Ärztliche Untersuchung nach Autounfall?

Heut morgen hatte mein fahrkollege (der zugleich auch ein guter bekannter von mir ist) einen unfall. ich war am beifahrersitz. eigentlich ist nicht viel passiert. die karosserie ist eben verzogen und das auto hat an der frontschütze ebenfalls einen großen schaden. reparaturkosten werden sich auf etwa 2000 euro belaufen, schätz ich mal. aber darum geht es nun nicht...

ich habe keine schmerzen, aber meine mutter meint dass ich dennoch zum arzt gehen soll um mich mal untersuchen zu lassen. es ist aber eigentlich nicht viel passiert. der aufprall passierte bei etwa 30-40km/h und ich landete sehr weich zuerst im gurt und dann im sitz. (die kopflehen war auch perfekt eingestellt)

auf der einen seite ist es mir wichtig, dass ich keine schmerzen bekomme und auch keine bleibenden schäden. dir wirbelsäule ist ja ansich sehr sensibel wie man weiß.

aber auf der anderen seite möchte ich ihm auch keine umstände breiten. wie zum beispiel schmerzensgeld kassieren. ich kann ich doch nicht zur kasse beten wenn er ohnehin schon eine teure reparatur hat. außerdem habe ich genug geld auf der kante. aber wenn ich zum arzt untersuchen gehe, bereite ich ihm doch umstände.

bitte um rat. was würdet ihr tun? wenn ich schmerzensgeld verlange dann zahlt das ja eh seine versicherung.. odr?

ps.: es handelt sich um einen vorfall in ÖSTERREICH. also das deutsche gesetzt hat hier keine aussagekraft. ;-)

Auto, Autounfall, Unfall, Versicherung, Kfz-Versicherung, Unfallversicherung
Vorläufige Deckungszusage widerrufen?

Guten Abend liebe Community,

ich habe mir ein neues Auto zugelegt. Für die Zulassung habe ich mir von meiner bisherigen Versicherung eine EVB-Nummer geben lassen, weil ich "nur" einen Fahrzeugwechswel vornehmen wollte. Die Versicherung wollte ich eigentlich nicht wechseln. Nach Anmeldung des neuen Autos habe ich dem Versicherungsvertreter den Fahrzeugschein übermittelt. Er rief mich an und teilte mir den neuen Versicherungbeitrag mit. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Der neue Wagen (Ford KA) sollte plötzlich erheblich mehr kosten als der alte Wagen (Opel Tigra Cabrio). Er begründete dies mit neuen Tarifen, die Anfang des Jahres eingeführt wurden.

Ich habe mich gleich nach diesem Telefonat nach anderen Versicherungen umgeschaut und bin auch fündig geworden. Mir wurde dann erklärt, dass ich die vorläufige Deckungszusage der alten Versicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Ich habe dies dann schriftlich erklärt und anschließend auch noch Telefonate mit der Versicherung geführt. Mein Widerruf sei dort eingegangen und sobald sie vom Straßenverkehrsamt Nachricht bekommen, dass ich anderweitig versichert bin, würden sie mit mir die paar Tage abrechnen, die ich dort versichert war. Ein Versicherungantrag wurde zu keinem Zeitpunkt unterzeichnet.

Inzwischen habe ich bei der neuen Versicherung unterschrieben und auch meine Versicherungspolice bekommen. Ich wurde sogar rückwirkend ab Zulassung versichert. Die neue Versicherung hatte am Donnerstag vor Ostern noch eine vorläufige Deckungszusage an das Straßenverkehrsamt geschickt. Ich dachte alles ist gut.

Heute hatte ich ein Einschreiben von meiner alten Versicherung im Briefkasten. Ich hätte den dringend erforderlichen Versicherungsantrag nicht in der vorgeschriebenen Frist gestellt und kündigen die vorläufige Deckungszusage mit einer Frist von 14 Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Danach hätte ich keine Versicherungsschutz mehr. Mein Auto würde dann zwangsweise kostenpflichtig aus dem Verkehr gezogen, weil sie dem Straßenverkehrsamt die Beendigung des Versicherungsschutzes melden müssten.

Abschließend teilen sie noch mit, dass sie mir für den Zeitraum, in dem sie mir Versicherungsschutz gewährt haben, den anteiligen Beitrag auf jeden Fall in Rechnung stellen. Das war mir klar und damit hatte ich auch gerechnet.

Was nun? Muss ich jetzt doch bei denen die Versicherung abschließen? Legen die mir wirklich meine Auto still, obwohl ich versichert bin (nur halt nicht bei denen)?

Kennt sich jemand von Euch aus? Für Antworten wäre ich dankbar.

Nickelzick

Widerruf, Kfz-Versicherung, Versicherungswechsel, eVB-Nummer
Auto Abmelden und am nächsten Tag anmelden wegen günstigerer Versicherung?Rechtswidrig?

Hallo Leute , über die Suche und bei Google habe ich leider nix genaues zu dem Thema gefunden,deswegen frage ich euch.

Habe meinen Wagen der im Unterhalt leider nicht so günstig ist bei Versicherung "X" seit Januar 2011 versichert.Da habe ich den gekauft.Jetzt haben wir März 2012 und eine andere Versicherung die ich " Y" nenne,hat mir durch Zufall eines Freundes ein Angebot gemacht,wodurch Ich 200Euro im Jahr sparen würde(Versicherungskosten)bei derzeitiger SF-Klasse .Ich bin Halter und Versicherungsnehmer des Wagens.

Kann Ich z.b.: Den Wagen abmelden um die bestehende Versicherung zu kündigen und am nächsten Tag beim Strassenverkehrsamt mit EVB-Nummer/Doppelkarte der neuen/günstigereren Versicherung "Y" ,den Wagen wieder anmelden Ohne Probleme zu bekommen???

Wieder auf mich ,sprich Versicherungsnehmer und Halter würde dann wieder Ich sein,mit demselben Fahrzeug.

Ich frage weil Ich keinen Vertrag brechen /missbrauchen möchte und nicht Rechtswidrig handeln möchte,ebenso möchte ich im nachhinein keine Probleme bekommen im Schadensfall oder wie auch Immer.

Sollte es gehen,würde ich die derzeitige SF-KLASSE(Prozente) behalten???

Sollte dies nicht gehen werde ich bis zum 30.11(oder wann der Stichtag ist) warten und erst dann wechseln ,aber das ist doch ne Menge Holz.Da Lohnen sich die 30-40Euro,abmelden und wieder anmelden mit den gleichen Schildern.

Habt Ihr da Erfahrungen oder wisst es aus sicherer Quelle,wie die Rechtslage aussieht???

Danke im voraus, Mfg

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