Jugendamt verweigert begleiteten Umgang

Folgende Situation: 2 Kinder, 7 und 10, nachdem die Mutter zum verabredeten Abgabetermin der Kinder nach dem Wochenendumgang nicht zuhause war und sich auch nicht gemeldet hat, hat der Vater die Kinder mit zu sich genommen. Andere Möglichkeit wäre wohl sonst nur Betreuung in einer Notunterkunft übers Jugendamt gewesen. Jugendamt wird sofort informiert. Vater kümmert sich natürlich weiter um seine Kinder. Da die Mutter sich nicht meldet und noch weitere Dinge, bekommt der Vater über eine einstweilige Anordnung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen (alleiniges Sorgerecht ist beantragt). Mutter meldet sich erst kurz am Telefon, als sie die Anordnung bekommt und will sofort die Herausgabe der Kinder. Danach meldet sie sich nicht mehr. Sie fragt auch nicht nach den Kindern. Dem Jugendamt teilt sie dann nach 2 Wochen mit, sie will Umgang mit den Kindern aber der Vater wäre nicht erreichbar zwecks Terminabsprache. - Glatte Lüge-aber naja.

Als das JA dem Vater mitteilt, dass die Mutter ihr Umgangsrecht wahrnehmen will, teilt der Vater dem JA mit, dass er gegen den Umgang nichts hat, im Gegenteil. Da aber die Kinder im Moment partout nicht wollen und auch noch andere Gründe, wie Gewalt im Haushalt der Mutter (Anzeige läuft) und Entziehung droht (Mutter hat den Kindern schon erzählt, dass sie umziehen werden), regt der Vater vorerst einen begleiteten Umgang an.

Hier stellt sich das JA nun quer und meint dafür wäre keine Notwendigkeit. Und nun? Mutter droht zur Durchsetzung des Umganges mit einstweilige Anordnung - eigentlich Quatsch, da Umgang nie verweigert wurde. Aber was ist, wenn sie damit auftaucht - Kinder zwingen alleine zur Mutter zu gehen?

Oder gibt es andere Möglichkeiten auf einen begleiteten Umgang zu bestehen?

Umgangsrecht, Jugendamt, Kindeswohl

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