Gewährleistungsrecht bei Kauf von Kranker Katze?

Hat ein privater Verkäufer von Katzen (Kitten) eine Gewährleistungspflicht auch ohne Vertrag?

Ich habe neulich zwei Kitten privat geholt/gekauft. Als ich dort ankam, haben alle Katzen noch geschlafen. Sie sind dann aufgestanden und haben uns begrüßt. Eine ist jedoch nach kurzer Zeit wieder in ihre Höhle zurück. Wir gingen davon aus, dass sie einfach noch müde war. Also hat die Verkäuferin sie da wieder raus geholt und zusammen mit ihrer Schwester in die Transportbox getan. Während der Fahrt waren sie sehr ruhig und haben versucht zu schlafen.

Zuhause bei mir angekommen, kam die eine schon neugierig heraus. Die andere blieb liegen. Am nächsten Tag hatte sie sich kaum von der Box entfernt und lag wieder nur abwesend da. Das ging dass ganze Wochenende so. Ich informierte die Verkäuferin. Wir vermuteten den Umzugstress. Am Montag habe ich aber dann doch gleich den Tierarzt nachschauen lassen, da sie erst 15 Wochen alt war und nichts fraß und trank.

Kurz gesagt, ab da fing das ganze Theater an. Nach mehreren Untersuchungen stellte man das tödliche Virusmutation FIP fest. (Gerne mal kurz nachgoogeln) Dies ist heute behandelbar. Jedoch nicht über den Tierarzt, sondern auf dem Privaten Weg (Freiwillige Leute, die sich hierfür einsetzen). Das Therapie-Mittel ist nämlich derzeit in Deutschland nicht erlaubt und muss aus dem Ausland beschaffen werden.

Jetzt kommen und kamen Unmengen an Kosten auf mich zu, um dieses Kätzchen am Leben zu halten. Im ganzen Verlauf betitelte die Verkäuferin das als Pech. Nach der Bitte, mir etwas entgegen zu kommen (nur den Kaufpreis zu erstatten und nicht die Arzt-/Therapiekosten, obwohl die weitaus mehr sind) blockte sie komplett ab und schob die Schuld auf mich und auf das "Pech".

Da es dem Kitten aber nachweislich direkt nach Ankunft bei mir nicht gut ging, stellt sich mir die Frage, ob ich das Gewährleistungsrecht habe. Denn bei der kurzen Abholung konnte man das Augenscheinlich nicht feststellen, aber der Prozess von FIP müsste schon längst vorangeschritten sein. Demnach trägt sie als Verkäuferin doch Mitschuld, mir ein nachweislich Krankes Kitten gegeben zu haben.

Es gab leider keinen Vertrag, da wir zuvor bei ihr zu Besuch waren und die Anzahlung leisteten, bei der sie das mit Unterschrift auf einem Zettel bestätigte. Zumal ich die Verkäuferin als sehr sympathisch einstufte und bei der Abholung garnicht mehr an einen Vertrag gedacht habe.

Aber es gilt doch auch als Privatverkäufer und auch ohne Vertrag das Gewährleistungsrecht oder ?

Ich lasse diese Katze nicht sterben, egal was es kostet! Aber ich hätte definitiv mit mehr Menschlichkeit und ein Entgegenkommen von der Verkäuferin gerechnet... wie man sich heutzutage so in jemanden irren kann :( ein Tag später und es wäre ihr Problem gewesen oder sie hätte mir die Kranke Katze dennoch mitgegeben aber nichts erwähnt.

Daher zähle ich jetzt auf die Menschen, die mir wirklich weiterhelfen möchten !

Ich danke euch schonmal, für eure Zeit und Mühe und hoffe auch auf eigene Erfahrungen !

artgerechte Haltung, Katze, Tiermedizin, Tierschutz, FIP, Gewährleistungsrecht

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