Muss er über nicht öffentlich bekanntes Wissen zur Tat verfügen?

1. A gibt C & D eine letzte Frist zur Entschuldigung und droht dann rechtliche Schritte an, um den entstandenen Schaden zivilrechtlich einzufordern. Später schickt er ein Foto einer Anzeigenbestätigung, aus der nicht eindeutig hervorgeht, gegen wen die Anzeige gerichtet ist (ob gegen C & D zusammen oder nur gegen einen der beiden oder jemand ganz anderes).

2. G behauptet, dass er weiß, dass niemand etwas gestohlen hat oder für etwas anderes angezeigt wurde, und dass die Anzeige an jemanden ging, der nicht in XY wohnt.

3. A's Aussage und das spätere Foto der Anzeigenbestätigung legen nahe, dass er rechtliche Schritte in Bezug auf einen Diebstahl eingeleitet hat, ohne jedoch explizit zu sagen, gegen wen die Anzeige gerichtet ist.

4. G behauptet, dass er weiß, dass niemand etwas gestohlen hat und die Anzeige an jemanden ging, der nicht in XY wohnt.

Belegt das, dass G Insiderwissen zur Tat hat, das nicht öffentlich bekannt ist?

Der A äußerte zwar, dass C & D ihn beklaut hätten, aber er gab niemand gegenüber preis, ob die möglichen Indizien oder Beweise gleichermaßen auf beide hindeuteten oder mehrheitlich nur auf einen der beiden und deshalb eventuell nur gegen einen Anzeige erstattet hat.

5. Ohne zusätzliche Informationen über die Identität der Täter könnte G nur spekulieren, da die Hinweise des A keinen explizit zwingenden Schluss zulassen, wen der A konkret angezeigt hat (C & D zusammen, nur einen der beiden oder eine ganz andere Person).

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