Gewährleistungsrecht bei Kauf von Kranker Katze?

6 Antworten

Von Experte DaLiLeoMishu bestätigt

Hallo Polarfuchs22

nein. Du hast kein Vertrag ! Nun zahlst du Lehrgeld. Man erkundigt sich VORHER, läßt sich aktuelle tierärztliche Nachweise in Kopie geben über den aktuellen Gesundheitszustand !

Wurde diesbezüglich im Kaufvertrag nichts vereinbart, oder es besteht kein Vertrag, hat der Käufer keinen Anspruch auf Nachbesserung.

Was heißt denn, das sie erst 15 Wochen alt waren. Kitten dürfen ja auch erst im Alter von 12 bis 16 Wochen von Mutter & Geschwister getrennt werden. Das war immerhin Richtig und das sie zu zweit abgegeben wurden.

FIP kommt nicht von jetzt auf gleich und die Kitten haben sich sehr Wahrscheinlich über die Muttermilch angesteckt. Und hier kannst du mit dem Vetamt und der Tier- oder Katzenhilfe und einem Anwalt gegen vorgehen.

BITTE melde das dem Vetamt und besprech mit denen, wie ihr diesem Verkäufer das Handwerk legen werdet, der muss eine Auflage ggf. sogar Haltungsverbot bekommen ! Aber das kannst du nur mit dem Vetamt klären !

Dein Geld, oder zumindest nun entstehende TA kosten zur FIP Behandlung könntest du über einen Anwalt für Tierrecht mit Zivilklage einfordern !

Gegen FIP gibt es ein Medikament zur Heilung, zu dem ich Öffentlich nichts genaues sagen darf. Wenn du Infos dazu möchtest, schreib mich an.

Alles Gute

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Tierschutz/Pflegestelle & habe seit über 40 Jahren Katzen

DerCaveman  15.09.2024, 17:20
Du hast kein Vertrag !

Doch, naemlich einen muendlichen.

Wurde diesbezüglich im Kaufvertrag nichts vereinbart, oder es besteht kein Vertrag, hat der Käufer keinen Anspruch auf Nachbesserung.

Umgekehrt ist es richtig. Wurde die "Gewaehrleistung" nicht ausdruecklich wirksam ausgeschlossen, haftet auch der private Verkaeufer 24 Monate fuer alle Sachmaengel, die der Kaufsache zum Zeitpunkt ihrer Uebergabe an den Kaeufer angehaftet haben.

NaniW  15.09.2024, 18:21
@DerCaveman

das ich nicht lache. Eine mündliche Vereinbarung gab es hier in keinsterweise und da kann ja dann alles mögliche behauptet werden, hat vor Gericht kein Bestand !

Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien (sogenannter Konsens) ausschlaggebend !

Die Kitten wurden, laut Angaben, vor einiger Zeit beim Verkäufer persönlich abgeholt und war nichts weiter auffällig. Erst einige Zeit später und nach dem man noch ein Wochenende abgewartet hat, ging es zum TA, der die fatale Diagnose stellte FIP.

Es wurde gekauft wie gesehen. Nichts hat man vereinbart, oder gar schriftlich fest gehalten. Man muss sich eben VORHER gut Informieren. Nun wird eben Lehrgeld gezahlt und hoffentlich nicht zum Leidwesen der Tiere.

Alles Gute

LG

RechtBillig  15.09.2024, 19:14
@NaniW

Es ist irgendwie tragisch. Erst schreibst du Sachen, die mir als Laie seriös und richtig vorkommen. Aber dann sehe ich noch Dinge, von denen ich wiederum als Profi weiß, dass du davon offensichtlich null Ahnung hast und dich trotzdem furchtbar süffisant aus dem Fenster lehnst. In der Konsequenz weckt das natürlich Zweifel daran, wie sehr man dir wirklich auch hinsichtlich der übrigen Sachen vertrauen kann, wenn du gern so "extrem" schreibst, selbst wenn du keine Ahnung davon hast?

