Kfz-Zwangsentstempelung auf verschlossenem Grundstück

Mir wurde heute ein Auto zwangsentstempelt obwohl es auf privaten verschlossenem Grundstück stand.

Zur Vorgeschichte: Nach einem Wechsel der Bankverbindung hat meine Versicherung die neue Einzugsermächtigung 'übersehen'. Ich wurde schriftlich zur Zahlung der fälligen Prämien aufgefordert. Nach telefonischem Kontakt habe ich die offenen Beträge überwiesen und die Versicherung hat die nächste Prämie bereits von meinem Konto abgebucht. Zwischenzeitlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsstelle mit der Ankündigung der Zwangsentstempelung wegen fehlendem Versicherungsschutz. Auch dort habe ich angerufen und den Sachverhalt erläutert. Mittlerweile hat die Versicherung der Zulassungsstelle bestätigt, dass Versicherungsschutz für das betreffende Fz besteht.

Heute mittag fand ich an meiner Haustür einen Aufkleber mit dem Hinweis: 'Das Fahrzeug wurde entstempelt'. Am betreffenden Fz wurde der Zulassungsstempel entfernt.

Das Fahrzeug befand sich auf Privatgrundstück. Die einzige Zugangsmöglichkeit von Aussen (Hoftor) war durch eine Kette mit Vorhängeschloss verschlossen. Dass Schloss wurde wahrscheinlich aufgebrochen - Kette und Schloss sind jedenfalls nicht mehr da.

Geklingelt hat auch niemand; wir waren zu zweit zu Hause, die Klingel funktioniert (extra noch mal getestet) und wir hätten diese auf jeden Fall gehört (wir sassen ohne Musik ect. etwa zwei Meter von der Klingel entfernt).

Auf der Zulassungsstelle war niemand mehr zu erreichen. Aber sicherlich darf doch keiner einfach mal 'einbrechen' nur um ein Kennzeichen zu entstempeln????? Oder hätte das Fahrzeug im Haus stehen müssen damit es sich um Einbruch handelt? Eigentlich dachte ich, dass ein Gerichtsbeschluß nötig ist um auf Privatgrund ein zu dringen wenn dieser nicht öffentlich zugänglich ist.

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann auch so etwas dazu sagen. Vielen Dank für die Antworte(n) im Voraus

Kfz-Versicherung, Einbruch, Hausfriedensbruch, Privatgrundstück
Verkehrsunfall versicherung will nachträglich einen Gutachter schicken

Hallo liebe leut, ich hätte eine Frage wie wir uns zu verhalten haben. Hatten dieses Jahr einen kleinen Verkehrsunfall. Der andere Verkehrsteilnehmer gesetand die Schuld ein. Als erstes überwies er uns das Geld für die beschaffung eines neuen Nummernschildes. Danach haben wir in der Vertragswerkstatt einen Kostenvoranschlag für die Lackierung der Stoßstange anfertigen lassen und zur Gegnerischen Versicherung geschickt.

Wir erhielten ein Schreiben. in dem folgendes drin Stand. Sehr geehrte Fr.... wir haben den Schaden umgehend geprüft und rechnen wie folgt ab. ..... (Wir erhielten die summe X von der Versicherung überwiesen.)

Jetzt ca. 4wochen später erhalten wir einen Brief von der Versicherung Das Herr Mustermann der Unfallverursacher den eingereichten Kostenvoranschlag für überzogen hält und er dachte das nach der Beschaffung des neuen Kennzeichens keine neuen forderungen gestellt werden. Insoweit beabsichtigt die versicherung einen Gutachter vorbei zu schicken und wir sollen uns bei der Versicherung melden weil das nur zu den Üblichen Geschäftszeiten möglich ist.

Unsere Frage ist nun müssen wir überhaupt noch ein Gutachter kommen lassen?

Die Versicherung schrieb doch mit eingehender Prüfung sei alles OK. Das auto ist noch nicht repariert. (Könnte aber auch schon verkauft sein) Also unserer meinung nach ist das alles sehr schwammig und die Versicherung will jetzt den Preis drücken weil sie sonst einen Kunden verlieren wird.

Wie sieht es aus Anwalt einschalten? Versicherung gar nicht zurückrufen?

