Kita wird geschlossen, was passiert mit den Löhnen der Erzieher?

Guten Tag,

ich informiere mich hier für meine Partnerin (Augebildete Erzieherin).

Sie arbeitet in einer Kinderkrippe, diese ist ein e.V. und wird durch die Kommune unterstützt.

Durch die Staatliche Schließung aller Kitas etc., kann meine Partnerin aktuell nicht arbeiten.

Nun soll sie für die Schließung bis nach Ostern, entweder Minusstunden oder Urlaub nehmen. Ansonsten muss sie gänzlich auf ihr Gehalt verzichten. Die Kommune weigert sich ihren Anteil an die Kinderkrippe zu zahlen und so erhält nun kein Erzieher seinen Lohn. Das einzige was angeboten wird ist, das vor Ort teils aufgaben erledigt werden, wie Putzen und Aufräumen und sie dadurch einen teil ihres Gehaltes erhalten.

Hierfür müssten sie jedoch Vollzeit arbeiten und erhalten vermutlich nicht mal die hälfte ihres üblichen Entgeltes.

Es kann doch nicht sein das durch den Staat eine erzwungene Schließung erwirkt wird und plötzlich das betroffene Personal keinen Lohn bekommt. Obwohl sie theoretisch ihre Arbeit anbieten nur der Arbeitgeber diese nicht annehmen kann. Hier trägt doch der Arbeitgeber das Risiko und nicht der Arbeitnehmer. 

Eine Lohnfortzahlung muss doch hier greifen oder nicht? Fallen in diesem Fall die Kitas nicht sowieso unter den Seuchenschutz und dadurch müssten doch die Arbeitnehmer geschützt werden?

Ich finde das eine Schweinerei. Klar ich verstehe auch alle anderen die unter der Schließung der Schulen und Kitas leiden wie Eltern ohne Betreuung für ihre Kinde etc., aber auch einzelne Existenzen kommen hier unter die Räder.

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Erzieher, Kindergarten, Kindertagesstätte, Lohnfortzahlung, Ausbildung und Studium

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