Meine Ex hätte gerne eine Jugendamtsurkunde für meine 12jährige Tochter. Ich bin natürlich gewillt dieses zu tun, da ja ein Anrecht darauf besteht und ich ja auch keinen bock auf Streit habe. Meinen Unterhalt habe ich bisher auch stets regelmäßig bezahlt.
Nun wird beim Jugendamt in der Urkunde ja ein Betrag festgesetzt, der von mir zukünftig gezahlt werden muß und den man von mir "kostengünstig einklagen kann", sollte er mal ausfallen. (woran ich garnicht denken würde!)
Da ich ja also für die Zukunft ein Schuldanerkenntnis erstellen lassen soll, möchte ich natürlich, daß in die Urkunde auch der RICHTIGE Betrag eingetragen wird, sprich, daß zur Berechnung auch mein "bereinigtes Nettoeinkommen" verwendet wird.
1.) Soll ich mich, BEVOR ich zum Jugendamt gehe, von einem Anwalt beraten lassen und den Betrag von ihm VORWEG ausrechnen lassen?
2.) Oder erst zum Jugendamt, ausrechnen lassen, dann ggfs. vom Anwalt überprüfen lassen?
3.) Bereinigt mir das Jugendamt mein Netto-Einkommen?
Weiter lese ich was von "dynamischer Urkunde".
4.) Gibt es also auch eine "nicht dynamische", kann ich wählen, kann ich da was falsch machen?
Außerdem lese ich noch was von "unbedingt bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres befristen". An anderer Stelle wieder "...wird befristet bis zum 21sten Lebensjahr, da haben Sie keine Wahl".
5.) Was denn nun? Wenn ich nun sage "bitte bis 18", dann sagt der Beamte "geht nicht" und später lese ich dann womöglich wieder "selbst Schuld, daß Du das gemacht hast". Aber ich bin doch da praktisch gefangen und kann da nur drauf hoffen, nicht beschissen zu werden, oder ich komme meiner Pflicht nicht nach.
Also wie ihr seht, ich weiß nicht, was ich jetzt als erstes machen soll.
Im Grunde wollte ich erst zum Anwalt und mir das ausrechnen lassen.
Aber vielleicht kann ich mir das Geld ja auch sparen und ich mache mir nur unnötig Gedanken.
Vielleicht kann mir jemand ein bißchen gut zureden und mir bei der Entscheidung behilflich sein.
DANKE dafür schonmal!!!