Kann ich mit pünktlicher Zustellung meines neuen Handys (Vertrag) rechnen?

Eine wahrscheinlich schwer zu beantwortende Frage.

Ich habe letzte Woche einen Handyvertrag uber Check24 bei klarmobil bzw handytick abgeschlossen.

In dem Fall ist handytick für den Versand des Gerätes verantwortlich. Als ich mich letzte Woche Freitag, nach Vertragsabschluss, bei handytick meldete um unter anderem zu erfahren ob mir mein Handy in dieser Woche zugestellt wird, versicherte mir die überaus nette Dame am Telefon, dass mein Handy im Laufe dieser Woche ankommen sollte. Laut den Angaben von Check24 (die ziemlich knapp bemessen zu scheinen) sollte es zwischen Montag und Heute in den Versand gehen.

Da ich am Sonntag in den Urlaub fliege (wobei ein gutes Handy auch von Vorteil ist) und ich die Bestellung ja persönlich annehmen muss, mache ich mich gerade selbst ein bisschen verrückt. Die Bestellung ist auf der Seite von handytick seit Montag als bezahlt vermerkt. Heute konnte ich im Online Banking einsehen das der Betrag morgen per Lastschrift eingezogen wird.

Als ich mich wegen einer anderen Anfrage erneut meldete (per Nachricht) hieß es erneut, dass die Angaben so zutreffen würden.

Da seitdem wieder nix geschehen ist, und mir anhand der Angaben auf der Website nicht ersichtlich war, ob die 5 Tage bis zum Versand, ab Vertragsbestätigung oder Zahlungseingang gelten, fragte ich erneut nach (was mir unglaublich unangenehm war da die Mitarbeiter bestimmt genug derart nervige Anfragen bekommen und es eigentlich nicht meine Art ist, bin bis hierhin auch super zufrieden mit dem Kundenservice). Hier wurde mir gesagt das Handy geht in den Versand "morgen, übermorgen", jedoch nicht mehr so 100% überzeugt.

Bis wie viel Uhr kann ich mit Beginn des Versands rechnen? Bzw wann werden solche Sendungen in der Regel abgeschickt bzw der Post "angekündigt"?

Und denkt ihr ich kann mich auf die Aussagen verlassen?

Danke für die Antworten und dafür das ihr das alles überhaupt gelesen habt.

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Anfrage zur Führerscheingenehmigung der Klasse D und Auswirkungen auf meine Ausbildung als Busfahrer?

Hallo zusammen,

ich wende mich an euch, um eine dringende Angelegenheit bezüglich meiner Ausbildung als Busfahrer anzusprechen. Seit einigen Monaten bin ich bereits in dieser Ausbildung tätig und habe meine Probezeit erfolgreich absolviert. Nun stehe ich jedoch vor der Herausforderung, meinen Führerschein zu erlangen, um meine Tätigkeit ausüben zu können.

Ich habe bereits einige Fahrstunden absolviert und meine Unterlagen vor Monaten an die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Allerdings besteht nun die Möglichkeit, dass mein Antrag möglicherweise abgelehnt wird, da ich vor einigen Jahren als Jugendlicher mehrere Straftaten begangen habe, darunter gefährliche Körperverletzung. Diese Straftaten bedauere ich zutiefst und habe seitdem keine weiteren Vergehen begangen.

Gemäß meiner Recherche und Informationssuche gilt für Jugendliche unter 21 Jahren, dass Straftaten nicht im Führungszeugnis auftauchen, sofern keine Freiheitsstrafe von mehr als 90 Tagen verbüßt wurde. Da ich weder eine Freiheitsstrafe verbüßt habe noch Einträge in meinem einfachen oder erweiterten Führungszeugnis vorhanden sind, bin ich verwirrt über die möglichen Einträge, auf die die Fahrerlaubnisbehörde Bezug nimmt.

In meiner Ausbildung ist der Besitz des Führerscheins von entscheidender Bedeutung, um meine Tätigkeit als Busfahrer ausüben zu können. Daher möchte ich gerne erfahren, wie sich eine mögliche Ablehnung meines Führerscheinantrags auf meine Ausbildung und meine Beschäftigungsmöglichkeiten auswirken würde. Kann mein Arbeitgeber die Ausbildung oder gar meine Anstellung beenden, falls ich den Führerschein nicht erwerben kann?

Kündigung, Azubi

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