Hallo zusammen,

Ich befinde mich derzeit in einem Studium mit der Fachrichtung Chemie als Monobachelor. Ich habe mich jetzt zum 30.09.2020 exmatrikuliert und fange am 01.09.2020 eine Ausbildung zum Chemielaboranten an. Der Ausbildungsvertrag wurde am 11.03.2020 ausgedruckt und dieses Datum befindet sich jetzt auch so auf dem Ausbildungsvertrag, obwohl dieser erst im Juli unterschrieben wurde. Da zwischen dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag mit Datum 11.03.2020 und dem Ausbildungbeginn am 01.09.2020 mehr als die für Kindergeld 4 Monate zugelassener Überbrückungszeit bestehen, ist es daher möglich dass mir vorgeworfen wird ich hätte die Intention zum Studienabbruch schon mit unterschriebenen Ausbildungsvertrag gehabt und muss deshalb das Kindergeld zurückzahlen welches ich zu der Zeit bekommen habe?

Danke im voraus für die Antworten.