Ich werde beschuldigt, ein Auto, das neben mir geparkt war, beschaedigt zu haben beim Oeffnen meiner Tuer. Muss ich auf den Brief des Fahrer's reagieren?

Vor zwei Wochen war mein Auto bei einem Herbstfest auf einem Wiesenparkplatz geparkt. Es ging dort relativ eng zu, und ich weiss noch, dass wir sehr vorsichtig waren beim Tueren aufmachen. Als wir zurueck kamen, war ein Kleenex an meiner Windschutzscheibe, darauf stand "Police" und eine Telefon-Nummer. Habe damit zunaechst nichts anfangen koennen, aber dann am naechsten Tag der neugierde halber angerufen. Es war die Nummer der oertlichen Polizeibehoerde, und mir wurde mitgeteilt, dass der Herr, der neben mir geparkt hatte, behauptet, ich haette sein Auto beschaedigt.

Der Polizist informierte mich noch, dass dies "keine Polizeiangelegenheit ist und privat geregelt werden sollte", stimmte mir zu, dass der Schaden auch von jemand anderem verursacht worden sein koennte, und gab mir die Telefon-Nr des anderen Fahrers, mit der Bitte, mich bei ihm zu melden. Da ich die Anschuldigung fuer dreist und falsch hielt, habe ich ihn nicht angerufen.

Vor zwei Tagen bekam ich nun Post von der Firma des Fahrers (scheinbar war es ein Firmenwagen). Darin steht, ich haette durch meine Unachtsamkeit sein Auto beschaedigt, und ich soll Schaden meiner Versicherung melden. Dazu legte er noch einen Kostenvoranschlag ueber 1300EUR bei, sowie Fotos, die lediglich beweisen, dass mein Auto neben seinem stand, und dass sein Auto einen Kratzer hat (keine Delle, wie man beim Tueren aufschlagen vermuten wuerde, sondern ein waagerechter Kratzer).

Wie gesagt, die Polizei hat nicht mich kontaktiert, und es hat auch keiner am "unfallort" auf uns gewartet. Mir kommt das alles recht suspekt vor, und ich habe das Gefuehl, dass der andere Fahrer mich einschuechtern will, um Geld von meiner Versicherung abzuknoepfen. Muss ich auf den Brief ueberhaupt reagieren, und wenn ja, wie am besten?

Kfz-Versicherung
Zwei Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen - Was wäre günstigste Variante?

Habe seit einiger Zeit zwei Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen (Cabrio für den Sommer und etwas älteren PKW für den Winter).

Bisher hatte ich beide immer nur für jeweils 6 Monate angemeldet (04-09 für das Cabrio, 10-03 für das Winterfahrzeug).

Problem dabei ist, daß ich eines der beiden Fahrzeuge aus Platzgründen in einer Garage abstelle, welche ca. 10km von meinem Wohnort entfernt liegt.

Wenn ich nun den Wechsel durchführe, dann muß dieser immer am jeweils letzten Saisontag (31.03. bzw. 30.09.) und dann auch immer kurz vor Mitternacht erfolgen. Denn mit dem einen Fahrzeug darf ich ja danach nicht mehr und mit dem anderen davor noch nicht fahren. Und das Risiko, beim Fahren außerhalb der Saison erwischt oder (was noch schlimmer wäre) in einen Unfall verwickelt zu werden, möchte ich nicht eingehen. Denn wenn es ums Bezahlen einer größeren Summe geht, dann würde die Versicherung vermutlich auch bei nur wenigen Minuten außerhalb der Saison kein Auge zudrücken.

Ein weiterer Nachteil ist auch noch die Abhängigkeit vom Wetter, da ich das abgemeldete Auto ja immer möglichst sauber und trocken abstellen möchte, was nicht immer möglich ist, wenn man an einen einzigen Tag gebunden ist.

Ein Wechselkennzeichen halte ich für Abzocke, weil man da (Herrn Schäuble sei "Dank"!) für beide Fahrzeuge trotzdem die volle Steuer bezahlt, als wären sie ganzjährig zugelassen.

Meine Lösung besteht nun darin, beide Fahrzeuge für jeweils einen Monat überlappen zu lassen (also Cabrio 04-10 und Winterfahrzeug 10-04). Dann habe ich im Frühjahr den kompletten April und im Herbst den kompletten Oktober Zeit, um den Wechsel an einem geeigneten Tag durchzuführen.

Nun wird die Sache aber versicherungstechnisch wieder teurer, weil ja nun beide Fahrzeuge insgesamt zwei Monate im Jahr parallel zugelassen sind.

Aber kann man hier denn keinen Spezialtarif bekommen, der berücksichtigt, daß die Fahrzeuge ja 10 Monate eines Jahres einzeln und nur 2 Monate doppelt laufen?

Hat hier jemand noch eine gute (bzw. bessere) Idee?

Auto, Versicherung, Kfz-Versicherung
Angemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen am öffentlichen Stellplatz abstellen - habt Ihr Ratschläge?

Hallo liebe Community.

Gestern habe ich mir mein erstes Auto gekauft und es bei uns im Wohnbezirk auf einer Öffentlichen Stellfläche abgestellt und einen Zettel mit Anschrift und Telefon rein gelegt damit man sich bei mir zurückmelden kann.

Umfeldbeschreibung: (Straße (Sackgasse): rechte Seite Garagen, linke Seite Gehweg und Stellflächen)

So, am Abend direkt eine Versicherung abgeschlossen, und am Morgen direkt los um das Kennzeichen zu besorgen. Nun komme ich gegen Mittag zurück um das Kennzeichen anzubringen und sehe einen rosanen Zettel von der Gemeinde als Verwarnung, und der Draufschrift dass die Tage mir ein Verwarnungsschreiben kommen wird.

Nun, habt ihr mir Ratschläge ob man dagegen irgendwie Einspruch erheben kann und ein paar Paragraphe zum nachlesen wie es mit der Rechtslage steht? Welche Gesetze es in welcher Form verbieten ein Fahrzeug ohne Kennzeichen stehen zu lassen? Wo hätte ich den sonst mein Fahrzeug abstellen sollen wenn ich keine Privaten Stellplätze besitze. Vor allem war ja das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt ja schon angemeldet und die Versicherung abgeschlossen!

„ Aufregen“ < Unglaublich was für Seelenlose Menschen es in der Nachbarschaft geben kann >.< es steht ja nicht ohne Grund ein allen noch unbekanntes Fahrzeug ohne Kennzeichen in der Wohngegend! Und so eine Zettel mit Anschrift und Telefon ist keine Freiwillige Anfrage auf eine Rechnung! Hoffe für die Person das sie wenigstens ihre gelüste damit befriedigen konnte. > „ Aufregen Ende “

Übrigens, Ort ist in Baden-Württemberg

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke

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