Krankenkassen schulden, Privatinsolvenz?

Hallo,

Mein Name ist Niklas ich bin 24 Jahre jung und ich habe folgendes Problem , ich bilde mich zur Zeit weiter in dem ich einen Fernkurs  absolviere, seid meinem 23 Lebensjahr bin ich gesetzlich krankenversichert.

 

Bis zu meinem 23 Lebendsjahr hatte ich einen Job als Baarkeeper der mit 140€ im Monat vollkommen ausgereicht hat um damit den Fernkurs durchzustehen, allerdings kamen seid ich für die Krankenversicherung aufkommen muss 172€ Abzug dazu worauf hin ich versucht habe die Krankenkasse vorläufig zu kündigen was gesetzlich nicht möglich zu sein scheint also musste ich meinen Job kündigen um auf einen 450€ Job umzusteigen, leider bis heute nach 50 Bewerbungen und 2 Probearbeiten erfolglos...

Ich hatte Besuch vom Gerichtsvollzieher da der Beitragsrückstand mittlerweile 1.400€ beträgt!

Ich verfüge über keinen Führerschein weswegen Bewerbungen für Jobs die weiter weg sind erfahrungsgemäß erfolglos bleiben, da ich keine Möglichkeit habe rechtzeitig vor Ort zu sein und die Busfahrzeiten leider auch nicht passen!

 

In meiner Stadt habe ich mich mittlerweile mehrfach auf die allermeisten 450€ Jobs beworben allerdings auch erfolglos! 

Macht im Fall einer Krankenkassenverschuldung eine Privatinsolvenz Sinn?

Da ich im Prinzip nur 1-2 Jahre überbrücken muss bis zu meiner Lehre als Fachinformatiker, dann kann ich Problemlos für die Versicherung aufkommen.

Wenn nicht, was kann ich tun? Hat jemand Rat?

Mfg

Niklas

 

Insolvenz, Geld, Schulden, Krankenkasse, Privatinsolvenz, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, Ausbildung und Studium
Im Privatinsolvenzverfahren eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben?

Guten Tag,

Person A befindet sich im Insolvenzverfahren (nach Prüfungstermin, vor Schlusstermin) und arbeitet angestellt (hier Lohnpfändung über AG).

Person A möchte zusätzlich freiberuflich (Honorarbasis) arbeiten ohne ein Gewerbe anzumelden. Es besteht kein finanzielles Risiko, da keine Verbindlichkeiten oder Aufwendungen geleistet werden müssen. Person A plant einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Wunsch nach Kleinunternehmerregelung an das Finanzamt zu schicken, um die Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen.

Person A möchte seine Kunden die kompletten Honorare direkt auf das Verfahrenskonto überweisen lassen und die Einkommenssteuervorrauszahlungen vom privaten Konto an das Finanzamt senden. Eine Überweisung der Honorare an das private Konto und Weiterleitung an das Verfahrenskonto würde den Verfügungsrahmen des privaten Kontos (Pfändungsschutzkonto) zu sehr belasten.

1.) Was spricht gegen dieses Vorgehen?

2.) Kann der Insolvenzverwalter eine freiberufliche Beschäftigung auf Honorarbasis (ohne Risiko) im Insolvenzverfahren vor der Wohlverhaltenszeit untersagen?

3.) Ist eine Freigabeerklärung vom Insolvenzverwalter ans Insolvenzgericht notwendig?

4.) Wenn das Insolvenzgericht die Freigabeerklärung bekannt gibt, wer wird konkret angeschrieben, bzw. wo wird es veröffentlicht?

5.) Ist eine Restschuldbefreiung bei Begleichung aller angemeldeten Verbindlichkeiten und Verfahrenskosten auch vor Schlusstermin im Insolvenzverfahren möglich?

6.) Sollte es vor dem Schlusstermin zu einer Restschuldbefreiung kommen, werden Gläubiger, die Ihre Forderungen bis hierhin (ca. 4 Monate nach Prüfungstermin) nicht angemeldet haben und hatten noch einmal angeschrieben?

7.) Wird der Schlusstermin bei Restschuldbefreiung (während des Insolvenzverfahrens) vorgezogen und bis wann haben Gläubiger in diesem Fall noch Zeit, Forderungen anzumelden?

8.) Unwahrscheinlich dass es die Möglichkeit gibt, aber dennoch: Sind private Schenkungen per Überweisung im Insolvenzverfahren erlaubt oder rechtlich problematisch, ggf. sogar direkt auf das Verfahrenskonto?

Alle Fragen sind nach langer Suche im Internet und Fragen an Beteiligte offen geblieben. Freue mich auch auf Teilantworten. Danke und einen Schönen Sonntag!

Insolvenz, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Arbeitsrecht, Finanzamt, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Pfändung, Steuerrecht

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