Hallo zusammen... Ich habe heute Post vom "Familiengericht" bekommen. Dem Gericht liegt ein Antrag auf "Erteilung einer Vollstreckbaren Teilausfertigung" vom Jugendamt vor. Da ich leider nur Bahnhof verstehe: Was ist das? In dem Antrag des JA (beigefügt) steht: Die Unterhaltsvorschusskasse des Kreisjugendamtes XXXX gewährte dem minderjährigen Kind wie folgt Leistungen nach dem UVG: vom 01.09.2004 - 31.01.2008 monatlich 164,00€, somit insgesamt 820,00€

Ok, die haben sich verschrieben mit 2004...soll wohl 2007 heissen, aber ok. Jedenfalls bitten die das Gericht um Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung in Höhe von 820,00€.

Muss dazu erwähnen, dass ich vom 28.10.07 bis 03.02.2008 arbeitslos war. Davor hatte ich einen Job der schlecht bezahlt wurde und konnte keinen Unterhalt zahlen, was ich aber auch dem Amt mitteilte, die aber wohl nicht drauf reagiert haben.

Was kann ich jetzt machen? Bin zzt wieder arbeitslos (seit 01.06.)