Welchen Vertrag muss ich dem Betrieb zurückschicken?

3 Antworten

Welchen Vertrag muss ich dem Betrieb zurücksenden und welchen sollte ich behalten?

Beide Ausfertigung an den Betrieb schicken. Sie werden zur Eintragung...

Ganz gleich, ob Sie den Antrag per Hand oder als PDF ausfüllen: Bitte reichen Sie uns die  kompletten Vertragsunterlagen im Original zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post ein.
Umfang des Berufsausbildungsvertrags: Dieser besteht aus insgesamt zwölf Seiten (Antrag auf Eintragung sowie drei Ausbildungsverträge jeweils mit den dazugehörigen Rückseiten) mit der Unterschrift der Ausbildungsstätte auf Seite 1 sowie den Unterschriften (Ausbildender/Ausbildungsstätte, Auszubildende/-r und bei unter 18-jährigen Auszubildenden auch gesetzliche/-r Vertreter) auf den Seiten 4, 6 und 10. Bitte geben Sie im Antrag auf Eintragung unbedingt Ihre BA-Betriebsnummer an. ( weitere Informationen zur Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit)
Ausnahme: Beim Digitalen Vertrag gibt es lediglich zwei Vertragsausfertigungen. Der Antrag auf Eintragung und das Exemplar für die IHK entfällt.

... benötigt. Nach Eintrag bei der IHK bekommst Du Deine Ausfertigung vom Ausbildungsbetrieb zurück.

Also wenn einer zurück muss, dann die "Ausfertigung für Ausbildende".

Du behältst die Ausführung für Auszubildende. Den anderen schickst du dem Betrieb unterschrieben zurück.


JennyOhaJa 
Beitragsersteller
 13.03.2024, 20:34

Danke :)