Was macht man beim Einkommensnachweis der Eltern für Bafög, wenn sie nur einen Minijob haben?

Ich bin gerade dabei Bafög für mein Studium zu beantragen, habe den Antrag für mich jetzt schon abgegeben und bin jetzt mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter beschäftigt.

Mein Vater arbeitet in Vollzeit, meine Mutter hat seit 2015 jedoch nur einen Minijob. Ich kann bei der Art ihrer Erwerbstätigkeit zwischen diesen Arten wählen:

  1. erwerbstätig als rentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in (z.B. Arbeiter/in, Angestellte/r) oder in Ausbildung
  2. erwerbstätig als nichtrentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder als Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit hat (z.B. Beamtin/Beamter oder Beamtin/Beamter im Ruhestand, Altersrentner/in)
  3. erwerbstätig als Nichtarbeitnehmer/in (z.B. Selbständige/r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite/r oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie/r Arbeitnehmer/in
  4. Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und sonstige Nichterwerbstätige

Ich weiß jetzt nicht genau, was ich davon aussuchen soll. Ich würde zu 3 tendieren, weil sie ja nur eine geringfügige Beschäftigung hat, aber sie hat ja auch Rentenversicherungspflicht. Deswegen habe ich auch schon 1 angekreuzt, aber dann wird am Ende von mir ein Nachweis darüber verlangt, dass sie auf Antrag hin als geringfügig Erwerbstätige von der Rentenversicherungspflicht befreit wurde. Aber sie hat doch so einen Antrag nie gemacht und wurde nie von der Pflicht befreit??? Dieser Nachweis ist dann auch ein Pflichtfeld und ich kann ihn nicht umgehen.

Ich hoffe sehr, dass jemand mir hier helfen kann und schon mal Danke im Vorraus :)

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Änderung vom Arbeitsverhältnis von Teilzeit zu Minijob im gleichen Betrieb möglich nur mit Kündigung von Seitem des Arbeitnehmers?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich Arbeite seit über 6 Monatem als Teilzeitkraft im Einzelhandel. Nun möchte ich mich zum 1 Oktober runterstufen lassen (450€ Basis) im gleichen Betrieb.

Mein Arbeitgeber weiß von diesem Vorhaben schon seit über einem Monat. Nun sagte er mir (gestern), dass ich eine Kündigung aufsetzen solle mit dem Grund, dass ich eine geringfügige Beschäftigung eingehen möchte, danach würden wir nur einen neuen Personalbogen ausfüllen.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Ich kann aber ab 1 Oktober nur als 450€ Kraft arbeiten, nicht bis 21. Oktober. ( Die Kündigung hätte früher aufgesetzt werden müssen )

Nun könnte ich auf die Kündigung das Datum so schreiben, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis (Teilzeit) passend zum 1.Oktober ausläuft. (Ist natürlich rechtlich falsch)

Wenn ich also nun doch den 21. September auf die Kündigung schreiben sollte und noch 4 Wochen im Betrieb als Teilzeitkraft arbeite mit der Stundenanzahl von einem Minijob (weil ich nicht mehr Stunden im Oktober arbeiten kann), würden die Steuern zuschlagen (auf die 450 € Brutto).

Ich habe zusätzlich auch noch 22 Urlaubstage. Was passiert mit denen?

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