Kann wegen angeblicher Steuerschulden kein Auto anmelden

Heute wollte ich ein Auto anmelden. Da teilte man mir mit, das geht nicht, weil ich beim Finanzamt noch Kfz-Steuerrückstände haben. Ich fiel aus allen Wolken, da ich davon keine Ahnung hatte. Man gab mir dann eine Auflistung dieser Rückstände, und ich telefonierte auch mit dem Finanzamt, und es stellte sich heraus, daß diese Rückstände 13 Jahre und älter sind. Am Telefon hatte man mir mitgeteilt, daß der jüngste Rückstand aus dem Jahre 1999 stammt und sich von ursprüngl. 60€ mit Säumniszuschlägen auf nunmehr 525€ hochgeschaukelt hat.

Insgesamt besteht die Gesamtforderung aus 3 Beträgen mit insgesamt ca. 1600€.

Das Problem mit der Anmeldung ist vom Tisch, mein Mann hat das Auto angemeldet.

Ich möchte dies Rückstände aber vom Tisch haben und das Finanzamt aufsuchen, um mit denen zu reden, und mir Unterlagen dazu zeigen zu lassen.

Ich habe nämlich gar nichts über solche Rückstände. Weder Forderungen, noch Mahnungen, noch Gerichtsvollzieherbesuche. Ich wußte ja bis heute nicht mal, daß ich überhaupt Rückstände haben soll.

Meine Fragen sind nun: Dürfen die nach so langer Zeit überhaupt noch was fordern? Ich kann ja jetzt gar nicht mehr nachvollziehen, geschweige denn nachweisen, wann ich vor 13 Jahren meine Kfz-Steuern bezahlt habe.

Muß ich diese Säumniszuschläge zahlen, wenn ich nie eine Mahnung bekommen habe?

Kann mir jemand irgendein überzeugendes Argument mitgeben? Am Telefon hörte ich nur: zahlen sie ihre Schulden, dann können sie ihr Auto anmelden. Oder: Das steht so auf dem Bildschirm, also ist das auch richtig so.

Steuern, Recht, Finanzamt, kfz-steuer

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