Auto nur 1 Monat angemeldet, muss ich trotzdem ganzes Quartal KFZ Steuer bezahlen?
Die KFZ Steuer muss ja im vorraus gezahlt werden. Ich habe hier ein Auto, dass ich nur 1 Monat angemeldet lassen werde. Jetzt habe ich allerdings ein Schreiben zur Vorrausszahlung der KFZ Steuer für das erste Quartal bekommen. Was soll ich jetzt machen ? Das Auto wird Ende des Jahres abgemeldet!
5 Antworten
Du musst nur für den ersten Monat Kfz-Steuer bezahlen. Ist ein Fahrzeug länger als einen Monat zugelassen, wird tageweise abgerechnet.
§ 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz:
Die Steuerpflicht dauert 1. bei einem inländischen Fahrzeug, vorbehaltlich des Absatzes 2, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat;
Hallo,
die Kfz-Steuer muss in voller Höhe beglichen werden.
Sobald du das Auto wieder abmeldest, wird dir die Steuer für die restlichen Tage taggenau abgerechnet und zurück überwiesen.
Bikergrüße!
Taggenau aber erst, wenn das Fahrzeug länger als einen Monat angemeldet war. Der erste Monat nach Anmeldung muss immer bezahlt werden.
Wo ist das Problem? Versicherung und Steuer werden beim KFZ Taggenau abgerechnet. Nach der Zulassung zahlst du das geforderte Quartal und nach der Abmeldung bekommst du dein Guthaben zurück erstattet.
Kfz-Steuer ist jährlich zu entrichten, halbjährliche Zahlung ist nur dann möglich, wenn der Jahresbetrag über 500 € liegt, quartalsweise Zahlung nur, wenn er mehr als 1.000 € beträgt.
Hier ist es so, dass du das Fahrzeug überhaupt nicht angemeldet bekommst, wenn du nicht eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer unterschrieben hast. Ist das nicht überall so, zumal der zuständige Zoll eine Bundesbehörde ist?
Bezahlen. Nach Abmeldung erfolgt eine Erstattung.
Genau so ist es. Alles richtig.