Versicherung zahlt nicht aufgrund von Vorschaden. Dürfen die das?

Hallo Leute,

hab ein dickes Problem. Vor ein paar Monaten ist mir jemand vorn in mein Auto gefahren, wodurch laut meiner Werkstatt ein Riss in der Stoßstange verursacht wurde, und irgendein Lüfter was abbekommen hat. Habe der gegnerischen Versicherung den Kostenvoranschlag und alles geschickt, Schuldfrage war auch geklärt. Habe daraufhin ein Schreiben der Versicherung bekommen, wo steht dass ich fotos bitte noch vom Unfallwagen schicken und die Rechnung nach der Reperatur schicken soll. Anbei steht wortwörtlich der Satz: " Gegen die Durchführung der schadenbedingten Reperaturarbeiten bestehen keine Bedenken. Bitte schicken Sie uns nach Ausführung der Reperatur die Orginalrechnung". Somit habe ich mein Auto reparieren lassen, und für mich war die Sache gegessen, weil meine Werkstatt das geldliche mit der Versicherung klärt und nicht ich. 4 MONATE (!!) nach dem Unfall, und nachdem der Schaden behoben worden ist, wartet meine Werkstatt immer noch auf das Geld der Versicherung. Dies habe ich erst vor paar Tagen erfahren. Ich habe daraufhin bei der Versicherung angerufen und diese haben mir mitgeteilt, dass die Werkstatt die Fotos nochmal erneut schicken musste, da sie aus irgendeinem Grund nicht angekommen seien, und sie die erst jetzt prüfen würden und sich dann melden würden. Ich wollte gerade auflegen, da sagen die mir dass die eh gucken müssen ob die das bezahlen, weil mein Auto angeblich einen Vorschaden von 7000 Euro an einer ähnlichen Stelle hatte. Davon wusste ich nichts, weil das Auto da noch nicht in meiner Haltung war. Jetzt wollen die warscheinlich nicht bezahlen, obwohl ich schon vor Monaten schon schriftlich das okay von denen hatte, meine Werkstatt extra gefragt hat ob irgendwelche Vorschäden bekannt sind und die das verneint haben. Jetzt kommen die danach damit ! Dürfen die das? Kann ich rechtlich dagegegen vorgehen? Ich muss jetzt auch den Händler verklagen weil er mir im August 2013 ein Auto verkauft hat was angeblich unfallfrei war, aber jetzt angeblich n Vorschaden von 7000 Euro hatte. Bitte helft mir !

Auto, Unfall, Betrug, Werkstatt, Kfz-Versicherung
KFZ-Versicherung Hochstufung trotz unschuld

Letztes Jahr im Juli ist mir jemand beim Abbiegen (rechts vor Links, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 20km/h) in die Fahrerseite reingerauscht weil er unbedingt und viel zu schnell in den Fahrweg einbiegen wollte aus dem ich kam, bei dem 2 autos an der Stelle gleichzeitig nicht mal durchpassen..

Polizei kam nicht raus (Bagatellschaden), somit musste ich mich mit dem rumschlagen, da er die Schuld natürlich nicht bei sich sah.. zum Glück hatte ich Bilder gemacht ... ich hatte den Schaden gleich seinr Versicherung gemeldet und bei meiner schon einmal angedeutet was passiert war.

Er hat sich bei meiner Versicherung natürlich als GESCHÄDIGTER ausgegeben und ich habe einen Anwalt hinzugezogen, da dieser Fall auf normalem Wege nicht geklärt werden konnte.

Nach langem hin und her zwischen meiner Anwältin und den Versicherungen sah die gegnerische (also seine) Versicherung ein, dass er zu 100% Schuld war und hat den Schaden an meinem Wagen komplett bezahlt (welcher auch sofort reguliert wurde).

Nun hat mich meine Versicherung aber in meiner Haftpflicht hochgestuft, anstatt wie eigentlich erwartet runtergestuft (ich wäre auf SFK 3 gekommen, bin stattdessen auf 1/2 gefallen - ganz klasse). Ich natürlich gleich angerufen und den Sachverhalt geklärt, sowie auf Wunsch das Schreiben der gegn. Versicherung per Mail zukommen lassen. dennoch wurde ich für dieses Jahr hochgestuft und muss nun trotz bewiesener Unschuld einen viel zu hohen Beitrag zahlen.