Expertenantwort, und dann wird so was auch noch vom Experten bestätigt – während die Antwort hinsichtlich Tierhaltung schön und gut sein mag, aber doch auf die eigentliche Frage, Rechtsfrage, überhaupt nicht korrekt eingeht …

NaniW  15.09.2024, 19:38
@RechtBillig

ich weiß sehr wohl was ich schreibe. Und die Aussage, Zitat:"Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien (sogenannter Konsens) ausschlaggebend !" stammt von der Stiftung Tiere im Recht !

Ich habe sicherlich nicht immer Recht, mag mich durch aus auch mal irren, oder was verwechseln ect., aber das habe ich dir zu liebe extra noch mal nach geguckt.

Und somit ging ich, bereits mehrfach, Rechtlich auf die Frage ein. Wer hat also nun keine Ahnung ? Ich werde da zu dir auch nix mehr sagen, das ist der falsche Platz, hilft dem FS nicht weiter. Ich hoffe für die betroffenen, kranken Tiere, das hier gleich morgen das Vetamt eingeschaltet wird, die sich der Sache dann annehmen.

Alles Gute

LG

RechtBillig  15.09.2024, 19:49
@NaniW

Du musst nichts sagen, aber wie gesagt, als Jurist sehe ich natürlich, dass du jedenfalls zu den rechtlichen Punkten Sachen schreibst, die haltlos sind. Du wirst mir zustimmen, dass man dann logischerweise Zweifel an allen deinen Aussagen insgesamt haben muss, wenn ich doch schon in einem Feld, das ich sicher beherrsche, erkennen kann, dass du dich zu weit aus dem Fenster lehnst.

NaniW  15.09.2024, 20:26
@RechtBillig

Was für eine Juristin bist du denn ? Es hat schon auch seinen Grund, das es bestimmte Rechtsbereiche gibt. Und nochmal, Ich habe es extra vorher nachgelesen, von den Unterlagen von Tiere im Recht ! Kennst du Tiere im Recht ? Zitat:"Ziel aller Projekte von Tier im Recht (TIR) ist es, die Beziehung zwischen Tieren und Menschen in Recht, Ethik und Gesellschaft zu verbessern."

Ich habe zudem, auch nicht Grundlos auf das Vetamt zur weiteren Klärung und eines Anwalts im Tierrecht verwiesen. Hier sind nach §§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281 BGB auch Fristen einzuhalten. Das aber hier zu klären, wo die Mehrheit aus 12-15 jährigen Teenies besteht ist zu umfangreich und ersetzt den Gang zu Vetamt und Anwalt auch nicht !

Alles Gute

LG

RechtBillig  15.09.2024, 20:49
@NaniW

Es betrifft Aussagen von dir im Bereich des ganz normalen Kaufrechts. Das lernt jeder spätestens im dritten Semester, im Grunde aber schon im ersten, weil der Kaufvertrag einfach ständig auftaucht. Mit Tierrecht hab ich wenig am Hut, aber natürlich oft genug Berührung gehabt und Aufsätze und Urteile gelesen, um zu wissen, wo die Stolpersteine liegen. Das habe ich in meiner Antwort ebenfalls deutlich gemacht, dass ich zu tierspezifischen Fragen null sagen will. Im Schwerpunkt beschäftige ich mich tatsächlich trotzdem mit dem Zivilrecht im Allgemeinen.

Dass ein Kaufvertrag zustande gekommen und vor Gericht mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch äußerst leicht zu beweisen ist, ist keine tierspezifische Frage. Erwähnte Stolpersteine könnten hier zum Beispiel eher sein, was es mit so Schutzverträgen und Ähnlichem auf sich hat – da hätte ich eher noch mal nachgelesen (aber natürlich nicht hier bei gf.net, der inzwischen immer undankbarer werdenden Plattform schlechthin). Aber so was ist ja hier alles komplett nicht der Fall. Deshalb, wie auch Caveman sagt: Es gibt überhaupt keine ausdrückliche Vereinbarung. Deshalb gilt der absolute Standard: Das, was im Gesetz steht. Im Gesetz steht, wenn jemand einem anderen eine Sache übergibt und übereignet und dafür Geld erhält, stellt das einen Kaufvertrag dar. Das ist praktisch unumstößlich und es ist unmöglich daran zu rütteln. Sie hätten es auch Schenkung oder Miete nennen können, es wäre trotzdem ein Kaufvertrag. Und dann gilt auch alles das, was im Gesetz zum Thema Kaufvertrag geregelt ist.

