Hallo,
ich habe eine Betriebsbedingte ordentliche Kündigung bekommen.
Mein Arbeitgeber hatte mir mehrmals ein Darlehn gewährt. Insgesamt stehen noch 5200€ offen.
Offiziell wurde kein Darlehensvertrag unterschrieben.
Dies hatte mir mit Kündigung erlassen. Nun stellt sich mir die Frage ob das Geld nachträglich in eine Lohnabrechnung/en eingetragen wird ?
Natürlich bin ich mit dem Betrieb im Rechtsstreit.
Dies Frage ich weil ich Arbeitslosengeld beantragen muss und diese die Frage nach 13. Gehalt und Einmalzahlung stellen werden.
Als Abfindung wird das nicht tituliert.