Kündigung wegen Heimweh?

Hallo erstmal. Ich bin letztes Jahr am 01.08.2016 von Dresden nach Münster gezogen wegen meiner neuen Ausbildung zur Altenpflegerin und um einen Neuanfang zu wagen. Ich hatte oft Heimweh, aber als die Ausbildung los ging, hielt es sich alles im Rahmen. Jetzt sind es schon 9 Monate die ich hier verbringe und immer wieder holt mich das Heimweh wieder ein. Ich dachte es wäre nur eine Phase,aber die Phase zieht nicht vorüber. Ich komme hier einfach nicht an. Freunde habe ich gefunden , die Stadt ist ganz okay. Aber es ist nicht das wonach ich mich sehne. Mir macht das Leben hier keinen Spaß. Ich nehme fast nie an Freizeit mit Leuten teil. Mache hier ungern was mit dem Teil der Familie hier . Seit ein paar Wochen merke ich selbst, dass ich depressiver werde . Ich zieh mich oft in mein Zimmer zurück, habe kaum Lust meinen Hobbys nachzugehen. Meine Ausbildung an sich läuft super.. Aber es reizt mich momentan gar nicht mehr so, weil ich mich einfach selbst nicht wiedererkenne und mir die Fröhlichkeit fehlt .

Ich habe meine Kindheit bis zum Erwachsenenalter in dresden erlebt.. Meine Freunde gefunden und meine Mama gehabt. Ich sehne mich nach meinem alten, schönen Zuhause. Ich bin öfter am überlegen ob ich meine Ausbildung hier abbreche und einfach neu in DD anfange. Ich würde ja nicht bei Null anfangen und könnte als Sozialassistentin erstmal arbeiten gehen, da ich die Ausbildung schon abgeschlossen habe. Also hätte ich etwas zu Absicherung. Ich weiss das ich das knapp eine Jahr in den Sand setzen würde, aber wenn ich mich selbst hier kaputt mache, werde ich in den nächsten zwei Jahren nicht glücklicher sein.. Ich bin ratlos was ich tun soll . Ich kann nicht mit meiner Familie hier reden, da sie es einfach nicht nachvollziehen können..

Kündigung, Heimweh
O2 Vertrag über mich von Ex-Frau, die vom Kundenservice angerufen wurde, abgeschlossen, Sonderkündigungsrecht?

Liebe Gutefrage.net-Community,

ich brauche dringend Rat.

Und zwar habe ich vor langer Zeit einen Mobilfunk-Vertrag bei O2 abgeschlossen, welcher jedoch für meine damalige Frau bestimmt war. Als wir uns dann scheiden ließen und ihr Vertrag, der über mich lief, allmählich ablief, verlängerte ich ihn für sie mit ihrer Einverständnis. Dieser Vertrag wiederum sollte jetzt im Februar enden, jedoch wurde meine Ex-Frau von einem O2-Mitarbeiter kontaktiert, der ihr einen "tollen" Vertrag für eine lächerlich-hohe Summe (für die entsprechenden Leistungen) anbot. Meine Ex-Frau teilte dem Mitarbeiter dann ausdrücklich am Telefon mit, dass wir geschieden seien und er es mit mir abklären sollte, worauf der Mitarbeiter mit einem: "Das geht schon" erwiderte. Meine Ex-Frau, die sich nicht sonderlich gut mit solchen Dingen auskennt, dachte sich dann: "Hmm, mein Vertrag läuft doch eh bald aus, ich zahle doch sowieso ganz viel im Monat, wieso nicht?" - Und schloss dann den Vertrag, der über mich, ihren ehemaligen Ehemann, laufen würde, ab - ohne jegliche Zustimmung meinerseits, sowohl schriftlich - als auch mündlich!

Ich frage mich deshalb: Gilt in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht, da ich, der Vertragsnehmer, in keinster Weise dem Vertragsabschluss zugestimmt habe?

Ich wäre euch sehr vergebens für hilfreiche Antworten

Kündigung, O2, Gesetz, kündigen, sonderkündigungsrecht, Telefonica
Kann ich einfach meinen Projektvertrag beim Personaldienstleister kündigen?

