Im Erstgespräch für die Mammaaugmentation (Brustaufbau) meinte der Arzt, dass selbst wenn die Krankenkasse die Leistung bewilligen würde, er eine zusätzliche Stellungsnahme eines Psychotherapeuten benötige.
Ich (w19, transsexuelles Frau (umoperiert und juristisch als Frau anerkannt)) merke an, dass ich seit Juli 2024 aufgrund eines Umzuges von meinem Heimatbundesland in ein anderes Bundesland nicht mehr in psychotherapeutischer Behandlung bin. In Behandlung war ich dort bis zur Genitalangleichung fast zwei Jahre.
Zudem existiert eine Stellungnahme von November 2023, auf der die Diagnose Transsexualismus F64.0 sowie der krankhafte Leidensdruck der Geschlechtsdysphorie, welche sich mit psychotherapeutischen Mitteln nicht lindern lässt, beschrieben wird.
Diese diente zur Grundlage für die Kostenbewilligung der Genitalangleichung bei der Krankenkasse.
Im Juni 2024 wurde ich genitalangleichend zur Frau operiert (im selben Krankenhaus, wo ich den Brustaufbau machen lassen möchte). Das bedeutet, dass ich seit dem eine Vagina habe.
Es existiert ein Gerichtsbeschluss von Juni 2024 mit Rechtskraft im Juni 2024 nach dem Transsexuellengesetz, der besagt, dass ich dem weiblichen Geschlecht zugehörig bin und sich dies nicht ändern wird.
Dies geschah auf Grundlage zweier Gutachten von zwei Fachärzten für Psychiatrie. Laut deutschem Recht gelte ich rückwirkend ab der Geburt als Frau.
Die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme wird letzten Endes anhand der vorhandenen Diagnose Transsexualismus F64.0 von der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage einer Überprüfung vom Medizinischen Dienst festgestellt.
Der Arzt, das Krankenhaus, greift in mein Recht auf körperliche Selbstbestimmung, welche mir als erwachsene Frau zusteht, ein, in dem sie mir eine Behandlung verweigern würden, sollte ich keine explizite Stellungnahme für eine Mammaaugmenation vorweisen.
Seit meiner Genitalangleichung sowie TSG-Änderung, also rechtlichen Anerkennung zur Frau, verfährt meine Krankenkasse im Bereich geschlechtsangleichende Maßnahme einen kulanten Weg und bewilligt diese nach ärztlicher Indikation.
Darf der Arzt so verfahren, wie er es aktuell tut? Letzen Endes kann ich das Krankenhaus wechseln oder meinen ehemaligen Therapeuten nochmals kontaktieren, nur würde das für mich unnötige Arbeit bedeuten, wenn es die Krankenkasse sowieso bewilligen würde.
Anmerkung: Bei Brustvergrößerungen etc. bei biologischen Frauen (mit denen ich per Gesetz gleichgestellt bin. De jure existiert zwischen mir und biologischen Frauen kein Unterschied) verlangen die Ärzte auch keine extra Gutachten von irgendwelchen Therapeuten.