Kann ich wegen eines Arbeitsunfalls gekündigt werden?
Ich bin im Betrieb eine Treppe runter gefallen und habe mir im Fuß band und Kapsel gerissen und werde die nächste Zeit (schon fast 2 Wochen jetzt seit dem 20.10 also da wo es passiert ist) nicht arbeiten können und bin krankgeschrieben. Kann mich mein Arbeitgeber dafür kündigen oder habe ich irgendwie Schutz? Ist halt ne Ausbildung deshalb weiß ich nicht ob ich Schutz habe da ich einfach nicht laufen kann
3 Antworten
Kommt auf die Umstände des Unfalls an. Wenn du in irgendeiner Form farlässig gehandelt, und z.B. den Arbeitsschutz ignoriert hast, dann könnte das unter gewissen Voraussetzungen sicherlich schon zur Kündigung führen.
Aber unter ganz normalen Umständen wird kein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer deswegen kündigen .... außer er will dich loswerden. Aber dann wäre das außerhalb der Probezeit auch nicht so ohne weiteres möglich.
Ich hatte während Corona auch einen Arbeitsunfall .... Fuß 3fach gebrochen ... 2 OPs ... 3 Monate ausgefallen.
Bin immer noch beim gleichen Arbeitgeber.
Bist du noch in der Probezeit, so ist das natürlich möglich ... da ist es mir selber auch schon passiert, dass ich dann während Krankheit meine Kündigung erhalten habe.
Hat sich erledigt mein Arbeitgeber hat mich sehr unterstützt, ich habe vom Arbeitgeber zusätzlich zum Krankengeld Bonus als Entschädigung bekommen, Besuch vom Chef wie er Geschenke vorbeibringt und Garantie dass ich wiederholen kann ohne Probleme, plus mehr Unterstützung generell
War schon beim Chirurgen und hab Freitag noch einen Termin war auch schon im MRT
Und es ist ein offizieller Arbeitsunfall? Rutschige Fliesen sind ein Problem für den Chef.
Ja wurde auch im Krankenhaus als Arbeitsunfall aufgenommen und ich wurde extra zu einem speziellen Arzt geschickt für Arbeitsunfall
Ja wurde als Arbeitsunfall gemeldet und die Fliesen waren ja eigentlich nur nass weil ich das Wasser durch den Regen mit reingebracht habe
Du bist geschützt. Hauptsache du bist nicht noch in der Probezeit. Aber auch in dem Fall müsste der Arbeitgeber einen anderen Grund für eine Kündingung vorbringen.
In der Probezeit muss kein Grund genannt werden. Bis zum Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber voellig problemlos fristlos kuendigen. Danach allerdings kaum noch.
Erst mal sehe ich da absolut keinen ausreichenden Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung.
Allerdings ist eine ärztliche AU auch kein Kündigungsschutz wie immer wieder gerne angenommen wird. Deshalb wäre eine Kündigung während der Probezeit trotzdem möglich.
Der Ablauf war das mein Chef mich ins Lager geschickt hat, dazu muss man raus gehen, es hat stark geregnet und drinnen bin ich dann weil es draußen so nass war auf den Fliesen ausgerutscht und die Treppe runter gefallen