Die Antwort meines Sachbearbeiters war am Telefon lediglich (Sinngemäß) "das könne sich bis zu mehreren Monaten hinziehen bis eine Entscheidung getroffen würde". Was bitte für eine Entscheidung, es steht doch eindeutig da dass mich keine Schuld trifft und die den Schaden zu 100% übernehmen?

Wie soll ich mich nun verhaltne und was kann ich weiter tun, damit ich eine RICHTIGE Einstufung meiner SFK bekomme? Wäre super, wenn mir da jemand helfen könnte!

Liebe Grüße!

Unfall, Kfz-Versicherung, Unschuldig
Kfz Versicherung Sonderkündigung wegen falschen Vertragsdaten Versicherung reagiert nicht

Es ist zum Verzweifeln! Folgende Situation:

Im Juli versicherte ich mein neues Auto bei der BavariaDirekt. Sowei so gut. Ich erhielt die eVB für die Anmeldung und meldete das Fz an. Der fällige Teilbeitrag von Juli bis Dezember wurde abgebucht.

Im Herbst erhielt ich eine korrigierte Vertragmeldung. Plötzlich war hier statt SF Klasse 9 die 1/2 eingetragen. Selbstverständlich wurde sogleich der noch "offene" Restbetrag ebenso abgebucht... Ich hielt das ganze für ein kleines Mißverständnis, da ich ja in meiner Vorversicherung die SF Klasse 9 hatte und sich meine neue Versicherung die Infos der Vorversicherung einholte.

Also Mail geschrieben mit der Bitte um Rückbuchung und Scan des alten Vertrages mit dran gehangen. Es meldete sich auch jemand per Mail zurück und meinte, der Anhang wäre nicht mitgekommen, aber die Nachricht schon. Ich solle das Ganze nochmal schriftlich nachsenden. Gesagt getan. Ich schickte per Einschreiben mein Anliegen inclusive Kopie des alten Versicherungsvertrages an die Bavariadirekt. Keine Reaktion danach. Wiederholt rief ich die Hotline an, erwischte tatsächlich im Oktober einmal einen Mitarbeiter, schilderte mein Problem und mir wurde zugesichert, dass ich einen Rückruf erhalte und man sich der Sache annimmt. Auf den Rückruf warte ich noch immer.

Auf Mail, und per Telefon ist bei der Bavariadirekt niemand zu erreichen. Ich schrieb Anfang Dezember eine bitterböse Mail unter Androhung von Rechtsfolgen erneut an die Bavariadirekt und erhielt sogar ein Standardantwortschreiben zurück, dass die Mail angekommen wäre und die Bearbeitung andauert.

Überraschung! Am 30.12.13 wurde doch tatsächlich unverschämterweise eine viel zu hohe gigantische Summe für die Versicherung in 2014 abgebucht beruhend auf SF Klasse 1/2 statt 9!!!! Ich habe sofort zurückgebucht, da gemäß meinen Unterlagen die Fälligkeit erst am 01.01. ist und sollte der Fälligkeitstag auf einen Feiertag fallen, die Abbuchung erst am folgenden Werktag ausgeführt werden darf.

Mein Problem: Ich habe das Einschreiben nicht per Rückschein versendet und die bitterböse Email auch nicht mehr in Kopie da. Leider hatte ich bei der ersten Nachzahlung im September keinen schriftlichen Widerspruch eingelegt, nur die Mail geschickt, die ich auch nicht mehr in Kopie vorliegen habe..... :-(

Ich versuche seit September den Vertrag zu korrigieren bzw die Bavariadirekt auf den Fehler in den SF Klassen bei den Vertragsdaten aufmerksam zu machen. Ist denn der Vertrag so überhaupt gültig?? Muss ich die falsche volle Summe unter Vorbehalt zahlen? Ich werde sofort Widerspruch einlegen.

Habe ich unter diesen Umständen irgendein Sonderkündigungsrecht?

Kündigung, Kfz-Versicherung, Vertrag, SF-Klasse

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