Erwachsenen adoption, muss leiblicher Vater seine Einwilligung geben?

Hallo, Undzwar geht es um meine Freundin und ihre Schwester. Meine Freundin ist 22 Jahre alt, wir wohnen auch schon zusammen. Meine Freundin und ihre Schwester (20 Jahre alt) wollten sich schon vor paar Jahren von ihrem Stiefvater adoptieren lassen. Sie hatten damals gesagt bekommen dass sie die Einverständnis des leiblichen Vaters bräuchten. Von dem leiblichen Vater hatten sie damals allerdings keine aktuelle Adresse. Der leibliche Vater hatte sie Damals verlassen als sie 4 war. Seit dem 5 Lebensjahr hatte sie dann ihren Stiefvater, mit dem sie auch groß geworden ist etc. Ihr Stiefvater und ihre Mutter leben heute noch zusammen. Mit ihrem Stiefvater hat sie auch ein Vater Tochter Verhältnis. Sie hat auch eine kleine Schwester vom Stiefvater. Ihr leiblicher Vater hat aber seit dem 6 Lebensjahr kein Unterhalt mehr gezahlt kaum gemeldet kein Kontakt gesucht garnichts. Sie hat jetzt mittlerweile ab und zu Kontakt zu ihrem leiblichen Vater doch ich glaube er wäre jetzt nicht so begeistert davon wenn sie ihn nach dieser Adaption fragen würde, da sie noch nicht wirklich lange Kontakt zu ihm hat. Ich wollte jetzt meiner Freundin einen Wunsch erfüllen den sie schon länger hat, Undzwar von ihrem Stiefvater adoptiert zu werden, da sie auch seinen Nachnamen hat. Jetzt meine Frage braucht man für die Volljährigkeitsaddoption die Einverständnis Erklärung ihres leiblichen Vaters oder würde man die Adaption gerichtlich so durchkriegen. Ich entschuldige mich für Rechtschreibfehler. Mit freundlichen grüßen Manuel639

Mutter, Familie, Recht, Anwalt, Vater, Gericht, Adoption, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Schwester, Stiefvater, Unterhaltszahlung
Von Zuhause abhauen in eine andere Stadt kann sich das Jugendamt vor Ort sich um mich kümmern ohne mich zurückzuschicken?

Hallo,
Ich bin 17 Jahre alt und habe Zuhause großen psychischen Druck habe sehr viele Probleme und fühle mich um kein Haar mehr in meiner Stadt wohl ich werde meine Probleme hier nicht aufzählen weil ich ja nur eine Antwort auf meine Frage will und keine Anweisungen wie ich das Zuhause klären könnte ich muss hier einfach weg weil ich schlechtes voraussehe falls ich hier bleiben sollte und werde es machen habe nur ein paar fragen offen.
Die Stadt in die ich abhauen werde ist 7 Stunden von meinem Elternhaus entfernt dort hab ich schlafmöglichkeiten bei Freunden mit eigener Wohnung die sich auch angeboten haben das Jugendamt sagt dass es mir nicht helfen kann dort in eine Wohngruppe zu ziehen ABER.. wenn ich vor Ort zum Jugendamt gehe und sage ich bin von Zuhause abgehauen will hier bleiben und endlich meinen Wunsch erfüllen mir eine Zukunft mit Ausbildung etc. in einer anderen Stadt aufzubauen würden die mich dann zurückschicken oder mir helfen vor Ort einen Platz in einer Wohngruppe zu finden?
Geld für das ganze habe ich gespart und alles durchgeplant habe mich auch drum gekümmert eine Berufsschulpflichtbefreiung zu bekommen das heißt ich bin nicht verpflichtet in die Schule zu gehen oder eine Ausbildung zu machen was mir viele Probleme erspart und was heißt ich hätte Zeit dort einen Aushilfsjob anzunehmen und mir eine Ausbildung zu finden (habe eine stelle schon fast)
Ich würde mich auf ehrliche Antworten freuen bitte keine Moralapostel oder Witze das ist ein sehr ernstes Thema für mich.

