Welche Bitumen-Beschichtung eignet sich für Kelleraußenwände?

Hallo zusammen,

 

wir wollen zur Sicherheit (da wir einen Bagger dahaben und der Bauunternehmer das Aufgraben übernehmen kann) die Kelleraußenwände aufgraben und abdichten + isolieren. Der Energieberater wird die Isolierung noch vorgeben. Von den 2.10m Kellerwänden sind etwa 1,5m im Erdreich. Die bisherige Kelleraußenwand hat bereits eine Bitumenschicht, die an vielen Stellen jedoch nicht mehr schwarz ist. Das Haus steht auf ca. 30cm Streifenfundamenten.

 

Für die Beschichtung habe ich auf Bauhaus folgende Artikel gefunden:

  1. Bsp. beim Bauhaus "Bitumen-Dickbeschichtung 2 K" für Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit.
  2. Dann gibt es noch "Bitumen-Dickbeschichtung 1 K", was wohl elastisch, rissüberbrückend und alterungsbeständig ist.
  3. Von MEM wiederum gibt es ein Isolieranstrich was auch wasserabweisend ist und geeignet für Betonflächen, Putz und Fundamente.
  4. Des Weiteren habe ich noch "Bitumen-Dichtungsmasse Dachplast Flex" gesehen. Diese Bitumen-Latex-Emulsion zur Abdichtung von Bodenfeuchtigkeit an Bodenplatten und Wänden bei erdberührten Bauteilen einsetzbar.
  5. Zuletzt gibt es aber auch Bitumenfreie Abdichtung wie zum Beispiel "Ultrament Reaktivabdichtung Easy Dicht".

 

1.Frage: Was für eine Bitumen-Beschichtung würdet ihr empfehlen? Ist es eher Jacke wie Hose, was man hier verwendet? Muss man ggf. auch noch grundieren? Ich würde gerne auch gleich das Fundament beschichten. Wobei der sehr rau, bzw. uneben ist. Kann man hier auch direkt eine Beschichtung auftragen oder davor lieber erst glätten?

2.Frage: Laut einem Bauunternehmen könnte man eine komplette Hausseite + eine Hälfte problemlos aufgraben. (inkl. Fundament). Wie seht ihr das? Ich sehe das kritisch. (Wollte von unserem Architekten auch noch eine Meinung einholen)

Haus, Sanierung, Architekt, Fundament, Keller, Statik, Statiker
Falsches Kellerabteil belegt - unangekündigte Räumung?

Hallo!

Ich habe versehentlich in unserem 10 Parteien-Haus das falsche Kellerabteil benutzt, auch noch ohne das Abteil zu verschließen. Zur Zeit der Belegung war das Abteil unbenutzt und ich wollte meine Campingausrüstung für den Winter dort lagern. Uns steht, laut Mietvertrag, ein Kellerabteil zu. Dementsprechend habe ich mich für das einzige leerstehende entschieden.

Nun war das Abteil auf einmal neu belegt, auf Nachfrage bei der Mietgesellschaft dachte man, meine abgestellte Sachen (zum Großteil in eine Campingdecke eingewickelt) seien hier illegal abgestellt wurde und hat alles entsorgt. Aufgrund Wechsel der Abteile in den vorherigen Jahren ( andere Wohnungsbewohner, aber gleicher Mietvertrag), ist unser Abteil mit einer anderen Partei vertauscht worden. Es ist aber auch aufgefallen, dass insgesamt ein Abteil zu wenig zur Verfügung steht.

Im Telefonat wurde mir die Hälfte des Wertes der entsorgten Ausrüstung zugesichert, und auch die Möglichkeit eines anderen Kellerraumes in Aussicht gestellt.

Frage: Sollte ich mich mit der Hälfte zufriedengeben? Ist es erlaubt in dieser Situation ohne Ankündigung im Haus eine Räumung durchzuführen. Vor allem in Anbetracht dessen, dass man zu den Abteilen nur kommt, wenn man vorher 2 Türen mit dem Hausschlüssel öffnet? Hätte hier nicht klar sein müssen dass einer der Mieter des Hauses hier irrtümlich seine Sachen abgestellt hat?

Miete, Recht, Keller

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