Wie lange darf ich auf der Arbeit fehlen (Ausbildung)

Hallo ich mache eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin.

Ich werde ende des Monats operiert und werde dann 14 Tage krankgeschrieben sein, der Arzt meinte, wenn ich mich früher fit fühle darf ich auch früher wieder gehen.

Um für die Prüfung zugelassen zu werden darf ich eine gewisse Fehlzeit nicht überschreiten.

Habe mal was kopiert:

http://www.buzer.de/gesetz/6634/a94370.htm

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet

  1. Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,

  2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und

  3. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.

Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch über Satz 1 hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Freistellungsansprüche nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder den Landespersonalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.

Die paktischen Stunden sind 2500 Stunden und theoretischen 2100 Stunden

Ich werde im praktischen Teil fehlen.

Woher wieß ich jetzt wieviel Tage das sind? Da steht nur 10% des Unterrichts und 10% der praxis darf man nicht fehlen

krank, Pflege, Ausbildung, Krankheit, Krankenpflege, Krankmeldung, Operation, fehlen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Krank