Steht hier eine nötigung im raum oder kann man es als nötigung sehen wenn die praxis erst so sagt dann so sagt und nicht kooperativ ist geht um Begutachtung?

Hallo guten abend ich hab eine frage es läuft ein Verfahren wegen meinem neuen behindertenausweis mit merkzeichen ich bin schwerbehindert 60% rollstuhlpflichtig sauerstoffpflichtig ich kann mich nur mit Hilfe 2er Personen auf den Beinen halten ich soll in einer arztpraxis geprüft werden wegen einer erhöhung des behindertengrad Gutachten Erstellung sooo da der transport mit rtw und notarzt erfolgt mit Überwachung durch meine Erkrankungen und ich jederzeit krampfanfälle bekommen kann so wie hohen Blutdruck tachykadie ist bekannt das sozialgericht Düsseldorf besteht darauf das meine pflegeperson mit mir am 27.05 um halb 5 aufsteht das uns der rtw gegen 6:15 dort hinbringt dann frage ich mich allen ernstes die praxis hat michtmal ersatzweise einen Rollstuhl wie ich mich in der praxis bitte fortbewegen soll ich hatte mit der praxis mehrfach telefoniert es wurde vereinbart das die gutachterin bzw ärztin zu meiner pflegeperson nach Rheinland pfalz kommt jetzt heisst es es würde nicht gehen ehm die praxis zeigt 0 Verständnis für meinen Zustand das sozialgericht Düsseldorf juckt es nichtmal was armsehlich ist armes Deutschland was behörden angeht wie kann ich da vorgehen ich mein ich habe dene gesagt ich kann jederzeit krampfen dann muss die Begutachtung eh abgebrochen werden und da ich eine schwere gangunsicherheit habe mit fallneigung und die dieses Risiko wohl eingehen wollen ich als Kläger sage ist dies ein no go ich sehe es als nötigung denn diese Fahrstrecke hin und zurück ist für mein Körper keine Zumutung Natürlich werde ich übern Monitor überwacht vermutlich auch einen Zugang mir legen lassen wenn fürn notfall aber dieses hü ma Hot erst so Aussage der praxis dann wiederum eine Änderung die Begutachtung könne nur in der praxis getan werden wie kann ich da vorgehen

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