die 70). Wir mussten sehr aufpassen, weil auch die Beschaffenheit der Straße nicht gut war.

Zwischen zwei Ortschaften (ca. 2 Kilometer Fahrt) wurden wir von einem Geländewagen von hinten im 10-Sekundentakt mit Lichthupe & mit auch mit dichtem Auffahren bedrängt. Mein Kumpel hat dann mal die Nebel-Schlussleuchte seiner E-Klasse einmal kurz ein- und ausgeschaltet, um für Klarheit zu sorgen, ehe wieder einige Male Lichthupe von hinten gekommen ist. Er weigerte sich dennoch, schneller zu fahren, weil die Sichtverhältnisse so schlecht waren, dass es weder sinnvoll noch empfehlenswert war.

Der Jeep klebte uns weiterhin fast an der Stoßstange, es war direkt unheimlich. Überholt hat er uns aber - es ist eine enge und schlechte Straße - zu keiner Zeit. Der Jeep ist nach rund 2 Km in die nächste Ortschaft abgebogen, wir fuhren weiter.

Wir haben uns das Kennzeichen des Wagens notiert. Ich bin der Meinung, dass man da eig. nicht viel machen kann, zumal derart hektische & gestresste Verkehrsteilnehmer oft als Mensch genauso cholerisch drauf sind und es sicherlich in einem Streit enden würde oder in "Aussage gegen Aussage", wenn mein Kumpel ihn anzeigen würde. Genau das - den Geländewagenfahrer wegen Nötigung anzeigen - will er jedoch tun. Ich habe ihm eher abgeraten, doch ihm geht's ums Prinzip und die Dreistigkeit des Autofahrers.

Ich weiß nicht, wie das gehandhabt wird & ob mein Kumpel da was machen sollte.. und ich frage mich auch, ob & wie man seinen Umgang mit der Nebel-Schlussleuchte "ahnden" könnte.

Vllt. habt ihr ein paar Ideen ---------> wäre Klasse :) Was meint ihr dazu?

Schönes Wochenende jedenfalls!

Auto, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Nötigung
Was kann man gegen eine Bedrohung und Verfolgung durch den Ex-Partner machen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich einer Freundin von mir. Ihr Ex macht richtig viel Stress, zahlt kein Geld für den Sohn und, wenn er ihn sehen will, dann kommt er immer mit jemandem, der am Steuer sitzt, da er selbst immer alkoholisiert ist (6-10 Flaschen Bier am Tag sind laut seiner Aussage normal).

Jetzt hat meine Freundin einen neuen Partner gefunden, den sie auch heiraten möchte. Der Ex drohte daraufhin jemanden zu anheuern, um ihren Freund "auszuschalten"....

Zum Reden kommt der Ex nie allein. Entweder mit 2 vollen Autos oder zumindest 2-3 Personen kommen immer mit.

Er sucht sie auch in ihrer Arbeit auf. Sie hat mitlerweile schon Angst von ihrer Arbeit bis zum Auto (ca 50 meter) alleine zu gehen. Sie ist schon richtig am Ende mit ihren Nerven...

Ich habe vorgeschlagen, dass sie eine Anzeige wegen Bedrohung und Stalking erstatten soll, aber sie hat Angst.

Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt?

Ich kann natürlich als Zeuge aussagen, da ich einige Zeit mit ihm befreundet war und alle Drohungen mitbekommen habe.

Jetzt habe ich aufnehmen können (Audio), wie er sich geäußert hat, dass er einiges an Geld ausgeben kann um den Neuen "weg zu schaffen". Das ist aber leider auf russisch...

Kann ich diese Aufnahme auch als Beweis dazu legen? Ist eine Anzeige da überhaupt sinnvoll? Danke

Umgangsrecht, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Anzeige, bedrohung, Drohung, Nötigung, Stalking, Straftat

Meistgelesene Beiträge zum Thema Nötigung