Auto erben. Fällt das unter meinen Freibetrag von 20.000 oder wird das extra berechnet? Und müssen wir es dem Finanzamt melden bei unter 12.000?

Hi,

wir, mein Mann und ich, erben von einem Bekannten etwas Bargeld (unter der 20.000€ Grenze) und ein Auto und sonstige Güter (Werkzeug, TV, Möbel etc.)

Ich weiß, wir haben jeder einen Freibetrag von 20.000 €. Das werden wir auch, was Bargeld angeht, nicht überschreiten. Daher bleibt es unversteuert, richtig?

Wenn jetzt aber noch das Auto dazu kommt (ich weiß, geerbtes Auto muss nicht versteuert werden, solange es nicht mehr als 12.000 Euro wert ist), fällt das auch in den Freibetrag von 20.000 € mit rein, oder wird das gesondert gerechnet?

Angenommen, das Auto, Hyundai i30, hat noch einen Wert von geschätzt etwa 15.000 €, und wir würden etwa 16.000 € erben, müssten wir dann:

3.000 € noch Steuer fürs Auto zahlen und die 16.000 € bleiben unversteuert...

oder

wird das zusammengerechnet (also 16.000 € Bargeld + 15.000 € Autowert = 31.000 €. Und wir müssten dann 11.000 € Freibetragsüberschreitung versteuern?

Müssten wir das Auto (sollte es den Wert von 12.000 € übersteigen) versteuern, wenn wir es verkauften?

Wer schätzt den Autowert?

Wer schätzt die restlichen Güter, wie TV, Werkzeug etc?

Müssen wir das Auto, sollte es den Wert von 12.000 UNTERschreiten dem Finanzamt melden?

Müssen wir Bargeld in beispielsweise der Höhe von 16.000 € dem Finanzamt melden?

Beides läge ja noch im Freibetrag, richtig?

Steuern, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Finanzamt, kfz-steuer, Wirtschaft und Finanzen

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