Familie, abhauen, Jugendamt, Wohngruppe
Jugendamtsurkunde - viele Fragen - wie vorgehen?

Meine Ex hätte gerne eine Jugendamtsurkunde für meine 12jährige Tochter. Ich bin natürlich gewillt dieses zu tun, da ja ein Anrecht darauf besteht und ich ja auch keinen bock auf Streit habe. Meinen Unterhalt habe ich bisher auch stets regelmäßig bezahlt.

Nun wird beim Jugendamt in der Urkunde ja ein Betrag festgesetzt, der von mir zukünftig gezahlt werden muß und den man von mir "kostengünstig einklagen kann", sollte er mal ausfallen. (woran ich garnicht denken würde!)

Da ich ja also für die Zukunft ein Schuldanerkenntnis erstellen lassen soll, möchte ich natürlich, daß in die Urkunde auch der RICHTIGE Betrag eingetragen wird, sprich, daß zur Berechnung auch mein "bereinigtes Nettoeinkommen" verwendet wird.

1.) Soll ich mich, BEVOR ich zum Jugendamt gehe, von einem Anwalt beraten lassen und den Betrag von ihm VORWEG ausrechnen lassen?

2.) Oder erst zum Jugendamt, ausrechnen lassen, dann ggfs. vom Anwalt überprüfen lassen?

3.) Bereinigt mir das Jugendamt mein Netto-Einkommen?

Weiter lese ich was von "dynamischer Urkunde".

4.) Gibt es also auch eine "nicht dynamische", kann ich wählen, kann ich da was falsch machen?

Außerdem lese ich noch was von "unbedingt bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres befristen". An anderer Stelle wieder "...wird befristet bis zum 21sten Lebensjahr, da haben Sie keine Wahl".

5.) Was denn nun? Wenn ich nun sage "bitte bis 18", dann sagt der Beamte "geht nicht" und später lese ich dann womöglich wieder "selbst Schuld, daß Du das gemacht hast". Aber ich bin doch da praktisch gefangen und kann da nur drauf hoffen, nicht beschissen zu werden, oder ich komme meiner Pflicht nicht nach.

Also wie ihr seht, ich weiß nicht, was ich jetzt als erstes machen soll.

Im Grunde wollte ich erst zum Anwalt und mir das ausrechnen lassen.

Aber vielleicht kann ich mir das Geld ja auch sparen und ich mache mir nur unnötig Gedanken.

Vielleicht kann mir jemand ein bißchen gut zureden und mir bei der Entscheidung behilflich sein.

DANKE dafür schonmal!!!

Unterhalt, Jugendamt, Kindesunterhalt
Auszuziehen als Schüler mit 18 Jahren?

Hey Leute, Ich weiß, dass es diese Fragen schon haufenweise gibt, aber da kommt mal ja mal nein raus und sie sind auch schon was älter. Ich möchte, obwohl ich noch in der 12. bin und auch noch die 13. machen muss, bei meinen Eltern ausziehen. Sag ich's mal so, sie sagen mir immer noch, was ich lassen soll (Beispiel: Zu oft Plasma spenden), ich weiß, sie machen sich nur sorgen und es ist schön Eltern zu haben, denen man nicht egal ist, aber ich bin volljährig und möchte selbst aus meinen Fehlern lernen. Selbst Herr meiner Lage sein. Selbst bestimmen, wann ich rausgehe und wieder nach Hause komme. Ich weiß auch, dass es sich nicht gut wohnen lässt, deshalb bitte nicht die ganzen Nachteile nennen, dessen bin ich mir bewusst. Der Komfort ist mir in erster Linie egal. Ich würde nur gerne wissen, wie ich da vorgehen kann? Kann mir das Jugendamt wirklich noch helfen, z.B. mit Betreutem Wohnen? Ich hatte ja früher schon aus familiären Problemen mit dem Jugendamt zu tun. Gäbe es am sonsten noch andere Mittel (BAföG, Wohngeld, etc.)? Ich arbeite zwar, aber nur für ca. 200€/Monat das reicht wahrscheinlich nichtmal für Gas, Wasser, ScheiBe. Was meint ihr? Habt ihr da selbst Erfahrungen? Wie gesagt, dem zukünftigen Lebensstandards bin ich mir bewusst, möchte aber trotzdem selbst für mich sorgen. Bitte keine KlugscheiBer oder Beleidigungen, weil ich ja so ein undankbares Rotzgör bin. Ich weiß zu schätzen, was meine Eltern für mich getan haben, möchte aber jetzt frei von allen Grenzen sein. Bitte versucht mich da zu verstehen. Danke ;)