Die Aussage "Solange nichts anderes vereinbart wurde, ist einzig der übereinstimmende Wille der Parteien (sogenannter Konsens) ausschlaggebend" ist ohne weiteren Kontext inhaltsleer. Wenn die Parteien übereinstimmenden Willen aufweisen, dann haben sie das wohl auch vereinbart. Ansonsten kann man im Nachhinein gar nicht mehr objektiv feststellen, ob wirklich ein übereinstimmender Wille vorlag. Natürlich gibt es auch für diesen Fall Methoden, um damit umzugehen. Aber hier gab es eine Vereinbarung: Du bekommst das Tier, ich bekomme das Geld. Folge davon ist der Kaufvertrag. Auf eine Rechtsfolge kann man sich an diesem Punkt nicht einigen. Die Einigung ist "Geld gegen Ware". Die Rechtsfolge, Kaufvertrag, tritt dann automatisch ein.

Mir gefallen deine Antworten, auch deine anderen. Was das Recht angeht, ordnest du aber nicht sauber ein, was du liest, und solltest ruhig etwas zugänglicher für Kritik sein.

RechtBillig  15.09.2024, 22:08
@NaniW

Ja, es die auf Sachen anwendbaren Vorschriften finden auch auf Tiere Anwendung, daher kann man auch Kaufverträge darüber abschließen. Dem von dir verlinkten Urteil kannst du entnehmen, dass das Gericht vollkommen selbstverständlich davon ausgegangen ist, dass ein Kaufvertrag besteht, indem es in Randnummer 15 schlicht den "Kauf" als gegeben erwähnt hat. Sogar du selbst musst von einem Kauf ausgehen, schließlich hast du, wie auch das Gericht dort, Normen des Kaufrechts zitiert – die sind logischerweise nur dann anwendbar, wenn ein Kaufvertrag besteht. Ich verstehe also nicht, warum du darauf bestehst, es würde kein Kaufvertrag bestehen.

DerCaveman  16.09.2024, 02:49
@NaniW
das ich nicht lache. Eine mündliche Vereinbarung gab es hier in keinsterweise ...

Was bist du denn fuer ein Vogel? Spaetestens als der Verkaeufer die Kitten ausgehaendigt und der Kaeufer sie bezahlt hat, ist ein Kaufvertrag durch konkludentes Handeln zustande gekommen. Wahrscheinlich aber schon frueher, als der Verkaeufer und der Kaeufer sich ueber den Preis einig geworden sind und vereinbart haben, den Kauf abzuwickeln.

Polarfuchs22 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 17:22

Danke dir, ich meinte, dass sie erst 15 Wochen alt ist und es nicht gut ist, wenn sie für längere Zeit garnichts isst und trinkt. Nicht dass das Abgabealter nicht in Ordnung wäre. Da habe ich mich auch belesen :)

NaniW  15.09.2024, 18:26
@Polarfuchs22

Ah, dann hatte ich das falsch verstanden, Sorry. Und ja, generell dürfen Katzen nicht länger als 36 Stunden völlig ohne Futter sein, da es massiv die Leber schädigen kann und ggf. hepatische Lipidose verursachen = Fettleber, auch Fettspeicherkrankheit genannt.  

Alles Gute

LG

Polarfuchs22 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 19:42
@NaniW

Genau :) etwas Zeit hatte ich ihr gegeben aber auch nicht zu viel, damit sie keine Schäden bekommt.

RechtBillig  15.09.2024, 17:21

Alles richtig, was das Vorgehen gegen unseriöse Leute angeht.

Einen Vertrag gibt es aber durchaus, auch ohne dass das irgendwo schriftlich festgehalten ist, mit allen üblichen Folgen daraus. Deshalb schreibst du ja auch von "Verkäufer" zum Beispiel.

