Nach EC Lastschriftrückgabe gleich Inkassobüro zulässig?

Hallo,

ich hatte getankt bei einer Tankstelle für ca. 49 EUR und mit EC Karte bezahlt. Das war 2 Tage vor Weihnachten, - also am 22. Dez. war das. Dazwischen nun viele Feiertage und so. Komme aus dem Weihnachtsurlaub zurück am 29. Dez. und sehe dass das Konto von dem bezahlt wurde, nicht ausreichend gedeckt war. Die Last- schrift wurde zurückgegeben. Ich bin am 30. Dez. bei der Tankstelle gewesen und wollte meine Schuld direkt vor Ort in bar begleichen (also noch bevor Weiterungen folgen, oder bevor man Post bekommt). Aber der Chef von der Tankstelle sagte mir, dass man das jetzt so im Nachhinein nicht mehr verbuchen und zuordnen könne. Ich sagte, dass das nicht mein Problem sei und ich das Geld dieser Tankstelle schulde (bzw. dem Mineralölkonzern ARAL). Leider habe ich nicht mehr den Kassenbeleg, aber ich hatte d. Kontoauszug dabei. Ich bin doch nicht blöd und warte nun ganz ruhig ab, bis die das an ein Inkassobüro weitergegeben haben und dann am 8. Januar od. was weiß ich, eine fette Mahnung mit Inkassogebühren von gesamt über 300 EUR ins Haus flattert! Wo ich doch jetzt sofort vor Ort meine Schuld in bar begleichen wollte. Ich dachte auch an eine Über- weisung (sofort, per online banking), aber selbst hier ist die korrekte Zuordnung so nicht sicher gewährleistet. Aus dem Lastschrifteinzug ist nichtmal deren IBAN klar erkennbar. Auch dies ist aber nicht mein Problem. Ich bin sofort bereit zu zahlen!!!!! Habe meinen guten Willen gezeigt. Ist deren Vorgehen überhaupt zulässig, gleich an ein Inkassobüro? Muss dem Schuldner nicht immer ein zweiter Bezahlversuch zuge- standen werden? Und wie kriege ich die IBAN von ARAL heraus? Dank und Gruß, Rennmaus

Bank, Recht, Inkassounternehmen, Lastschriftrückgabe, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Inkassounternehmen