Darf mir mein Arbeitgeber bei Minusstunden Geld vom Lohn abziehen?

Hallo zusammen,

folgende Situation bei mir:

  • Habe in einem Biergarten gearbeitet, vertraglich waren 120 Stunden/Monat vereinbart.
  • Arbeitsvertrag vom 01.04.2015 bis 31.10.2015
  • Biergarten seit dem 04.10.2015 saisonbedingt geschlossen
  • Letztes Mal gearbeitet habe ich am 12.10.2015 (Aufräumarbeiten, Wintervorbereitung)
  • Über die Vertragslaufzeit haben sich insgesamt etwa 70 Minusstunden aufgebaut

Die Minusstunden kommen z.B. durch den wettertechnisch relativ schlechten April zu Stande. Oft wurde der Biergarten erst garnicht geöffnet oder meiner Schicht wurde wegen mangelndem Betrieb abgesagt. Das gleiche ist auch häufig zum Ende der Saison passiert.

In der Hauptsaison von Juni bis August habe ich allerdings gut 6x wöchentlich gearbeitet und auch recht ordentlich Minusstunden abgebaut. Am 04. Oktober war der letzte Tag an dem Biergarten geöffnet war. Danach habe ich noch bei den Aufräumarbeiten mitgeholfen. Am 12.10. hatte ich dann endgültig meinen letzten Tag und seitdem ist der Biergarten geschlossen.

Am 18.10. hatte ich ein Gespräch mit dem Betriebsleiter zwecks Weiterarbeit im Winter in seinem anderen Lokal. Ich habe mich dagegen entschieden, das tut aber denke ich wenig zur Sache (rechtlich sind es 2 getrennte Firmen!). Mein Chef hat mir bei dem Gespräch erzählt, dass ich etwa 70 Minusstunden habe und er von mir erwartet, dass ich einen Teil davon beim Lackieren von Tretbooten, die der Biergarten auch hat, abarbeite. Ich habe mich geweigert, denn erstens hab ich von Lackieren keine Ahnung und ich empfinde es auch nicht als Teil meines Vertrags.

Ich bin als "Bar-, Servicekraft" angestellt gewesen. §1 Abs. 3 meines Vertrags lautet: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer auch eine andere, seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen."

Für mein Verständnis fällt Boote lackieren nicht darunter, wenn ich als Servicekraft angestellt bin.

So, gestern kam mein Lohn, und mein Chef hat mir 200€ weniger gezahlt als sonst. Ist das rechtlich in Ordnung oder lohnt es sich, dagegen vorzugehen?

Vielen Dank,

Flo

Gehalt, Arbeitsrecht, Lohnabzug, minusstunden
300 Minusstunden beim Arbeitgeber muss ich das so hinnehmen?

Folgende Situation Ich arbeite bei einer großen Montagefirma in NRW als Richtmeister und Schweißfachmann, mein Gehalt beträgt 4.000 Euro brutto im Monat bei 200 Stunden Arbeitszeit.

Wie bei vielen Firmen nutz auch meine Firma ein Stundenkonto, dass mit 200 Stunden aufgebaut werden muss, erst danach erfolgt die Auszahlung von Überstunden.

Bis dahin ist auch alles ok, nun hat man anscheinend für mich keine 200 Stunden Arbeit mehr im Monat und so sind aus 260 Plusstunden über 300 Minusstunden entstanden. Kurz angemerkt, die Firma hat rund 1500 Beschäftigte.

Es wurden immer mehr Aufträge an Fremdfirmen aus Polen abgegeben und nun bin ich laut Aussage der Geschäftsführung zu teuer und kann auf Bauvorhaben nicht mehr so zahlreich eingesetzt werden.

Erster Punkt mein Gehalt wurde um 600 Euro und auf 170 Stunden eingekürzt um ein weiteres Minus im Stundenkonto entgegen zu wirken, danach wurde mir nahe gelegt eine Staffelung meiner Tätigkeit zu akzeptieren.

Als Monteur 15,00 Euro, als Obermonteur 17,00 Euro und wenn man mich als Richtmeister einsetzen kann, bekomm ich dann wieder 20 Euro die Stunde.

Nun kommt zum Schluss noch ein neues Angebot von der GF, eine Arbeit im Schichtdienst die dann als Obermonteur mit 17 Stunden vergütet würde.

Ich habe nichts dagegen mal eine Woche Nachtschicht zu machen, aber direkt in den Schichtdienst zu gehen, dafür bin ich nicht auf Montage angefangen.

Meine Frage: Was kann ich gegen die 300 Minusstunden machen, ist das so rechtlich überhaupt richtig auch wenn ich mich immer wieder anbiete?

