Wie viele Fehltage darf ein Azubi als Verwaltungsfachangestellter (Auf Landesebene) haben?
Ich würde gerne wie oben erwähnt wissen, wie viele Fehltage man als Azubi im öffentlichen dienst als Verwaltungsfachangestellter auf Landesebene haben darf, bevor es kritisch werden kann.
Bei uns im Norden dauert die Ausbildung 2,5 Jahre. Tariflich angestellt.
Im TVA LL BBiG, im allgemeinen BBiG und anderen Gesetzen bzw Verordnungen stand nichts dazu. Kennt sich hier einer besser aus und mag mich erleuchten. Bitte mit einer Quelle / Gesetzesgrundlage
Ich denke, dass ist auch für viele interessant, die in Bremen, Hamburg oder sonstigem Bereich des Nordens die Ausbildung machen.