Welchen Vertrag muss ich dem Betrieb zurückschicken?
Hey Leute,
ich habe zwei Verträge erhalten (per Post) für meine Ausbildung als Chemikant. Einer davon ist als 'Ausfertigung für Auszubildende' und der andere als 'Ausfertigung für Ausbildende' gekennzeichnet. Welchen Vertrag muss ich dem Betrieb zurücksenden und welchen sollte ich behalten? Danke im Voraus :)
3 Antworten
Welchen Vertrag muss ich dem Betrieb zurücksenden und welchen sollte ich behalten?
Beide Ausfertigung an den Betrieb schicken. Sie werden zur Eintragung...
Ganz gleich, ob Sie den Antrag per Hand oder als PDF ausfüllen: Bitte reichen Sie uns die kompletten Vertragsunterlagen im Original zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post ein.
Umfang des Berufsausbildungsvertrags: Dieser besteht aus insgesamt zwölf Seiten (Antrag auf Eintragung sowie drei Ausbildungsverträge jeweils mit den dazugehörigen Rückseiten) mit der Unterschrift der Ausbildungsstätte auf Seite 1 sowie den Unterschriften (Ausbildender/Ausbildungsstätte, Auszubildende/-r und bei unter 18-jährigen Auszubildenden auch gesetzliche/-r Vertreter) auf den Seiten 4, 6 und 10. Bitte geben Sie im Antrag auf Eintragung unbedingt Ihre BA-Betriebsnummer an. ( weitere Informationen zur Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit)
Ausnahme: Beim Digitalen Vertrag gibt es lediglich zwei Vertragsausfertigungen. Der Antrag auf Eintragung und das Exemplar für die IHK entfällt.
... benötigt. Nach Eintrag bei der IHK bekommst Du Deine Ausfertigung vom Ausbildungsbetrieb zurück.
Also wenn einer zurück muss, dann die "Ausfertigung für Ausbildende".
Du behältst die Ausführung für Auszubildende. Den anderen schickst du dem Betrieb unterschrieben zurück.