Mietshaus! Reparatur der Heizung! Wer trägt Kosten?

Hallo,

ich bewohne ein Mietshaus und bei diesem gab es auch laut der Vorbewohner schon ständig Probleme mit der Gas Therme.

Ich habe vor einem Jahr knapp durch einen befreundeten Gas Wasser Menschen den Glühzünder welcher defekt war getauscht. Kosten lagen da bei knapp 150 Euro. Jetzt schaltet sich die Heizung wieder ab und wir haben keine Wärme und kein Warmwasser.

Mein befreundeter GW Mensch kam und es wurde im Fehlerspeicher ein defekter Fühlerangezeigt. Wir haben bei der Firma der Heizung angerufen und uns wurde mitgeteilt welcher Fühler getauscht werden muss. Dieser wurde uns auch direkt von der Firma geschickt und eingebaut. Kosten 80 Euro. Der fehlerspeicher zeigt nun aber immer noch den Fühler an. Es wurde noch ein Ersatzfühler probiert aber immernoch das gleiche Problem.

Wieder bei der Hotline angerufen der Firma und diese will nun einen Service Techniker vorbei schicken der sich das ganze ansieht weil der Verdacht auf einer defekten Platine nun besteht.

Desweiteren hat mich mein Heizungsmensch darauf Aufmerksam gemacht das die letzte Wartung 2010 nötig gewesen sei also vor unserem Einzug und das sich auf der Rückseite des Abgasrohres ein großes Rostloch befindet und dieses auch getuascht werden muss.

Meine Frage nun : Wie soll ich das dem Vermieter erklären und wer trägt die Kosten? In meinem Vertrag steht eine Klausel das der Mieterdirekt für die Heizungswartung verantwortlich ist und das der Mieter die Kosten für Wartung,Bedienung und Instandhaltung selber tragen muss sofern die Kalenderjährlichen Kosten hierfür 400€ maximal jedoch 9% der aktuellen Jahresgrundmiete nicht übersteigen.

Was bedeutet dies genau?

Muss ich die Kosten für einen Servicetechniker zum Überprüfen selber tragen?

Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.

Haus, wohnen, Recht, Mietrecht, Reparatur, Heizung

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