Ist meine geschriebene Bewerbung gut?

Ich möchte mich bei Nike als Aushilfskraft bewerben und würde gerne wissen, ob meine Bewerbung so gut ist oder ob ich etwas Wesentliches vergessen habe? Tipps wären cool sowie, was gut oder schlecht ist! :)


Bewerbung als Aushilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,    (Ansprechspartner nicht im Internet angegeben und ans Telefon wird nicht gegangen)

ich würde Ihr hervorragendes Team nur allzu gerne verstärken und noch ein bisschen hervorragender machen. Dazu biete ich Ihnen einen ebenso kooperativen, zuverlässigen, aufgeschlossenen neuen Mitarbeiter an: mich.

Zurzeit bin ich Schüler des Gymnasiums Links der Weser und wurde vor kurzem erfolgreich in die Qualifikationsphase Q2 versetzt, welche ich nach den Sommerferien besuchen werde. Ich werde die allgemeine Hochschulreife somit im Sommer nächsten Jahre erlangen.

Eine hohe Einsatzbereitschaft sowie sorgfältiges Arbeiten mit Waren ist für mich die Grundlage, um die dort gesteckten Unternehmensziele zu erreichen. Da ich noch keine Erfahrung im Verkauf besitze, ist mein Leistungswille und mein Engagement umso größer. Ich bin ein modebewusster Mensch und interessiere mich für Ihre Ware. Ich achte stets auf ein freundliches, entspanntes Auftreten, um den Kunden ein Gefühl von Vertrauen zu vermitteln. Pünktlichkeit und Flexibilität sind bei mir selbstverständlich, da ich nicht weit von Ihrem Betrieb wohne.

Mein Ziel ist es, meine Fähigkeiten gewinnbringend in Ihrem Unternehmen einzusetzen und mich dabei selbst kontinuierlich weiterzuentwickeln, um stets ein leistungsfähiger Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen zu sein. Gerne überzeuge ich Sie bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch von meinen Fähigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

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Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

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