Schwund bei Strom und Wasser, wann gibt es Alarm?

2 Antworten

Sinnvoller Weise erfolgt die Verteilung der KOSTEN bei solchen Hinterschaltkonstrukten in der Art, als dass auch nur die Kosten anteilig verteilt werden.

Die Summe aller Unterzähler sind 100 %.

Die am Hauptzähler aufgelaufenen Kosten (nicht m³ oder kWh) werden nun anteilig auf die Unterzähler verteilt.

Jedoch sind gerade bei Gartenvereinen hinsichtlich der korrekten Erfassung wahre Zeitbomben vorhanden.

Auch für die Unterzähler in Gartenvereinen gelten die eichrechtlichen Bestimmungen de mess- und Eichgesetztes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV), da sich diese im rechtsgeschäftlichen Verkehr befinden.

Hinsichtlich der Einhaltung dieser Bestimmungen liegt oft viel im Argen.

Günter


BVBDortmund 
Beitragsersteller
 30.04.2017, 12:42

Was sind denn Zeitbomben? Unvorhergesehene Ausgaben müssen doch nicht finanziellen Rücklagen

 - zB Verwendung der Gewinne aus dem Vereinsheim-

 aufgefangen werden und nicht plötzlich den Mitgliedern in Rechnung gestellt werden. Bei uns im Kleingarten haben wir Unterlagen, wo der Zähler bis 2009 geeicht ist, tatsächlich plötzlich aber 2016 auf dem Zähler stand,... irgendwie gefälscht. Das Eichgesetz gilt ab 2015! 

Es sind im Kleingartenverein schon richtig böse Dinge gesagt worden.

Laut Satzung sollen die SchwundKosten aufgeteilt werden, ich meine in unbegrenzter Höhe, wie wir auch erlebt haben kümmerte sich der Vorstand von 2015 bis 2016 nicht um der Wasserverlust. 

Er beanstandete nur die Wasserrechnung, die auch zeitweise vom Wasserwerk geändert wurde, aus Kulanz nur vorläufig bis zu Klärung. 2016 dann der GAU, die großen Kosten sollten die Mitglieder zahlen.

Im Argen liegt eigentlich nur, das der Vorstand meint alles selbst entscheiden zu dürfen, ohne sich es von der Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.

Unser Vorstand ist übrigens auch der Pächter des Vereinsheim, ein Pachtvertrag sehen wir nicht, eine Erklärung gibt es nicht. Und die Gewinn- Verlustrechnung des Vereinsheims ist sein Geheimnis. 

Der steckt sich das Geld in die eigene Tasche und will eigentlich nicht die finanziellen Probleme des Vereins lösen.

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GuenterLeipzig  30.04.2017, 13:06
@BVBDortmund

Zunächst ist die Frage zu klären, wer im Gartenverein im juristischen Sinne Verwender der Messgeräte ist.

Ist es der Gartenverein, ist es jeder Pächter selbst?

Wenn es der Gartenverein ist, müßte dieser eine Liste führen, in der jeder Zählpunkt mit Geräte-ID, Gerätetyp, Eichjahr sowie Daten zum abrechnungstechnischen Einbau/Ausbau dargestellt werden.

Der Verwender von eichpflichtigen Messgeräten hat gegenüber dem zuständigen Eichamt eine Anzeigepflicht gem § 32 MessEG und MessEV.

Ein Eichgesetz gab es schon deutlich länger, dieses wurde nur in 2015 novelliert.

An Messegräten werden von Herstellern und staatlich anerkannten Prüfstellen nach Prüfung der Geräte auf dem Prüfstand, entsprechende Kennzeichnungen angebracht.

Diese Kennzeichnungen sind eigentlich fälschungssicher.

Wenn man die Systematik der Kennzeichnungen kennt, weiß man, welche man akzeptieren kann und welche nicht.

Differenzen bei der Verbraucherfassung kann durch unterschiedliche Szenarien hervorgerufen werden und sind technisch normal.

z. B.

Elektrizität:

- Leitungsverluste

- Eigenverbrauch der Unterzähler

- Anlaufverluste der Unterzähler

- Fehlerhafte Zählermontage

- ausgefallene Messgeräte bei den Unterzählern

Wasser:

- Undichtheit im Rohrsystem

- Anlaufverluste bei den Unterzählern

- fehlerhafte Zählermontage

- ausgefallene Messgeräte bei den Unterzählern

Günter

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Sämtliche Zählerstände der Unterzähler addieren und vom Zählerstand des Hauptzählers abziehen = Schwund

Schwund durch Anzahl der Kleingärtner die am Strom-/ Wassernetz hängen = Menge des anteiligen Schwundes für jeden Kleingärtner