Gilt der Ehegattenerbrecht in Deutschland auch für die Erben mit ausländischer Staatsangehörigkeit?
Hallo ! Darf eine Ehefrau wie z.B. mit der thailändischen Staatsangehörigkeit als Erbe, nach dem Tode ihres Ehemannes und ohne Testament, sein Vermögen (einschließlich Immobilien) erben? Zuvor leben sie zusammen jahrelang in Deutschland und der Ehemann ist ein Deutscher. Also, als Ausländer muss man beim Erben etwas besonderes beachten bzw. gibt's was Einschränkungen für ausländische Erben in Deutschland? Erwarte gerne die Antwort ! Vielen Dank!
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