Muss ich wenn der Arbeitgeber das fordert auch auf langer Sicht in den Schichtdienst gehen?

Kann mich der Arbeitgeber einfach so abstufen und mein Gehalt einkürzen?

Arbeitszeit, Schichtarbeit, minusstunden, Stundenkonto
Minusstunden durch Krankheit?

Hilfe Bin grade ziemlich Baff, meine Leitung hat mir heute erkärt das ich über 50 Minusstunden habe. Zum Hintergrund mein Arbeitgeber hat eine schlechte Belegung und hat das anhäufen von Fehlstunden quasie seit Monaten angeordnet. Durch kurzfristiges Einspringen hielt sich das bei mir aber noch in Grenzen.(arbeite Teilzeit im Schichtdienst mit Wochenenden)
Nun war ich letzes Jahr nach einem Unfall 4 Wochen krank. Lt Dienstplan war ich "zufällig" kaum eingeplant und der Kollege meint das mir nur die Stunden anzurechnen sind die im Dienstplan stehen.Auserdem sei ich keinen vollen Monat sondern Monatsübergreifend krankgeschrieben gewesen. Daher habe er (oder der Arbeitgeber ?) das so entschieden. .... Muss ich mir eigentlich jeden Mist gefallen lassen nur weil ich keine neue Stelle finde??? Kleiner Betrieb, keine Mitarbeitervertrettung, eigener Haustarif, im Arbeitsvertrag steht nur das üblichen: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 6 Wochen. Hab im Netz was gelesen von Annameverzug (des Arbeitgebers) der das sog Betriebsrisko trägt. Stimmt es das es sowas wie angeordnete Minusstunden nicht gibt ? Suche dazu passende verständliche Urteile um in einer sachlichen Diskusion zu bestehen. Wo bekomme ich eine günstige Beratung falls es doch Probleme gibt? Was passiert wenn ich kündige und sehr warscheinlich die Stunden nicht "nachholen" konnte ?

Arbeitsrecht, Dienstplan, Krankmeldung, annahmeverzug, minusstunden
befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und ich habe Minusstunden

Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 21.09.2013 aus. Ich bin Luftsicherheitskontrollkraft gem. § 8 Luftsicherheitsgesetz und für Personal-, Gepäck-, Waren- und Fahrzeugkontrollen zuständig.

Jeden Monat bekomme ich von meinem Noch-Arbeitgeber einen Dienstplan nach dem ich 173,94 Stunden im Monat zu leisten habe. Meistens werde ich durch meinen Arbeitgeber aber Minus geplant. Nur jetzt im Mai und im Juni habe ich eine Plus-Planung mit der ich zum Ende des Monats Juni bei ca. 50 Minusstunden stehe.

Ich habe meinen Arbeitsvertrag geprüft. Darin ist kein Arbeitszeitkonto erwähnt.

Ich hatte bei Unterzeichnung des Vertrages auch keine Kenntnis einer solchen Zeiterfassung.

Ich wusste zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dass ein Haustarifvertrag und Betriebsvereinbarung existieren, hatte aber von den Inhalten keinerlei Kenntnis. Ich legte die Prüfung vor der Kommission des zuständigen Ministeriums ab und nach Bestehen wurde ich zusammen mit den Kollegen sofort zur Arbeitsvertragsunterzeichnung geschickt.

Ich stelle meine Arbeitskraft jederzeit meinem Arbeitgeber zur Verfügung. Somit setze ich ihn in einen Annahmeverzug gemäß BGB § 615 Abs. 1.

Nun meinen Fragen, da dies nicht nur mich betrifft - sondern noch knapp 50 Kollegen deren Verträge nicht verlängert werden:

  1. Darf mein Arbeitgeber mir/uns die Minusstunden vom Gehalt abziehen, obwohl ich/wir die Arbeitskraft jederzeit zur Verfügung stelle(n).

  2. Wenn ich das Angebot der Firma zur Umschulung zum Luftsicherheitsassistenten gem. § 5 Lufsicherheitsgesetz ablehne, mit gleichzeitiger Reduzierung der Stunden auf 140/Monat, zudem befristet auf 6 Monate, werde ich dann durch das Arbeitsamt gesperrt bei der Auszahlung von ALG?

  3. Darf der Arbeitgeber die Verrechnung des zustehenden Urlaubes mit den Minusstunden überhaupt anbieten, bzw ist die überhaupt rechtens?

Wer kann meinen Kollegen und mir mit Antworten helfen?

Arbeitsrecht, Arbeitszeitkonto, Urlaubsanspruch, befristeter-vertrag, minusstunden

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