Hallo,

ich bin IT-Freiberufler und habe mit einem Personaldienstleister einen Vertrag für einen Einsatz beim Endkunden, Der Vertrag läuft eigentlich bis Ende September. Nun ist es so, dass die Situation beim Kunden schwierig für mich ist und ich sehr unflexibel geworden bin. Von daher möchte ich das Projekt gerne vorzeitig beenden.

Die Frage ist nun, ob ich meinen Vertrag, den ich mit dem Personaldienstleister habe, einfach kündigen kann. Der Bereich Kündigung im Vertrag mit dem Dienstleister ist sehr schwammig formuliert. Hier mal der gesamte Text. Ich bin in diesem Fall übrigens der Auftragnehmer. Den Dienstleister nenne ich in der Folge einfach mal XYZ.

Ich danke schon mal im Voraus :)

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Projektvertrag endet spätestens mit Ablauf der zwischen den Parteien in Anlage 1 Nr. 3 angegebenen voraussichtlichen Laufzeit. Dieser Projektvertrag endet vor Ablauf der voraussichtlichen Laufzeit, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht hat oder der Projektvertrag gemäß § 11 (2) oder (3) gekündigt wird.

(2) XYZ kann diesen Projektvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) Dieser Projektvertrag kann ohne Einhaltung der in § 11 (2) geregelten ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn (i) der Kunde die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Leistungserbringer nicht oder nicht mehr akzeptiert, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (ii) der Kundenprojektvertrag nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet wird, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist, (iv) der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte Leistungserbringer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den erforderlichen Nachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben zu erbringen – der Nachweis gilt mit der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei XYZ als erbracht – oder (v) XYZ zumutbare Änderungen an diesem Projektvertrag fordert, um ihn an den Kundenprojektvertrag anzupassen, der Auftragnehmer sich aber weigert, solchen zumutbaren Vertragsänderungen zuzustimmen.

Kündigung, Freelancer, Freiberufler, Personaldienstleister, Vertragsrecht
Wie kann ich einen befristeten (Alleinauftrag) Maklervertrag vorzeitig kündigen?

Hallo zusammen,

ich möchte den Maklervertrag über die Vermittlung zum Verkauf meiner Immobilie kündigen. Es handelt sich um einen Alleinauftrag mit 6 monatiger Laufzeit, die Hälfte der Zeit ist vorbei. Bei Abschluß des Vertrages wurde der Verkaufspreis der Immo, zusammen mit dem Makler festgelegt. Dieser Preis lag schon deutlich unter meiner Preisvorstellung. Der Preis wurde anhand der aktuellen Marktanalyse vom Makler erstellt u. letztendlich von mir akzeptiert. Der Makler sicherte mir anhand dieses Preises sehr gute Verkaufschancen zu. Jetzt möchte er nach Ablauf von 3 Monaten den Preis nochmals um 30% senken. In diesen 3 Monaten gab es seitens des Maklers keine Kontaktaufnahme, nur auf Rückfragen von mir

Es besteht meinerseits kein Vertrauen mehr in diesen Makler weil ich den Eindruck habe er kümmert sich überhaupt nicht um den Verkauf sondern möchte nur mit dem Preis weiter runter gehen. Er ist schon erfahren u. hat auch mehrere Häuser in der Region verkauft. Ich möchte den Vertrag früher beenden, weil ich das Gefühl habe je länger es dauert desto mehr Verlust muß ich am Ende hinnehmen.

Meine Fragen nun:

1. Wie kann ich, ohne finanziellen Schaden, frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen ?

2. Kann ich auf den festgelegten Preis,sollte punkt 1 nicht möglich sein, bei Weiterführung des Vertrages, bestehen ?

3. ist fehlendes Vertrauen in den Makler u. erneute Preisdrückung,ein frühzeitiger Kündigungsgrund ?

Vielen Dank schonmal

Kündigung, Immobilien, Vertrag, Makler

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kündigung