Ich werde zur Schule gezungen obwohl ich unter Schulangst leide!

Ich bin 13 und gehe auf einer Schule wo hoher Leistungdruck herrscht. Die Schulangst hat auf einer anderen Schule begonnen wo ich gemobbt und verprügelt wurde. Ich wechselte die Schule aber dort werde ich nicht gemobbt sondern der Druck macht mich fertig. Ich habe jeden Tag Bauchschmerzen und habe Angst die Schule nicht zu packen. Im Moment gehe ich nicht zur Schule da der Druck mich seelisch und körperlich fertig macht (Angst, unregelmäßiger M-zyklus, Kopf und Bauchschmerzen, Übelkeit und Anfälle). Die Schule hat das Jugendamt informiert und die zwingen mich jetzt zur Schule zu gehen aber die wollen nicht akzeptieren das die Angst wirklich da ist. Die Mitarbeiterin die für mich und meine Familie da ist ist ziemlich unfreundlich und hart. Ich kann ihr nicht vertrauen weil sie mich zwingt zur Schule zu gehen. Ich wurde sogar zum unterschreiben eines Vertrages gezwungen, meine Mutter musste auch unterschreiben. In dem Vertrag stand das ich immer pünktlich kommen muss und falls ich krank werde ein Attest vorlegen. Meine Mutter will mich jetzt zur Schule prügeln und die Schule und das Jugendamt sind damit einverstanden nach dem Motto "Hauptsache sie ist in der Schule!". Jetzt hat mich eben meine Mutter geschlagen und ich darf noch nicht mal zu meiner Oma die ich eher als meine Mutter sehe. Ich bin nur noch am weinen und meine Mum soll sogar für mich bezahlen. Was soll ich nur tun?

Schule, Angst, Jugendamt
Schwer erziehbares agressives Kind aus der Familie nehmen

Hallo!

Ich beoabachte bei einer Bekannten Familie, dass der 16 jährige, noch zu Hause lebende Sohn, die eigenen Eltern immer wieder aufs übelste bechimpft und beleidigt. Androhung von Schlägen ggü. den Eltern scheinen an der Tagesordnung zu sein. Ebenso berichtet mir die Mutter, dass der Jugendliche schon öfters die Türen eingeschlagen habe. Die Polizei war auch schon des öfteren vor Ort, konnte aber letzendlich auch nichts ausrichten.

Ich weiß, dass bei Gefährdung des Kindeswohls eine Herausnahme aus der Familie möglich ist. Aber welche konkreten rechtlichen Möglichekiten gibt es im vorliegenden Fall, in dem die Eltern die Opfer und "schutzbedürftigen" sind?

Ich habe bereits einige Antworten erhalten, welche vorschlagen, der Familie zu empfehlen sich an das Jugendamt zu wenden.

Es scheint jedoch so zu sein, dass auch das Jugendamt kaum Möglichkeiten hat, wenn der junge Menschen den Willen äußert bei den Eltern verbleiben zu wollen. Es besteht die Möglichkeit der Initiierung ambulanter Hilfen, eine Herausnahme gegen den Willen des Kindes scheint nahezu unmöglich zu sein.

Hat jemand wirklich Anhnung von der Materie und kann mir evtl. rechtliche Grundlagen aufzeigen, welche eine "Fremdunterbringung" im vorliegenden Fall möglich machen würden (Einweisung in ein Krankenhaus aufgrund Fremdgefährdung scheint nicht sinnvoll).

Danke für euere kompetenten Antworten

Jugendamt

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jugendamt