Mit 16 zu meiner 18-jährigen Schwester ziehen. Geht das?
Meine Mutter ist weggezogen seit einem halben Jahr wohne ich bei meinem Vater mir gefällt es dort aber nicht es ist zu weit weg von meinen Freunden, meinem Freund und meiner Schwester. Ich würde gerne mit meiner Schwester und ein Paar Freunden zusammenziehen sie hat aber noc h keine Ausbildung gemacht und hat nicht viel Geld. Wie soll ich das mit meinem Vater und dem Jugendamt klären?
5 Antworten
ja, das geht, du brauchst nur ne Einverständniserklärung. Meine Schwester is 17 und is im September zu mir gezogen, ich bin 25...und sogar in eine andere Stadt...man muss halt z. B. für die Schulanmeldung und so ne Vollmacht haben...das Geld is halt die andere Frage...aber dein Vater und deine Mutter sind ja unterhaltspflichtig und so solltet ihr deshalb von ihnen unterstützt werden...ich befürchte allerdings, wenn es dein Vater nicht erlaubt, dann gehts nicht da er ja da auch mit zu entscheiden hat...vielleicht redest du mal mit deiner Schwester und deiner Mutter mit dem Jugendamt...kommt ja auch auf, warum du weg willst von deinem Dad...
Das deine Mutter es dir erlaubt kann ich mir vorstellen. Ich kenne 16jährige die alleine wohnen, die jobben, gehen zur Schule und sumpfen in der Woche nicht durch. Es kommt darauf an weit du schon bist.
Bei meinem Vater bin ich eh immer alleine er geht wenn ich von der Schule komme und kommt Nachts erst wieder also bin ich immer alleine und komm ganz gut klar im Sommer fang ich mit der Ausbildung an.
Mit dem Jugendamt musst du gar nichts klären. Wenn deine Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben müssen die beiden damit einverstanden sein. Du solltest dir überlegen ob es möglich ist einen Nebenjob zu machen um zusammen mit dem Kindergeld dann finanziell deinen Beitrag zu dieser WG leisten zu können. Damit zeigst du deinen Eltern auch deine Bereitschaft etwas zu tuen damit das funktionieren kann. Vllt sind sie dann bereit etwas Geld bei zu steuern.
mit einverständnis deiner erziehungsberechtigten, ja :)
Quark.
Mit 16 hat der Jugendliche ein Selbstbestimmungsrecht wo er/sie wohnen will.
Es ist also nur die Unterstützung des Jugendamtes einzufordern und die WG zu organiseren (evtl. Betreut durch Sozialarbeiter).
kann ich das auch wenn ich 14 bin zu meiner schwester ziehn, die 20 is??