Abgelastetes KFZ wieder "auflasten"?
Hallo zusammen,
ich habe evtl vor, mir einen alten Kastenwagen zu kaufen. Der hat laut mobile.de 5990 zul. GG. Weil ich aber nur B Führerschein habe, darf ich ihn ja nicht fahren. Weil er ein Leergewicht von ~3100kg hat, kann ich ihn ja ablasten.
Wenn ich in ein paar Jahren LKW-Führerschein mache (habe ich so oder so vor), kann ich ihn dann wieder auflasten auf die 5990kg zu. GG? Dann habe ich nämlich mehr Nutzlast. Und weil diese alten Mercedes Düdos immer teurer werden, nehme ich lieber die Gebühren für eine Ab- und wieder Auflastung inkauf anstatt Wucherpreise in ein paar Jahren für das gleiche Auto bezahlen zu müssen, weil dessen Wert immer mehr steigt.
Danke im Voraus
Ludescas
5 Antworten
Wenn die Ablastung nur in den Papieren stattfindet (ohne dass z.B. Federn getauscht werden) kann man das recht einfach wieder rückgängig machen. Wie schon geschrieben würde ich das aber gleich mit dem Prüfer besprechen.
Der Nutzwert deines Transporters ist dann aber gleich 0.
Leergewicht 3,1 to + Fahrer macht schon 3,180 bis 3,2, mit Beifahrer 3,3 to. Dann bleiben Dir nur noch 150 kg Zuladung. Was willst Du da transportieren?
Du verstehst Deutsche Regeln auch nicht, oder?
7,5 Tonnen Transporter+B-Führerschein= Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sehr teuer, Straftat, nicht schön.
3,5 Tonnen Transporter, B-Führerschein und Gewicht von 7,5 Tonnen (Was man dem nicht ansieht von außen, da er dafür gebaut wurde, also ist die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden, gering): 385€, 1 Punkt, Ordnungswidrigkeit.
Kurz nachgedacht weiß ich, was die bessere Alternative ist :D
Das ist relativ Problemfrei möglich.
Stelle aber sicher, dass du den alten Fahrzeugbrief behältst und gut aufbewahrst. Es kann zum Problem werden, wenn über das Fahrzeug keine Daten vorhanden sind, welche beweisen, dass das Fahrzeug ohne technische Änderung aufgelastet werden kann.
Also: Bei der Ablastung gleich mit dem TÜV-Prüfer reden und fragen, welche Papiere er haben möchte bei einer späteren Auflastung. Diese auf jeden Fall sicher aufbewahren. Aber generell: Kein Problem.
ab zum tüv und eine eintragung auf 3,49 ton veranlassen.hast dann nur noch wenig zuladung.das gutachten aufheben damit du es später bei auflastung auf orginal vorweisen kannst.ist eigentlich nur eine papiersache,das fahrzeug bleibt wie es ist
Ob das geht oder nicht, ist ja schon ausreichend beantwortet. Aber was willst mit so einer Schüssel? 3,1 t Leergewicht... dann kannst den auf 3,49 t ablasten. Kannst also noch 390 Kg dazu laden. Und Insassen zählen da zur Ladung mit.
Also 3 kräftig gebaute Kerle mit Brotzeitbox und die Kiste ist überladen.
Rentiert sich so was? Ich denke nein!
Kein Ding:
Du kannst den Transporter Ablasten, dann darfst du ihn fahren. Und dann kannst du ihn Gnadenlos überladen und zahlst maximal 385€ und bekommst n Punkt.
Oder du lässt den Transporter bei 7,5 Tonnen, darfst ihn voll beladen, aber nicht mehr mit einem B-Führerschein fahren. Machst du es trotzdem, ist es eine Straftat und wird deutlich härter bestraft.
Heißt: Du fährst zwei mal ein Fahrzeug mit 7,5 Tonnen. Das eine ist ne Ordnungswidrigkeit, das andere ne Straftat.
Naja besser haben als brauchen. Will sowas dann als camper umbauen. Aber ich denke, dass ich vielleicht statt einem 608 einen 407 oder so kaufe, hab halt dann weniger platz und so aber ich kann ihn ohne ablastung mit b führerschein fahren. wollte nur im allgemeinen wissen, ob eine "auflastung" von kfzs möglich ist... xD
Hier bei uns haben die Schrauber und der TÜV damit keine Probleme, auch die Versicherung spielt mit.
Viel Glück.
Du verstehst Deutsche Regeln auch nicht, oder?
7,5 Tonnen Transporter+B-Führerschein= Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sehr teuer, Straftat, nicht schön.
3,5 Tonnen Transporter, B-Führerschein und Gewicht von 7,5 Tonnen (Was man dem nicht ansieht von außen, da er dafür gebaut wurde, also ist die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden, gering): 385€, 1 Punkt, Ordnungswidrigkeit.
Kurz nachgedacht weiß ich, was die bessere Alternative ist :D