Viele liebe grüße würden uns über schnellst mögliche antworten freuen

Unfall, Versicherung, Kfz-Versicherung, Gutachter
Neue Schadenfreiheitsklassen bei der HUK Coburg

Da ich seit 1975 ununterbrochen ein Fahrzeug auf mich zugelassen und versichert habe, war ich immer der höchsten SF-Klasse ( SF 25 ) für Haftpflicht und Vollkasko versichert. In den nun mehr als 36 Jahren erfolgte glücklicherweise kein Unfall und ich ging davon aus, das ich den neuen Tarif mit SF 35 = 20 % abschließen konnte. Doch dem ist leider nicht so! Da ich in früheren Jahren öfters die Versicherungen gewechselt habe, sind zwar die SF-Klassen im alten Stil übernommen worden, doch es wurde bei keiner Versicherung auf die Zeit des unfallfreien Fahren geachtet. So wie ich das jetzt verstanden habe, ist beim erreichen der alten und höchsten Stufe SF: 25 nicht weiter die unfallfreien Jahre weitergerechnet worden, da für die alten Verträge unrelevant. Nun sagt mir die HUK plötzlich, das ich in SF 25 eingestuft ( 30% ) eingestuft sei und von den restlichen 11 Jahren hätte die Devk ( beim Versicherungswechsel ) nichts an sie gemeldet. Telefonisch ist die Klärung fast unmöglich, da angeblich Versicherungsunterlagen spätestens nach 7 Jahren gelöscht werden. Nach diesen schlammpigen Übermittlungsfehlern der Vorversicherung kann ich mein neues Auto im nächsten Jahr nur unter ergeblich en Mehrkosten neuversichern, da die alten Verträge, mit der Höchst-SF-Klasse 25 nicht mehr angeboten werden.

Lohnt sich in so einem Fall das Einschalten eines Anwaltes. Schätze aber mal, das dieser auch nichts machen kann, wenn nach 7 Jahren die Verträge gelöscht werden.

Oder sollte ich die Versicherungsaufsicht ( BaFin ) einschalten ??

Was sollte ich sonst machen ???

Versicherung, Kfz-Versicherung
Auffahrunfall mit drei Autos

Hallo Zusammen,

meine Freundin hatte einen Auffahrunfall.

Folgende Sachlage: Das vorderste Auto ist plötzlich links abgebogen, daraufhin hat das dahinter liegende Auto (Auto Nr. 1) kräftig gebremst. Das dahinter liegende (Auto Nr. 2 / meine Freundin) ist dem Vordermann dann reingefahren und ihr ist Auto Nr. 3 reingefahren. Die Polizei wurde nicht gerufen und das Auto, dass plötzlich links abgebogen ist, ist einfach weitergefahren.

Ich bin nun dabei zu schauen wie man das am besten lösen kann. Ich hab bei der Versicherung des von Auto Nr. 3 angerufen. Die meinten, dass es bisher so aussieht, dass Auto Nr. 3 für den Schaden an Auto Nr. 2 verantwortlich ist. Ich sollte denen nur einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt schicken. Dann habe ich bei der Werkstatt angerufen, die meinten es wäre ratsamer einen Anwalt anzurufen, der sich um alles kümmern sollte. Da die Sachlage etwas komplizierter ist und die Versicherung von Auto Nr. 3 nur die einfachste Lösung mit dem Kostenvoranschlag sucht um evtl. einem Gutachter aus dem Weg zu gehen. Unser Auto hat durch den Hintermann einige Kratzer und Verbeulungen mitgenommen und Vorne sieht es noch schlimmer aus, da ist er schon ganz schön verbeult. Aber das Auto hatte davor auch nur einen Wert von höchstens 2000 Euro.

Kann mir vielleicht jemand noch hilfreiche Tipps geben?

  • Anwalt einschalten? (eine Rechtschutzversicherung haben wir nicht)
  • Sind wir / Auto Nr. 2 an dem Schaden an Auto Nr. 1 Schuld? Obwohl er recht plötzlich gebremst hat? Besteht die Möglichkeit einer Teilschuld?
  • Ist Auto Nr. 3 an unserem Schaden Schuld? Oder hat er eine Möglichkeit auf Teilschuld?
  • Kann die Schuldfrage denn überhaupt sicher geklärt werden, da ja keine Polizei vor Ort war?
  • Was ist denn die sinnvollste Vorgehensweise?

Ich wäre für jede Antwort dankbar!

Liebe Grüße

Unfall, Rechtsanwalt, Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Auffahrunfall

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