Vergütung der Pflichtstunden im Kleingartenverein?

seit einigen Jahren dreht der Vereinsvorstand die Spielregeln um und nimmt und gibt immer aufs neue mündliche Pflegeverträge für einzelne Objekte im Verein welche dann wieder spontan nicht angenommen werden weil sich ältere Garten"freunde" darüber aufgeregt haben das sie so etwas nicht haben ...

für das Letzt zugeteilte Objekt ( Rosenrabatte an einem nicht vergebenen Garten ) gibt es nun einen Pächter der sich wöchentlich an die Rabatte macht, welche uns nun wieder als nicht erbrachte Stunden in Rechnung gestellt wird...

  • den Vorstand / Kolonieleiter erreicht man übrigens nur dann wenn Rechnungen gestellt wurden ... und sonst gibt es im halben Jahr genau 2 Termine zur Ableistung der Pflichtstunden ... welche aber meist so gelegt sind das die pensionierten Mitglieder ( Vorstand und alle die mit denen in der Gartenkneipe sitzen ) diese ableisten können, jedoch die Termine meist mit meinem Arbeitsplan kollidieren... :-(
  • Die Kosten für die Stunden sind in den letzten Jahren von 8 auf 10 auf 12 auf 15 und zuletzt direkt auf 30€/Stunde festgelegt ...

deshalb

1. Dürfen die jedes Jahr aufs neue festlegen ob Pflegeverträge für einzelne Objekte spontan angesehen werden oder nicht ?

2 Wenn jemand meine Arbeit erledigt weil er zu viel Zeit hat... kann mir das dann in Rechnung gestellt werden ? ( zumal man den Vorstand so auch nicht wirklich erreichen kann um sowas zeitnah abzuklären ( deswegen nurnoch schriftlich mit 2 Wochen Bearbeitungszeiten.... )

3 sind 30 €/h ein Durchsetzbarer Stundensatz ?! ... weis nicht mehr genau wo aber irgendwo gabs Infos zum KLeingartengesetz und da stand das die Höhe des Satzes dem durchschnittlichem Stundenlohn eines in der freien Wirtschaft arbeitendem Menschen entsprechen soll

4 sind 2 Termine im Halben Jahr genug Angebot mit dem ich mich abfinden muss ? oder befindet das außer mir noch jemand für ziemlich wenig ?

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Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

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