Hallo zusammen,
laut LBO ist in Baden-Württemberg eine Stützmauer bis zu einer Höhe von 2m verfahrensfrei. Wie wird diese Höhe denn gemessen?
Ich habe nämlich das Problem, dass ich einen (vorhandenen) Hang befestigen will/muss. Dieser ist aber über 3 m hoch. Könnte ich jetzt einfach am Fuß 1m Erde auffüllen, so dass der Sichtbare Bereich der Mauer nur max. 2 m wäre ohne Ärger zu bekommen?
Danke schon mal für Infos.
Gruß, Tom