UG (haftungsbeschränkt) insolvent / Pleite gegangen und Anzeigen wegen Betrug?

Hallo zusammen,

ich wollte euch mal fragen, ob ihr so ein Problem auch schon einmal hattet und wie es ausgegangen ist.

Ich habe im Jahre 2014 eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (gleich einer GmbH) gegründet. Damaliges Startkapital war 10.000 Euro.

Leider ist die Firma im selben Jahr auch schon wieder pleite gegangen und wurde entsprechend der Gesetze wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister auf Antrag hin gelöscht / aufgelöst.

Grund der Pleite waren mehrere Betrüge an der Firma, da ich innerhalb von kurzer Zeit, zwei Kunden (ebenfalls GmbHs) hatte, wo sich heraus gestellt hat, das diese Leistungen in Anspruch genommen haben, die diese nicht bezahlen konnten (das war bereits im Vorfeld wohl klar)... gegen diese bin ich Zivil- und Strafrechtlich vorgegangen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt und trotz juristischer Beschwerde nicht fortgeführt.

Ebenfalls hat mich mein Warenlieferant (kleiner Großhändler ;-) ) "betrogen", da er Pleite gegangen ist und die Waren nicht mehr liefern konnte, obwohl er das Geld hatte. Die Firma wurde später durch das Amtsgericht aufgelöst ...

Nun war auch meine Firma pleite.

Das Problem, wie bei vielen anderen Firmen, wurden die Waren beim kleinen Großhändler gebündelt bestellt, d.h. die Kunden bestellten bei mir, ich bestellte gebündelt beim Großhändler. Daher gab es eine Lieferzeit von etwa 3-5 Werktagen, damit konnten meine Kunden leben, sie haben davon ja auch Profitiert wg. den günstigen Preisen. Dieses Prozedere war auch in meinen AGBs eindeutig beschrieben, das ich so die Waren beim Geldeingang vom Großhändler beziehe.

Nun habe ich 2014 als Geschäftsführer 8 Strafanzeigen wegen Betruges erhalten. Da wie ich selbst (also meine Firma), auch meine Kunden leer ausgingen. Die Firma war einfach nicht mehr in der Lage, den entstandenen Verlust auszugleichen.

Nun dümpelt die Staatsanwaltschaft vor sich hin. Das Amtsgericht (Registergericht) sah damals kein Verschulden der Firma und hat deswegen auch keine Strafanzeige wg. z.B. Bankrott eingeleitet, wie es sonst von Amtswegen her üblich ist.

Nun frage ich mich, wie lange sich die Staatsanwaltschaft damit noch Zeit lassen will und wie es denn damit weitergeht. Ich habe Angst, das mir vier Jahre später dadurch die Zukunft verbaut wird ...

Insolvenz, Recht, pleite, Strafanzeige, UG, Wirtschaft und Finanzen
Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung. Was kann ich tun?

Meine Bank, ich nenne diese mal "Scherzbank“ hat mich wirtschaftlich lahmgelegt.

Die Fakten:

In dem Restschuldbefreiungsverfahren wird mir gem. § 300 InsO Restschuldbefreiung erteilt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endet mit Ablauf der Wohlverhaltensperiode am 17.08.2017. Zugestellt wurde mir die Ausfertigung am 21.09.2017.

Bei der Scherzbank habe ich ein P-Konto.

Am 09.11. 2017 legte ich der Scherzbank die o.g. Ausfertigung des Amtsgerichts vor. Die freundliche Bankangestellte machte sich Kopien und schlug mir vor, mein P-Konto in ein normales Konto umzuwandeln. Dies tat ich dann auch. (Später sollte ich erfahren, dass noch Pfändungs- und Einziehungsverfügungen von zwei Insolvenzgläubigern gegen mich vorliegen.)

Am 17.11.2017 erhielt ich von der Scherzbank eine Mitteilung, dass am 15.11.2017 eine Lastschrift meines Stromanbieters mangels Deckung nicht eingelöst wurde. Dies konnte ich mir nicht erklären, weil mein Konto über ausreichend Deckung verfügte.

Als ich am 20.11.2017 erneut bei der Bank vorsprach, wurde mir mitgeteilt, dass die Sache an den entsprechenden Sachbearbeiter weitergeleitet. Eine baldige Erledigung, sowie ein Rückruf bei mir, wurden mir zugesichert.

Am 23.11.2017 wurde mein Guthaben vom Konto der Scherzbank auf ein Zwischenkonto übertragen.

Gestern, 24.11.2017 erschien ich erneut bei der Scherzbank. Es wurde mir mitgeteilt, dass noch Pfändungen (siehe oben) gegen mich vorliegen und die Scherzbank da nichts machen könne. Das Geld wäre erst mal Pfutsch. Die Scherzbank müsse nun die Gläubiger anschreiben und auf deren Antwort warten.

Man riet mir, mein Konto wieder in ein P-Konto umzuwandeln, damit ich über künftige Geldeingänge wieder frei verfügen kann. Dies tat ich dann auch.

Meine Frage an Euch. Was kann ich tun, damit ich wieder über mein (eingefrorenes Guthaben verfügen kann?

Der Name Scherzbank ist von mir erfunden. Sollte sich dieser rein zufällig auf den Namen einer real existierenden Bank reimen, ist das voll beabsichtigt!

Insolvenz, Pfändung

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