Hat ein privater Verkäufer von Katzen (Kitten) eine Gewährleistungspflicht auch ohne Vertrag?

Man kann eine Katze nicht ohne Vertrag kaufen, da der Kauf ein Vertrag ist.

Der Kaufvertrag wird hier durch konkuldentes Handeln geschlossen. Das ist durchaus üblich, im Supermarkt schließen Sie auch jedes mal einen Kaufvertrag wenn sie was kaufen und auch da unterschreiben Sie nix.

Für Sie ist das an der Stelle gut, da kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Private Verkäufer können die Gewährleistung vertraglich ausschließen oder einschränken. Aber genau das hätte eben ausdrücklich erfolgen müssen. Insoweit haben sie einen Gewährleistungsanspruch.

Woher ich das weiß:Recherche

Gewährleistung kommt grundsätzlich schon in Frage. Allerdings heißt das: Wenn du dein Geld zurück willst, wäre das im Wesentlichen Rücktritt, und das bedeutet auch, dass die die Katze zurückverlangen dürften.

Wenn du stattdessen Schadensersatz möchtest – was grundsätzlich ebenfalls möglich ist –, müssten die den Schaden auch irgendwie zu vertreten haben. Das dürfte schon schwieriger sein. Denkbar ist das, wenn es eine Prüfpflicht auf dieses FIP-Zeug gibt, FIP damit hätte verhindert werden können und sie das aber nicht getan haben. Das weißt du vielleicht besser oder kannst es in Erfahrung bringen.

Am Ende bleibt dir hierfür aber der Gang zum Gericht nicht erspart. Wirst du das auch tun? Denn nichts für ungut, hier fragen ständig Leute, was man machen kann, aber sobald sie hören, dass man zum Gericht muss, machen sie irgendwie dann doch nichts. Ich frage mich dann immer, was sie sich eigentlich vorstellen, wie es anders ablaufen soll.

Viel Erfolg auf jeden Fall, und schön, dass du dich so für die Tierchen einsetzt :) Schau beim nächsten Mal vielleicht noch genauer hin, wo du Tiere kaufst, auch und gerade im Sinne des Tierwohls.

Woher ich das weiß:Hobby

DaLiLeoMishu  15.09.2024, 18:23

Hallo Du,

Denkbar ist das, wenn es eine Prüfpflicht auf dieses FIP-Zeug gibt, FIP damit hätte verhindert werden können und sie das aber nicht getan haben. Das weißt du vielleicht besser oder kannst es in Erfahrung bringen.

FCoV trägt jede Katze in sich. Das Immunsystem hält es in Schach. Gerade bei Katzenjunges, immunsupprimierten Katzen (Vermehrer hoher Virendruck durch Mehrkatzenhaushalten) kann es ausbrechen. Es gibt keine Standardtest für Vermehrer.

besten Gruß,
DaLi

RechtBillig  15.09.2024, 19:05
@DaLiLeoMishu

Moin :) Dann weißt du sicher auch, was das für die zitierte Aussage bedeutet: Wenn der Verkäufer nichts falsch machen konnte, dann hat er auch keinen Schaden zu vertreten. Wenn doch, dann doch.

Danke für deinen Hinweis!

DaLiLeoMishu  15.09.2024, 20:33
@RechtBillig
 Dann weißt du sicher auch, was das für die zitierte Aussage bedeutet: Wenn der Verkäufer nichts falsch machen konnte, dann hat er auch keinen Schaden zu vertreten. 

ABSOLUT!
Die Fragestellerin wird leider nicht mit ihrem Wunsch auf Erstattung "durchkommen", da der Vermehrer genau das anführen kann und sagen, dass durch Stress des Umsetzens in eine neue Umgebung fCOV zu FIP mutierte und das Tier erkrankte. Das wird sie nicht widerlegen können.

