Roller 50ccm fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherung. Was steht mir bevor?

Allso ich (16jahre alt) habe letztens ein Kollegen (volljährig) mit mein roller (50ccm) fahren lassen und ich sass hinten drauf, und ich wusste das er keine Fahrerlaubnis hatte und der roller auch nicht versichert war. Auf einmal fuhr ein Polizeiauto an uns vorbei, drehte und forderte uns auf bitte auf ein Parkplatz anzuhalten, was wir auch sofort taten. Die Polizisten fragten uns nach den roller Papieren,Fahrerlaubnis(für 50ccm) und Personalausweis. Wir beide gaben unsere Personalausweise ab und ich gab den Polizisten die Papiere. Als sie fragten ob wir eine Fahrerlaubnis hätten oder warum wir ohne kennzeichen fuhren erzählten wir den Polizisten das wir beide keine Fahrerlaubnis haben und der toller nicht versichert ist. Die Polizisten sagten darauf hin dass der roller abgestellt werden muss und ich nun Anzeigen bekommen würde : Fahren ohne Fahrerlaubnis (50ccm) (Ich bin mir nicht zu 100% sicher ob das jetzt 100% so stimmt wie ich es formoliere) : Verletzung des Pflichtversicherungsgesetz Gefährlicher eingriff im Straßenverkehr. Ausserdem hatten wir beide keine Helme.

So nun meine Frage was steht mir als Besitzer und Beifahrer an straffen bevor?

(Sorry für Grammatik oder Rechtschreibfehler und das der Text so lang ist aber ich wollte meine lage möglichst genau beschreiben dammit man mir eine bestmöglichste antwort geben kann)

Danke im vorraus Mfg timo / toxiit :D

Versicherung, 50ccm, Fahrerlaubnis, Jugendstrafrecht, Motorroller, Führerscheinsperre, ohne
Welche Strafe ist realistisch?

Es geht um einen guten Freund von mir. Vor geraumer Zeit kommunizierte er mit Leuten, die Kinderpornos besitzen. Mein Kumpel wusste das bis dato aber nicht. Als er die dann in einer Bildschirmübertragung sah, machte er Screenshots. Damit hat er sich strafbar gemacht. Zudem verschickte er zwei pornographische Bilder von Kindern. Er hat sie noch auf der Festplatte.

Motivation: Er fand die Situation an sich lustig, solche Bilder zu verbreiten. Das Leid der Kinder fand er nie lustig.

Die Kripo hat entsprechende Geräte beschlagnahmt und meinem Freund gleich den Brief von der Staatsanwaltschaft in die Hand gedrückt.

Mein Kumpel bereut sein Verhalten. Er meinte, dass es unreif von ihm war und er das Leid der Kinder schrecklich findet. Mein Freund ist nicht pädophil. Er verabscheut Menschen, die massenhaft Kinderpornos besitzen/verbreiten/herstellen/verkaufen.

Die Tat wird man ihm definitiv nachweisen können. Er ist und war noch Heranwachsender. Deswegen wird wahrscheinlich das Jugendstrafrecht Anwendung finden.

Er ist nicht vorbestraft.

Bedingungslos einstellen wird man das Verfahren wohl nicht. Ist ja schon eine ziemlich heftige Sache.

Ist eine Einstellung gegen Auflage realistisch? Könnte er auch eine Geldauflage erhalten? Er hat kein eigenes Einkommen. Lediglich staatliche Hilfen.

Falls es zu einem Prozess kommen sollte, wird er wahrscheinlich zu Sozialstunden verurteilt. Wieviele sind realistisch, wenn er geständig ist, Reue zeigt und sich ernsthaft entschuldigt?

Danke!

Recht, Gerichtsverhandlung, Jugendstrafrecht, Jura, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Kinderpornografie

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