Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

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Krankenversicherung zur Überbrückung zwischen erstem und zweitem Staatsexamen - Zweitstudium?

Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Krankenversicherung und ich möchte erst nach euren Erfahrungen fragen, bevor ich bei der KV anrufe, da ich mich erst auskennen möchte um nicht über „den Tisch gezogen zu werden. Kurz mein „Lebenslauf“ - Juli 2007 Abitur - September 2007 – Juni 2008 Zivildienst - Ab Oktober 2008 Studium Lehramt an Sonderschulen - Erstes Staatsexamen habe ich im Mai abgeschlossen, eingeschrieben bin ich bis September - Ich war familienversichert, habe jetzt jedoch zwei Monate gearbeitet und musste mich nun laut KV selbst krankenversichern, da ich kein „ordentlicher Student“ mehr bin und nicht in den Semesterferien gearbeitet habe.

Ich bin zwar schon 25, müsste mich also aufgrund des Zivildienstes jetzt wieder familienversichern lassen können. Zumindest bis September solange ich eingeschrieben bin. Oder?

Dann geht es weiter: Im Februar 2014 beginnt mein Referendariat. Sollte ich mich bis September 2013 familienversichern lassen können, dann stellt sich frühestens ab dann wieder die Frage, was tun? Habe von September bis Januar vor ins Ausland zu gehen, werden zwischenzeitlich bei meinen Eltern wohnen und möchte evtl. eine 450€ Job annehmen. Für dieses Zeit könnte ich mich arbeitslos melden oder in ein zulassungsfreies Studium einschreiben. Was empfehlt ihr mir? Arbeitslos melden klingt irgendwie abschreckend. Welche Nachteile und Vorteile habe ich bei den beiden Optionen? Wie muss ich mich jeweils versichern? Gilt die Familienversicherung mit Verlängerung über das 25. LJ (wegen Zivi) auch bei einem Zweitstudium?

Würde mich freuen, wenn ihr mir antwortet und mir eure Erfahrungen kundtut. Viele Grüße

Studium, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, private Krankenversicherung
private Krankenversicherung - Minijob - Wechsel in Teilzeit - Ausbildung - Schüler -

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich Krankenversicherung und Sozialversicherungspflicht. Ich bin noch Schüler, mache mein Abitur und habe ab Mai keine Prüfungen und keinen Unterricht mehr.

Im Moment wohne ich Zuhause und mache seit einem dreiviertel Jahr einen Minijob (bis 450€). Ich bin über meine Eltern privat Krankenversichert und gehe im Oktober in die Ausbildung, wofür ich eine eigene Krankenversicherung benötige, weshalb die private Krankenversicherung 3 Jahre bis zu meinem Studium ausgesetzt wird und ich sie dann wieder nutzen kann.

Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.

Wie sieht es nun mit der privaten Krankenversicherung aus? Da meine Beschäftigung länger als die für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis üblichen 50 Tage andauern wird und ich mehr als z.Zt. 450€ im Minijob verdienen werde/möchte, benötige ich doch eigentlich eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung, stimmt das?

Kann ich die private Krankenversicherung auch für die 4 Monate, die ich in Teilzeit arbeiten möchte, aussetzen? Kann ich die eigenständige Krankenversicherung des Teilzeitjobs dann auch für meine Ausbildung übernehmen?

Ich blicke im Moment durch diesen ganzen Versicherungswahnsinn nicht durch...

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Jobcenter hat wegen Umzug Krankenversicherung gekündigt und ich brauche eine Behandlung

Hallo, ich stecke in einer verzwicketen Situation. Vor zwei Wochen zog ich in ein anderes Bundesland, meine Krankenkasse informierte ich über die neue Adresse. Ich Bezog Leistungen vom Jobcenter, welche mit dem Umzug wohl erloschen. Nun war ich heute nichtsahnend beim Arzt und muss mir wegen einer OP eine Kostenübernahmeerklärung von meiner Krankenkasse ausfüllen lassen. Also ich dort anrief teilte man mir mit das das Jobcenter meine Krankenversicherung zum 31.10. gekündigt hat und ich seit dem 1.11. nicht mehr versichert bin. Das ist eine Katastrophe!!! Meine Frage wäre, ist es denn ok so das das Jobcenter entscheidet ob ich meine Krankenversicherung behalte? Mir ist klar das der Beitrag bezahlt werden muss, aber das hätte ich auch gemacht, wenn man mich informiert hätte! Denn meine zwei Kleinkinder sind bei mir mitversichert und deswegen ist mir eine Krankenversicherung gleich noch wichtiger! Ich denke nicht das ich nach meinem Umzug noch Anspruch auf Geld vom Jobcenter bekomme da ich nun mit meinem Partner zusammen wohne. Ich hörte das man nach Kündigung trotzdem noch einen Monat Krankenversichert ist, ist da was dran und wenn ja warum wurde mir heute anderes gesagt? Warum hat man mich nicht informiert? Was kann ich nun tun, die OP muss spätestens nächste Woche durchgeführt werden! Wie ist es wenn ich meinen Partner heirate, kann er mich UND meine Kinder (von denen aber eins nicht sein leibliches Kind ist) mit in seine Familienversicherung mit aufnehmen.

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