Polarfuchs22 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 20:51
@DaLiLeoMishu

Es kann aber doch nicht sein, dass eine 50 minütige Autofahrt, das Gen Mutieren lässt und sich direkte Auswirkungen und Symptome bei der Ankunft zeigen ? Ich würde verstehen wenn es Tage später zu erkennen wäre aber die Bilder die ich gemacht habe und das Verhalten der Katze, haben eindeutig gezeigt, das etwas nicht stimmt. Daher werde ich morgen beim Tierarzt nachfragen, ob sie das bescheinigen können. Sie haben sie ja zeitnah untersucht.

DaLiLeoMishu  15.09.2024, 21:54
@Polarfuchs22

Nimm meine Worte bitte nicht persönlich. Es ist nichts gegen dich. Ich arbeite im Tierschutz und wir können auch nie garantieren, dass das nicht auftritt.

Polarfuchs22 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 21:59
@DaLiLeoMishu

Ach was nein alles gut. Ich habe eigentlich nur laut gedacht/geschrieben. Die Verkäuferin hat nämlich auch schon das behauptet. Ich bin mal gespannt was der Tierarzt morgen meint.Vielleicht wissen die ja, wie lange der Prozess dauert, bis sich symptome zeigen. Und dann kann man diese Aussage widerrufen

DaLiLeoMishu  15.09.2024, 22:14
@Polarfuchs22

Ich drück dir die Daumen, dass du Recht bekommst und deinem Katzenkind wünsche ich von Herzen baldige Genesung.

Dies ist heute behandelbar.

Das ist falsch, es kann gegen FIP geimpft werden, aber einmal ausgebrochenes FIP ist nicht behandelbar und endet zu 95 % tödlich. Eine Impfung schützt aber nicht zu 100% vor dem Ausbruch. Ich habe selber Katzen an dem Virus verloren.
85 % aller europäischen Hauskatzen tragen das dafür verantwortliche felline Coronavirus in sich. Nur 5% davon erkranken allerdings daran, entweder in ganz jungem, oder im hohen Alter. Damit mußt Du dich leider abfinden.

Ich hoffe nur, das Du den Zeitpunkt erkennst, wann es Zeit ist, den letzten Weg zu gehen.


Polarfuchs22 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 17:18

Es ging nicht um die Impfung. Ich habe genügend Leute um mich herum, die erfolgreich mit einem Mittel behandelt haben. Daher lasse ich dies nicht unversucht. Meiner Katze geht es schon deutlich besser nach den ersten drei Tagen der Therapie. Es tut mir leid um den Verlust deiner Katzen. Wie lange ist das denn her ? Selbst Die Ärzte wissen von dem bekannten Mittel, was nun helfen soll. Gerne nochmal nachgoogeln wie das mittlerweile verlaufen kann :)

DaLiLeoMishu  15.09.2024, 18:25
@Polarfuchs22
Meiner Katze geht es schon deutlich besser nach den ersten drei Tagen der Therapie. 

Ich finde es mega klasse, dass du das Mittel anwendest und es deinem Katzenkind hilft. Ich drücke feste die Daumen, dass sich das Kleine komplett davon erholt. Die Chancen stehen sehr gut.

NaniW  15.09.2024, 17:16

doch FIP ist Heilbar, es gibt ein Medikament, die TÄ dürfen es nur leider nicht offen Empfehlen.

Alles Gute

LG

ZuumZuum  15.09.2024, 17:24
@NaniW

Quelle für die Info? Verfallt nicht diesem Heilungstips aus dem Internet. Mein Tierarzt, den ich schon seit 30 Jahren kenne, hat mir bestätigt, das es keine medikamentöse Behandlung gibt, die auch nur annähernd eine Heilungschance versprechen. Ein Virus ist auch bei einem Menschen nicht zu bekämpfen, anders wie Pilze und Bakterien. Man kann nur die Symptome lindern und auf die Immunabwehr hoffen.
Was man im Internet findet ist genau das Gleiche, wie die Schlankmachpillen oder Wundermittel zum Haarwuchs. Man will nur Geld verdienen, und wenn es nicht funktioniert ist man halt nur einer von wenigen bei denen es nicht geklappt hat.

