Zahlt Jobcenter die Krankenversicherung?

Hallo, ich bin in Deutschland seit 10 Monaten (also ab 06.2014). damals habe ich sofort gearbeitet (vollzeit). Ich habe mich in AOK, in Rathaus usw. angemeldet. Meine Arbeit hat bis September gedauert. Danach war ich ein Monat in Polen, früher habe ich meine Kündigung gezeigt. Ich glaube, dass sie mich als Arbeitslose angemeldet haben. Also i November war ich züruck, dann habe ich einen Deutschkurs gemacht, den ich selber bezahlt habe (300 euro) Und im Februar wieder (500 euro). Diese Zeit war ich bei Jobcenter angemeldet und sie haben gesagt, dass ich muss nicht arbeiten wenn ich lerne und sie zahlen meine Krankenversicherung. Ich habe kein Geld von Sozialamt oder ArlG2 oder Harz4 gekriegt. Nichts. sie sollen nur für AOK zahlen. wenn ich fertig mit VHS war, hatte ich einen Minijob. natürlich habe ich das in Jobcenter gemeldet. Jetzt habe ich schon Vollzeitarbeit. ABER! ICH HABE HEUTE EINE RECHNUNG VON AOK GEKRIEGT, dass ich nicht bezahlt haben. Über 3000 euro! Also ab Oktober, nach meine erste Arbeit. Wie ist das möglich? Hat das Jobcenter nicht bezahlt? Kann ich das noch erklären ide muss ich das zahlen? Ich habe nicht so viel Geld. Ich bin in Deutschland allein und 20 Jahre alt. Ich weiß nicht, was nich wichtig sein kann. Ich warte auf schnelle Antwort und entschuldige für die Fehler :P danke im Voraus!!

Krankenversicherung, AOK, Arbeitslosengeld II, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Jobcenter, Krankenkasse
Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse nach Auslandsaufenthalt

Hallo zusammen!

Ich bin kürzlich nach einem mehrjährigen Aufenthalt im Ausland (außerhalb der EU; unterbrochen nur durch kurze Heimaturlaube) nach Deutschland zurückgekehrt.

Während meiner Zeit im Ausland war ich weiterhin in Deutschland am Wohnsitz meiner Eltern gemeldet, da ich selbständig tätig bin und für mein Unternehmen einen Firmensitz brauchte und natürlich auch, um meine Umsätze in Deutschland zu versteuern. Eine Anmeldung meines Wohnsitzes und Gewerbes im Ausland kam nicht infrage, da ich mich dort nur mit dem Status eines Touristen aufhielt.

Ich war jedoch während der letzten Jahre nicht in Deutschland kranken- bzw. sozialversichert, da es im Ausland eine kostenlose medizinische Grund- und Notfallversorgung gab.

Nun habe ich folgendes Problem:

Da mein Unternehmen sich noch im Aufbau befindet und bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet hat, habe ich in Deutschland einen Midi-Job (Gleitzonenarbeitsverhältnis) angenommen, um a) meinen Lebensunterhalt zu sichern und b) nach mehrjähriger Pause wieder dem deutschen Sozialversicherungssystem beizutreten. Eine freiwillige Versicherung als Selbstständiger kommt nicht infrage, da der o. g. Midi-Job derzeit mein wirtschaftlicher Schwerpunkt ist.

Diese Konstellation scheint der gesetzlichen Krankenversicherung, bei welcher ich nun Mitglied werden möchte, nicht zu gefallen und ich wurde nun um Nachweise der Ab- und Anmeldung meines Wohnsitzes und Gewerbes sowie meiner letzten Krankenkasse gebeten, welche ich aber aus den genannten Gründen nicht habe.

Mir stellt sich nun die Frage, ob meine oben beschriebene Situation - also der überwiegende Aufenthalt im Ausland mit gleichzeitigem Wohn- und Firmensitz in Deutschland - zu Problemen führen kann. Muss ich beispielsweise Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für die letzten Jahre befürchten? Oder können sich gar rechtliche Schwierigkeiten ergeben?

Vielen Dank im Vorraus für eure hilfreichen Tipps!

Selbständigkeit, Versicherung, Krankenversicherung, Auslandsaufenthalt, Sozialversicherung, midi-job

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