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Drogentests Jugendamt, angebliche Kindeswohlgefärdung?

Hallo Ihr Lieben, vllt kann mir ja jmd weiter helfen?! Ich frage fuer eine sehr gute Freundin,die echt verzweifelt ist. Folgende Thematik: alleinerziehende Mama mit drei Kindern wurde zu einem Termin beim JuAmt gebeten im Maerz wg angeblicher Kindeswohlgefaehrdung,dort erfuhr sie dass sich eine Nachbarin (direkte Wohnung nebenan,ledig,keine Kinder) im Dezember des Vorjahres eine Beschwerde eingelegt hat,da die Kinder zu laut waeren und man die Mutter desoefteren "schreien" und auch mal schimpfen hoert. Das Gespraech dort verlief positiv und lt der Dame wuerde nichts weiter folgen seitens des JuAmtes. Meine Freundin war desoefteren und ueber einen laengeren Zeitraum bei ihrem Partner mit den Kids,leider klappte es mit der Wohnung in die sie ziehen wollten nicht und sie ging zurueck in ihre Wohnung. Nachdem sie dort dann wieder zwei Wochen war,kam Anfang Mai an einem Samstag erneut eine Einladung zum Gespraech wg Kindeswohlgefaerdung. Montags morgens um 8Uhr (Termin waere um 10 Uhr gewesen) hat Sie dann dort angerufen und mitgeteilt das ihre Kinder nicht in der Kita seien wg einer MagenDarmInfektion und vorgeschlagen das dass Jugendamt doch zu ihr heim kommen solle wg dem Termin. Die Dame vom JuAmt ging auf diesen Vorschlag nicht ein,teilte mit,dass jmd angerufen haette und ihr Drogenkonsum vorgeworfen wird. Ein neuer Termin wurde fuer Ende Mai vereinbart da sie jetzt erstmal die Woche drauf fuer zwei Wochen in Urlaub waere. Als meine Freundin dort war,wurde gefragt ob sie einen Test abgeben wuerde worauf sie zustimmte. Im Gespraech kam dann die erneute Schwangerschaft zum Thema und das Jugendamt wollte keinen Test. Nachdem meine Freundin dann das Angebot einer Familienhilfe ablehnte weitere 8 Wochen spaeter wurde ihr vom Jugendamt alles Gute gewuenscht und ein Drogentest verlangt. Dieser war negativ. Seit Ende Juli kam weder ein Anruf oder sonstiges seitens des Jugendamtes. Auf eine EMail meiner Freundin wie lange dies denn nun so gehen wuerde bez der Tests, generell die weitere Vorgehensweise kam bis heute keine Antwort. Nun ist im Nov ihr Baby geboren worden. Wie soll sie vorgehen wenn das Jugendamt nun wieder anruft wg eines Testes da ja der Erste negativ war und das alles nur auf Aussage von Unbekannt ins Rollen gekommen ist. Sie wollte damals schon zur Polizei und Anzeige erstatten.

Vielen Dank im Voraus.

Frohes neues Jahr fuer Euch!!

Lizzy

Recht, Drogentest, Jugendamt, Kindeswohlgefährdung

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