Sollte ich (16m) der Schwester meiner Freundin Nachhilfe geben?

Hallo liebe Community,

die Frage steht ja schon oben, aber ich werde euch einfach noch etwas näher legen, was mein Problem an der Sache ist. Also, Ich bin seit ziemlich genau 6 Monaten mit meiner Freundin zusammen, und ihre Schwester (13) braucht Nachhilfe in Englisch. Sie besucht die siebte Klasse der Realschule, ich bin aktuell in der Q1 (Stufe 11) auf einem Gymnasium und werde nach G8 2014 mein Abi machen (voraussichtlich). Englisch habe ich als einen meiner LKs belegt und denke auch, dass ich Englisch gut bis sehr gut in Wort und Schrift beherrsche, meine Zeugnisnote ist aktuell seit 3 Jahren stetig eine 2.

Meine Freundin hat ihrer Mutter das neulich mal erzählt und jetzt hat die Mutter vorgeschlagen, ich könnte der Schwester doch einmal Wöchentlich Nachhilfe geben. Sie hat auch gesagt, sie würde dafür bezahlen, genaueres weiß ich dazu aber noch nicht, ich grübele ja noch darüber. Eigentlich würde alles dafür sprechen, dass ich es machen sollte, da ich das Geld auch dringend brauchen könnte (suche sowieso immer nach irgendwelchen Jobs) und auch durchaus genug Zeit habe, aber jetzt das Problem: Ich weiß nicht, ob ich das kann, ich kann zwar gut mit Englisch umgehen, aber würde mich jetzt jemand nach irgendwelcher Grammatik fragen, müsste ich selbst erst nochmal nachsehen, ich könnte es halt sagen, aber nicht begründen, ohne mich nochmal einzuarbeiten glaub ich. Meine Freundin hat gesagt, das müsste ich doch schaffen, denn es ist ja auch nur Englisch der Siebten Klasse von der Realschule, aber ich möchte es jetzt auch nicht einfach annehmen und dann irgendwie da versagen, das könnte mir schließlich auch irgendwie mit meiner Freundin schaden, ganz abgesehen davon, dass es doch sehr blamabel wäre...

Aber jetzt bitte ich euch um eure Hilfe, was sagt ihr dazu, was würdet ihr machen, ich weiß echt nicht weiter so...

Ich stehe auch gerne für Rückfragen oder Diskussionen bereit, vielen Dank schon jetzt für eure Antworten...

liebe Grüße,

Kjeld

Englisch, Nachhilfe, Geld, Minijob, Abitur, Freundin, Gymnasium, Realschule, unsicher
Caritas - Stundenlohn geringfügig Beschäftigter

Ich bin bei der Caritas im Ambulant Betreuten Wohnen für psychisch Kranke beschäftigt. Es handelt sich um einen 400 Euro Job mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro. Zum zweiten Mal habe ich einen Jahresvertrag der ggf. ab kommenden Frühjahr unbefristet verlängert wird. Nun zu meinem Anliegen: Die Stundenlöhne wurden durch ein einseitiges Dekret einiger Bischöfe festgelegt. Arbeitsgerichte in Bielefeld, Hamm und Düsseldorf haben festgestellt, dass diese Stundenlöhne gegen das Gleichheitsgrundgesetz verstossen. Ein geringfügig Beschäftigter darf keinen schlechteren Stundenlohn als ein Voll- oder Teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter erhalten. Das würde in meinem Fall bedeuten, dass ich lt. meiner Eingruppierung einen Stundenlohn von ca 11 Euro erhalten müsste. Meine wöchentliche Arbeitszeit würde sich von 13 auf ca. 9 Stunden verringern. Mit diesen Urteilen habe ich mich an die Personalabteilung, meinem Vorgesetzten und auch der Mitarbeitervertretung gewandt. Entweder kennt man sich mit diesem Thema nicht aus oder aber ich erhalte seit Monaten erst gar keine Rückmeldung. Die Geschäftsleitung sitzt das Thema scheinbar aus, den es sind zig Arbeitsplätze davon betroffen. Mir bliebe die Möglichkeit der Klage, dann ist aber mein Arbeitsplatz weg. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann mir jemand einen Tip geben, wie ich mich verhalten soll. Ich fühle mich für diese Arbeit mit schwierigstem Klientel ungerecht behandelt. LG

Arbeit, Beruf, Kirche, Recht, Minijob, Caritas
Feiertagszuschläge für 400-Euro-Aushilfen - kann man irgendwo nachlesen, wie das geregelt ist?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Feiertagszuschläge für 400-Euro-Aushilfen.

Rahmenbedingungen: Ich arbeite bei einem privaten Krankentranportdienst neben meinem Studium. Der Lohn wird grundsätzlich pro Stunde abgerechnet, wodurch es auch zu Monaten kommt, in denen ich keine 400 Euro verdiene. Im Gegenzug kann ich mir meine Dienste je nach Zeit und Lust jeweils Mittwochs oder Donnerstags in der Vorwoche frei aus einem Pool mit unbesetzten Diensten aussuchen.

Situation: Ich habe einen Dienst am Tag der deutschen Einheit übernommen, an welchem festangestellte Kollegen Feiertagszuschläge bekommen. Da es mein erster Feiertag war, an welchem ich gearbeitet habe, habe ich mich bei meinem Dienstplaner erkundigt, wie ich das Formular für Zuschläge ausfüllen muss. Daraufhin antwortete er mir, dass laut unserem Chef, Aushilfen keinen Anspruch auf Zuschläge haben, weil wir die Dienste ja freiwillig übernehmen und nicht über feste Wochenstunden oder Arbeitstage dazu verpflichtet sind. Leider konnte mein Dienstplaner keine rechtliche Grundlage dafür nennen.

Frage: In meinen Augen verstößt dies gegen [url=http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html]§4 TzBfG[/url]. Sehe ich das so richtig oder gibt es Gesetze, welche die Aussage meines Chefs bestätigen?

Mit freundlichen Grüßen Kai

Arbeit, Finanzen, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Feiertag, Lohn

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