Warum werden Stockwerke verschieden bezeichnet; Etage + Obergeschoss?

Hallo.

Gern möchte ich einmal wissen, warum man an Gebäuden die Etagen verschieden bezeichnet?

Früher in meiner Schule; die hatte einen Keller und darüber Etagen. Ich würde sagen 1. bis 3. Stock. In der Schule allerdings hieß es Keller // Erdgeschoss und 1. und 2. Obergeschoss.

Aber warum Obergeschoss? Warum ist es nicht einfach: Keller // 1. bis 3. Stock?

Ich kenne es nur so als Stock. Wenn ich ganz unten über dem Keller bin, bin ich im 1. Stock. Gehe ich dann höhrer ist es der 2.; 3. u.s.w. Deshalb verstehe ich es nicht, warum es zwei Bezeichnungen für die Geschosse gibt.

Anderes Beispiel: Früher in Kinderjahren wohnte ich auf einem Dorf in einem großen Block mit Balkons. Der hatte auch – klar – einen Keller und darüber optisch gesehen 5 Fenster oder 5 Balkons wie man möchte. Darüber das Dach.

Für mich war es immer der 1. bis 5. Stock. Ich kannte es schon immer nur so. Aber Bauarbeiter die dort arbeiteten, sagten dass es der Keller ist, darüber das Erdgeschoss und dann 1. bis 4. Obergeschoss. Aber warum Obergeschoss? Warum kenne ich es eigentlich schon immer nur als Keller + Stock?

Jetzt wohne ich in einem Block ganz oben, der 6 Stock hat. Oder anders gesagt im: 5. Obergeschoss.

Dieses Haus ist 2012 voll saniert worden und es wurden in der Treppe pro Etage die jeweiligen Zahlen groß an die Wand gemalt.

Hier ist es jetzt allerdings nicht so, dass es Erdgeschoss und Obergeschoss heißt. Ich wohne im 6. Stock – 5. Obergeschoss. Und da steht die 6 an der Wand. Ist man unten und geht hoch – ist also über dem Keller ist es kein Erdgeschoss sondern es steht die 1 an der Wand.

Also schlussfolgere ich daraus, dass es wohl keine gesetzliche Vorschrift ist, die Geschosse so zu bezeichnen. Aber warum heißt dann das Erdgeschoss oft auch 1. Stock; bzw. der 5. Stock – 4. Obergeschoss?

Hat es mit damals zu tun? DDR und BRD? Ich komme aus der DDR und kenne es nur so.

Da ich hobbymäßig viel mit Bauten und Bauzeichnungen zu tun habe, sehe ich aber oft, dass es immer wieder Erdgeschoss und Obergeschoss heißt, anstatt einfach nur 1. bis 5. Stock.

Vor 12 Jahren wohnte ich als anderes Beispiel im Hochhaus. Im 8. Stock; bzw. 7. Obergeschoss. Im Fahrstuhl drückte ich die 7 (OG). Meine Wohnung hatte aber eine 800'er Nummer. Die Wohnung genau unter mir, bestellte oft eine Pizza. Sie sagte, sie wohnt im 7. Stock. Der Pizzalieferer kam dann aber oft zu mir, da er im Fahrstuhl die 7 drückte und bei mir im 8. Stock war. Das war öfters der Fall.

Warum ist das so?

Vielen Dank für eure Antworten.

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Fehlende Lampe und andere Mängel in der Wohnung

Hallo. Ich wohne in einer WG, das Zimmer habe ich von meiner Uni gemietet (kein Wohnheim, eine ordentliche Wohnung, die eben als WG an 2 Studenten vermietet wird). Nun hatte ich einen Mitbewohnerwechsel vor einigen Monaten und mein Mitbewohner war etwa einen Monat vor mir eingezogen und hatte sich bereits breit gemacht. als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.

Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus. Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss. Spiel wurde ebenfalls abmontiert. Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.

Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist? oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit.

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Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.

Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.

Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:

Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.

Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

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