Frage für bekannte:
Eine Familie hat einen Hund der zu fremden Personen nicht verträglich ist.
die Tochter (4) hat heute mit der Nachbarin (4) in deren Garten gespielt. der Hund war im Wohnzimmer. Die Türe haben sie von innen leicht verriegelt gehabt aber nicht komplett.
Normalerweise klingelt oder klopft die Tochter wenn sie etwas will. Der Mann war zum Zeitpunkt ebenfalls im Garten.
Heute hat die Tochter die Tür aber geöffnet (mit so viel Druck das sie sich ausgehängt hat) und dabei ist der Hund rausgelaufen. Der Hund hat das Nachbarskind in den Rücken gezwickt gebissen . Die Mutter kam gleich rüber und meinte das wird Konsequenzen haben.
Die Hundebesitzer sind dann direkt hinterher und wollte schauen ob und wie das Kind verletzt ist und sich entschuldigen.
Am Rücken sah man nichts, es war nur leicht rot. Und auch die Kleidung wurde nicht beschädigt. Ich denke der Hund ist eher an ihr hochgesprungen und es war der Schock bei dem Kind.
Nun sind sie aber doch sehr verunsichert was kommen könnte.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte die Familie der anderen Familie gegenüber.
Was bedeutet der "Angriff" für den Hund?