DaLiLeoMishu  15.09.2024, 18:19
@ZuumZuum
Behandlung von FIP und FCoV
Während FIP bisher als unheilbar galt, gibt es mittlerweile erfolgversprechende Behandlungsansätze. In Zypern werden Katzen mit den für menschliche Corona-Erkrankungen entwickelten Medikamenten Molnupiravir und Remdesivir erfolgreich behandelt. Auch das Molekül GS-441524, das die RNA-Reproduktion des Virus hemmt, wurde eingesetzt, obwohl es in der EU noch nicht zugelassen ist. Quelle: https://felmo.de/katzenratgeber/felines-coronavirus-feline-infektioese-peritonitis-bei-der-katze

Das Video kannst du dir dazu auch anschauen und sinnvoll ist es die Kommentare dazu darunter zu lesen.
https://www.youtube.com/watch?v=Ds-Ys2bAgbQ

FIP ist heilbar durch das Molekül GS-441524.

Nur 5% davon erkranken allerdings daran, entweder in ganz jungem, oder im hohen Alter. Damit mußt Du dich leider abfinden.

Nicht nur in jungem und hohem Alter, sondern bei Immunsupression und hohem Virendruck in Mehrkatzenhaushalten. Somit kann jede Katze in jedem Alter erkranken.

NaniW  15.09.2024, 18:32
@DaLiLeoMishu

Danke, ich darf das Mittel halt nicht nennen - möchte ja nicht Riskieren, keine Pflegegäste mehr betreuen zu dürfen.

Und es wäre so einfach., mal Google, FB, TickTock oder Insta zu nutzen, um so manche Dinge zu Recherchieren. Denn auch wenn bestimmten Kreisen die Nennung bestimmter heilenden Mittel untersagt ist und bestraft wird, gibt es genug, die es dürfen und die frohe Kunde verbreiten, das dem Tier sehr wohl schnell geholfen werden könnte.

Alles Gute

LG

DaLiLeoMishu  15.09.2024, 18:44

Hier noch ein Artikel aus 2023 einer Tierarztpraxis:

FIP hat viele Gesichter und ist heilbar mit der GS Therapie LinkKlickHier

Die Therapiekosten liegen zwischen 500-1500€ zzgl. engmaschiger Untersuchungen beim TA + stetige Blutabnahmen bis zur Genesung.

Polarfuchs22 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 19:48
@DaLiLeoMishu

Genau das kommt jetzt noch auf mich zu... klar es geht erstmal nicht ums Geld bei einem Lebewesen. Aber letztlich muss ich seit Anfang an nur um das Leben des Kätzchens kämpfen, ohne das die Verkäuferin sich ein Stück weit dafür interessiert und verantwortlich fühlt. Es ist ja nicht erst Tage oder Wochen später aufgetreten. Daher möchte ich wenigstens den Kaufpreis erstattet bekommen um auf die schnelle finanziell die Rechnungen begleichen zu können :(

DaLiLeoMishu  15.09.2024, 20:23
@Polarfuchs22

Ich befürchte, dass wirst du nicht nachweisen können, da FIP in jedem Tier "wohnt" und durch Stress und die dadurch entstandene Immunsuppression ausbrechen kann. Soll heißen: Sie kann sagen, dass es durch das Umsetzen, den Transportstress ausgebrochen ist. Das Alles tut mir unsagbar leid.

Polarfuchs22 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 20:56
@DaLiLeoMishu

Danke dir, aber da es der Katze von der ersten Sekunde an nicht gut ging, sagt doch eigentlich aus, dass das Gen schon länger Mutiert sein musste um solche Auswirkungen zu verursachen. Das kann doch innerhalb einer Stunde nicht passieren

DaLiLeoMishu  15.09.2024, 21:52
@Polarfuchs22

Das mag sein. Nur hast du das nicht schriftlich.
Ich arbeite im Tierschutz und wir machen Schutzverträge wo wirklich jede Kleinigkeit festgehalten wird.
Versuch dein Glück. Ich denke aber nicht, dass das was werden wird.

Gewährleistungen gibts nur bei Vereinszüchtern.