Muss man einen Haftpflichtschaden reparieren lassen

Ich habe eine Frage zur KFZ-Haftpflichtversicherung. Da ich selbst zum Glück noch nie einen Schaden hatte, kann ich das nicht so genau beantworten...

Meine Lebensgefährtin hatte an Ihrem Auto vor Kurzem einen kleinen Schaden (Lackkratzer und kleine Delle) weil ihr jemand beim Rückwärtsfahren in Ihr Auto reingefahren ist.

Der Kostenvoranschlag ihrer Werkstatt hat einen Betrag von ca. 750,-- ausgewiesen. Diesen Betrag hat sie bei der gegenerischen Versicherung geltend gemacht.

Nun kam ein Verrechnungsscheck der Versicherung über eine vergleichbare Summe mit dem Hinweis dass der Schaden aber nur bei einer Auswahl von bestimmten Werkstätten repariert werden darf.

Es stellt sich aber nun die grundsätzliche Frage ob die Reparatur noch Sinn macht. Es ist nur ein minimaler Blechschaden, das Auto ist schon alt und ein Neukauf steht im kommenden Jahr an. Aufgrund des Alters des Autos ist es auch nicht wichtig dass das Auto im Falle des Verkaufs gut dasteht, da es bestenfalls noch für einen Führerscheinneuling für die ersten 2 Jahre taugt, oder auch gleich verschrottet wird.

Wie verhält sich das jetzt - soweit ich weiß darf man das Geld der Versicherung auch behalten ohne das Auto reparieren zu lassen, oder hat sich daran etwas geändert? Weiterhin habe ich mal gehört dass man in einem solchen Fall aber den Betrag der Versicherung abzüglich der Mehrwertsteuer behalten darf. Da hier der Scheck ja schon da ist - muss sie dann die Summe der MWST herausrechnen und wieder zurück überweisen?

Kann mir da jemand helfen?

Schonmal vielen Dank!

Versicherung, Kfz-Versicherung, Schaden
Kurzzeit-Kennzeichen abgelaufen, unbewusst

Hey Leute ich war vor letzten Samstag(auf Sonntag) um 01:00 Uhr morgens unterwegs nachhause... Als ich auf die Autobahn rauffahren wollte hielt mich die Polizei an, weil mein Kennzeichen abgelaufen sei... Folgender Sacheverhalt: Ich ging AM DIENSTAG in ein von diesen KFZ-Läden rein und habe mir ein Kurzzeitkennzeichen(5 Tage) machen lassen. Aber weil ich erst nach 16:00 in dem Laden war, konnte ich nicht zur Zulassungsstelle... Okay also hab ich mein Auto an dem Tag stehen lassen... Am nächsten Tag hab ich alles angemeldet und fertig. Dann an dem besagten Samstag abend als mich die Polizei anhielt, musste ich mein Auto auf ein Parkplatz schieben und konnte zu Fuß nachhause. So und jetzt habe ich eine Anzeige gekriegt, ich soll mich dazu äußern. Das Problem ist ja, dass am Samstag nicht die 5 Tage abgelaufen sind... Ich hab ja die Kennzeichen erst am Mittwoch angemeldet, war aber in diesem KFZ Laden am Dienstag. Und irgendwie habe ich nicht auf die Kennzeichen geachtet, welcher Datum dadrauf steht. So, jetzt wurde ich sozusagen verarscht und habe jetzt eine Anzeige am Hals. Jetzt ist meine Frage, kann ich da was machen? Da ich die Kennzeichen ja erst am Mittwoch angemeldet habe, das heißt, ich hätte den Wagen noch am Sonntag fahren dürfen... Wenn ich da unrecht habe, kann mir dann da was passieren, wenn ich es so schildere? Außerdem war das ja erst 1 Stunde abgelaufen und ich war auf dem Weg nachhause... Kann mir da jemand sagen, was ich machen kann?

Vielen Dank im Voraus MFG

Auto, KFZ, Kfz-Versicherung, Kennzeichen, Zulassung, Wagen

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