Vorpraktikum Maschinenbau zwingend vor Studienbeginn?

An der Fachhochschule Hannover steht folgendes geschrieben, wenn man sich für den Studiengang Maschinenbau bewerben möchte: „Vor Studienbeginn ist für den Studiengang die Ableistung eines 8-wöchigen Vorpraktikums erforderlich. Der Nachweis über die gesamten & Wochen muss spätestens bis zu Beginn der Vorlesungen des vierten Fachsemesters (01.03. oder 20.09. vorliegen.“

Dieses Vorpraktikum habe ich noch nicht absolviert, da ich frisch die allgemeine Hochschulreife absolviert habe. Trotzdem habe ich die Immatrikulation beantragt und habe den Studienplatz bekommen und muss jetzt nur noch alle Formulare per Post zuschicken. Dabei soll auch die Endbescheinigung des Praktikums sein.

Muss ich jetzt zwingend das Vorpraktikum vor der Immatrikulation absolvieren oder kann ich das zu einem späteres Zeitpunkt vor dem vierten Semester machen? Wenn ich die Bescheinigung für das Praktikum erst bis zum vierten Semester vorlegen muss soll ich dann einfach den Immatrikulationsantrag ohne Bescheinigung abgeben?
Was ist wenn ich immatrikuliert werde mit der Annahme das ich Vorpraktikum bereits absolviert habe aber die Bescheinigung erst vorm vierten Semester abgebe, sich dann aber herausstellt das ich es erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht habe.

ich würde die Fragen gerne an die Hochschule direkt stellen aber bedauerlicherweise geht dort seit Tagen keiner ans Telefon… vielleicht weiß hier ja jemand mehr darüber.

Danke für die Hilfe

Bewerbung, Hochschule, Maschinenbau, Universität, Semester, Immatrikulation

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